Rückzahlung der Reisekosten?

  • Hallo,
    mein Schwager (Hartz4-Empfänger) hat für eine geplante Arbeitsaufnahme in Österreich die Übernahme der Kosten für die Reise dahin und für Arbeitsbekleidung beantragt und erhalten. Da er mit der Unterkunft, aus welchen Gründen auch immer, nicht einverstanden war, kam er , ohne die Arbeit anzutreten, wieder zurück. Müssen in diesem Fall die Kosten wieder zurück gezahlt werden?


    Vielen Dank im Voraus

  • Davon sollte Dein Schwager mal ausgehen, schließlich hat er das Geld ja nur bekommen, weil er dadurch eine Arbeitsstelle antreten konnte. Zudem wird ihm eine dreimonatige Sperre drohen, wenn er keinen driftigen Grund vorweisen kann, weswegen er die Arbeitsstelle nicht angetreten hat.

  • Das spielt keine Rolle. Das Jobcenter wird ihm vorwerfen, dadurch seine Hilfebedürftigkeit selbst hervorgerufen zu haben. Warum hat er sich denn nicht um eine ihm zusagende Unterkunft bemüht, bevor er alles gleich hinwirft?

  • Klaro wird er das Geld zurückzahlen müssen. Wäre ja noch schöner, das würde ja dann Schule machen. So kommt man auch zu Geld. Außerdem droht ihm eine Sanktion. Hat dein Schwager gedacht, dass er dort in einem Hotel untergebracht wird? Bei uns wird die Straßenbahn verlängert. An der neuen Endstation stehen sogenannte Wohncontainer, dort wohnen die Bauarbeiter, die von außerhalb kommen. Sie haben auch nur ein Dixieklo. So ist das eben. Wer arbeiten will, muss auch manche Unannehmlichkeit in Kauf nehmen. Gar nicht erst den Job anzutreten geht ja nun gar nicht.

  • Das müßte er doch vorher gewußt haben.Wenn er sich in dem Ort nicht eine eigene Unterkunft sprich Wohnung gesucht hat sind die gestellten Unterkünfte meist keine Luxuswohnungen.Deswegen die Arbeit abzulehnen ist kein Grund.Notfalls hätte er sich privat etwas suchen müssen.