Vater kürzt mal wieder

  • Hallo zusammen!
    So langsam bin ich doch etwas ratlos und hoffe, hier einige Tipps zu bekommen.
    Kurz zur, zugegeben verzwickten, Situation


    Meine Kinder sind 15 und 21. Beide wohnen bei uns. Der 21jährige ist im 1. Ausbildungsjahr.
    Ich bin vom Kindesvater vor 10 Jahren geschieden worden und seit zwei Jahren wieder verheiratet.
    Der Kindesvater ist Frührentner und geht keinerlei Arbeit nach. Er lebt von seiner Rente. Die Kinder haben immer bei mir gelebt und ich bin auch immer arbeiten gegangen. Bis vor einem Jahr, da wurde mir betriebsbedingt gekündigt.
    Der Kindesvater hat immer 650 Euro Unterhalt gezahlt. Diese Summe hat er sich irgendwie zurecht geschustert. Seit der Sohn in Ausbildung ist, zahlt er 550 Euro. Nun hat er mich gerade angerufen um mir mitzuteilen, dass er ab nächsten Monat den Unterhalt noch mal um 100 Euro kürzt. Mit der Begründung: er kann einfach nicht mehr zahlen. Er wohnt mit seiner Freundin, die arbeiten geht, zusammen in dem Haus, dessen Hälfte ich ihm nach der Trennung kostenlos überschrieben habe.
    Er beteiligt sich weder an Klassenfahrten, noch an der regelmäßigen Nachhilfe (Gymnasium) der Tochter. Alles habe ich immer allein gezahlt.
    Da ich das alles merkwürdig finde, habe ich ihm gesagt, er soll jetzt endlich mal ausrechnen lassen, was er an tatsächlichem Unterhalt zahlen muss, denn ich kann ja gar nicht planen. Da meinte er, das würde er gern tun, aber ich würde da ganz schlecht bei aussehen, denn mein Einkommen würde auch mit angerechnet werden.
    Ich habe doch gar kein Einkommen. Er meint, dann würde das meines Mannes angerechnet werden.
    Stimmt das?
    Wird das Einkommen meines Mannes als meins angesehen und das Einkommen seiner Freundin nicht als sein? Ich bin nun total verwirrt und weiß nicht was stimmt.
    Kann mir da jemand Klarheit verschaffen oder mir Tipps geben, wie ich am besten verfahren soll?


    Liebe Gruß vom
    Krötengesicht

  • Wie hoch ist sein Einkommen?
    Wie hoch ist dein Einkommen (auch evtl. ALG I)?
    Gibt es einen Unterhaltstitel?
    Wie hoch ist das Einkommen des Kindes?


    Die 15-jährige steht im 1. Unterhaltsrang. Hier liegt der Unterhalt, je nach Einkommen des Vaters, zwischen 334 € und 590 € (dafür müsste der Vater aber mehr als 4.700 € haben; halbes Kindergeld bereits berücksichtigt). Dein Einkommen wird nicht berücksichtigt. Hat das Kind eigenes Einkommen ist es anteilmäßig zu berücksichtigen.


    Der 21-jährige steht im 4. Unterhaltsrang. Bei Volljährigen ist grundsätzlich das Einkommen beider Elternteile bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen. Da er aber nicht mehr zu den sogenannten priviligierten Volljährigen gehört, kann kein Elternteil gezwungen werden arbeiten zu gehen.
    Lebt er noch bei dir liegt sein Unterhaltsbedarf zwischen 426 € und 781 € (je nach Einkommen der Eltern). Hiervon sind das voll Kindergeld sowie das Einkommen des Kindes abzuziehen. Das Einkommen des Kindes kann um den ausbildungsbedingten Mehrbedarf (pauschal 90 € oder tatsächliche Kosten) bereinigt werden.
    Der so errechnete Unterhalt ist im Verhältnis ihres Einkommen zwischen den Eltern aufzuteilen.


    Klassenfahrten, Nachhilfe etc.:
    Nachhilfe stellt nur einen unterhaltsrechtlichen Sonderbedarf dar, wenn sie unvorhersehbar und nicht über einen längeren Zeitraum notwendig ist. Da du "regelmäßig" schreibst, wirst du die Stunden wohl aus dem laufenden Unterhalt bezahlen müssen.
    Bei Klassenfahrten lehnen die meisten Gerichte einen Sonderbedarf ab, weil solche Kosten nicht "unvorhersehbar" sind. Andere Gerichte unterscheiden danach, ob der normale, laufende Unterhalt nach einer der unteren Stufen der Düsseldorfer Tabelle (das sind die Stufen 1 bis 4) gezahlt wird, oder nach einer höheren Stufe.
    Du solltest dir mal die Rechtsprechung des für euch zuständigen Oberlandesgerichts ansehen.



    Du kannst die 450 € Unterhalt akzeptieren oder auf eine korrekte Berechnung bestehen. Allerdings ist es nicht unwahrscheinlich, dass du bei einer Neuberechnung noch weniger Unterhalt erhälst.