Zusammen ziehen?!

  • Guten Tag,
    ich bin 25 Jahre habe ein festes Arbeitsverhältniss und derzeit eine Wohnung.


    Nun möchte gern meine Freundin mit bei mir einziehen. Sie ist 20 Jahre und macht eine Schulische Ausbildung ohne Einkommen (muss selbst Schulgeld zahlen). Sie bekommt noch Kindergeld.
    Mutter und Vater getrennt lebend. Ihre Mutter ebenfalls Berufstätig (Einkommen circa 1500,-). Vater zahlt unregelmäßig Unterhalt 120 Euro.


    Meine Frage. Würde meine Freundin wenn Sie mit mir zusammen zieht Anspruch auf irgenwelche Sozialleistungen haben?
    Bafög bekommt Sie derzeit schon (30 Euro). Würde dieses neu berechnet werden oder zählen auch weiterhin beide Elternteile mit rein? Wohngeld o.Ä.?


    Vielleicht kann mir jemand Auskunft geben damit wir schon etwas vorinformiert aufs Amt gehen.


    Vielen Dank und einen Schönen Abend.
    Rene

  • Sie müsste dann höheres Bafög bekommen können. Wohngeld ist für sie als Azubi ausgeschlossen, aufstockendes ALG 2 auch und einen Mietzuschuss des Jobcenters wird sie auch nicht bekommen, da sie ohne Genehmigung und ohne wichtigen Grund bei den Eltern auszieht.


    Turtle

  • Wow, vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Also zählt dann beim Bafög Antrag sozusagen die Miete mit rein - oder mein Einkommen?
    Da werden wir uns erstmal dorthin wenden.


    Und wenn Sie aus wichtigem Grund ausziehen würde bzw. dürfte, könnte ein Mietzuschuss trotz meines Einkommens genehmigt werden?

  • Habe gerade in einem Anderen Post die Antwort zum Teil gefunden


    Bei der Berechnung der Bedürftigkeit nach dem Bundesausbildungsförderungsgese tz werden das Einkommen und das Vermögen des nichtehelichen Partners des Antragstellers nicht angerechnet.


    Das Sollte ja heißen das die Miete (oder hälfte der Miete?!) mit in dem neuen Antrag zählen und somit mit bezahlt werden ? Oder gibt es da auch wieder eine Grenze ?

  • Auf die Seite bin ich auch eben gestoßen.


    Also wäre der Rechnungsbetrag
    465 Euro,- von denen wie gehabt beide Eltern angerechnet werden.


    Ist es hier zwingend notwendig einen Grund für den Auszug anzugeben? Wie etwa bei ALG 2 wo man erst ab 25 Ausziehen darf?
    Weil sie ja im Gleichen Ort wohnen bleibt und kein "notwendiges" Ausziehen in dem Sinne ist. Oder spielt das hier keine Rolle?

  • Eine Frage hätte ich noch?
    Da bin ich bei den Beisspielrechnungen auf der Seite "http://www.das-neue-bafoeg.de" nicht ganz schlau geworden.


    Es wird Grundsätzlich die 465 Euro als Rechnungsgrundlage genommen ?! Egal wie hoch die Miete wäre?!
    Also nicht nur die Hälfte der Mietkosten? Das ist in diesem Betrag schon pauschal mit drin ?


    Und werden wie in dem Besipiel hier : http://www.das-neue-bafoeg.de/de/192.php auch nur 50% des anzurechnenden Einkommens des Vaters + der Mutter angerechnet ? Oder wie jetzt noch das komplette Einkommen der Vater und Mutter ?

  • Ich bin kein Bafögexperte, du schreibst im ALG 2 - Unterforum. Ich kann dir nur sagen, was ich am Rande durch meine berufliche Tätigkeit im Jobcenter über BAB oder Bafög weiß. Wie hoch jetzt der Unterhaltsbeitrag der Eltern ist, wird die Bafögstelle errechnen.


    Turtle

  • Achso. stimmt. Habe ich auch eben gesehen. Werde mal das Thema verschieben lassen.


    Aber grundsätzlich könnte man ja jetzt denken das wenn sie derzeit 30 Euro bekommt.
    Sie dann Schonmal 250€ mehr bekommen würde da ja Ihr Grundbetrag von 216 Euro (bei Ihren Ältern)
    auf 465 Euro (Eigene Wohnung) Gestiegen wäre.