Grosse Bitte um Hilfe und Ratschläge

  • Liebes Forum,
    ich habe heute eine Meldung vom Arbeitsamt bekommen, die mich finanziell in eine sehr kritische lage bringt und meine Zukunftspläne auf den Haufen wirft.
    Erklärung:
    Ich habe mich Ende 2010 in meiner damaligen Firma kündigen lassen (Festanstellung) um mich mithilfe des Gründungszuschusses selbständig zu machen und mir innerhalb dieser Zeit ein ausreichendes Einkommen aufzubauen. Den Antrag habe ich relativ zeitnah gestellt.
    Da ich mich erstmal in meine neue Tätigkeit hereinarbeiten und nicht sofort blind die Selbständigkeit beginnen wollte, habe ich erstmal Bekannten und erfahrenen Menschen der Branche über die Schulter geschaut und mich auf alels vorbereitet. Was ich dabei allerdings dummerweise nicht beachtet habe, ist der Fakt dass 90Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld vorhanden sein muss. Ich hätte also bis spät. 1.4. den Antrag einreichen müssen.
    Am 22.3 hatte ich mein letztes Gespräch mit meiner Beraterin, mit der ich schriftlich so verblieben bin, dass ich bis zum 22.5 meine Selbständigkeit anmelde. Also bin ich seitdem vom 22.5 als deadline ausgegangen. Die Beraterin hat mich nicht drauf hingewiesen, dass es schleunigst Zeit wird. Im Kleingedruckten steht allerdings nochmals "ich bereite meine Selbständigkeit vor und werde diese spätestens vor Ablauf der letzten 90Tage des Arbeitslosengeldanspruches beginnen." Da ich diese unterschrieben habe, gibt es wohl keine Chance mich darauf zu berufen und im Endeffekt bin ich ja auch wirklich selbst schuld, da ich mir das Ablaufdatum hätte rot unterstrichen notieren und einhalten müssen, aber das hilft mir jetzt auch nicht weiter.


    Da ich für die Antragsstellung einen Gewerbeschein benötige, habe ich mich am 1.5.11 selbständig gemeldet, wodurch ich automatisch ein Bescheid vom Arbeitsamt bekam, dass nun mein Anspruch auf AG I verfällt. Meine fachkundige Stelle hat mir den Businessplan positiv abgezeichnet, dafür allerdings recht lange gebraucht, so dass ich die vollständigen Unterlagen am 20.5 bei meiner zustädnigen Agentur einreichen konnte.


    Der Gründungszuschuss ist aufgrund der Zeitüberschreitung nicht bewilligt worden, so dass ich für den Monat Mai weder Zuschuss noch AG erhalte und nun extrem ins Minus (Konto) gerutscht bin und dazu nicht weiss was ich nun machen soll.
    Eispruch gegen die Ablehnung macht wohl kein Sinn, denke ich und das wäre auch nur möglich wenn ich Selbständig gemeldet bleibe (und bis das dann bearbeitet wird und dann sehr wahrscheinlich abgelehnt wird, bin ich hoch verschuldet..).


    - Habe ich Chancen den Gründungszuschuss noch irgendwie zu erhalten?? (Gespräch mit Berater hat nix gebracht, weil er natürlich aufs Gesetz und die 90 Tage pocht)


    - Habe ich eine Möglichkeit noch Geld vom Amt für den Monat Mai und für diesen Monat zu erhalten??


    - Wie sieht der Zuschuss für eine Gründung aus wenn ich AG 2 erhalte??


    ----- Was würdet ihr mir nun empfehlen zu machen?? -----


    Mein Traum, Ziel und alles wo ich mich die letzten Monate drauf vorbereitet habe ist mir natürlich sehr wichtig, aber das wichtigste momentan ist, dass ich meine Miete und meine Lebenshaltung bezahlen kann.


    Ich bitte euch mir Ratschläge oder Tipps zu geben, aber bitte keine Vorwürfe, denn die helfen mir jetzt nicht weiter.


    Ich bin über jede Antwort dankbar!!!


    VIELEN DANK !!!!!!!


    Euer Lars

  • Wenn das Amt seine Beratungspflicht verletzt hat, dich also trotz des Wissens, dass du dich selbständig machen und Förderung dafür haben wolltest, nicht auf die 90 Tage Frist hingewiesen hat, dann kannst du u. U. im Rahmen eines sogenannten "sozialrechtlichen Herstellungsanspruches" Glück haben, dass du einen Widerspruch gewinnst.


    Hier war schonmal jemand in einer ähnlichen Situation und hat gewonnen:
    http://www.gruendungszuschuss.de/gruendungsfoerderung/gruendungszuschuss/news/blog/90-tages-frist-versaeumt-und-trotzdem-gruendungszuschuss-erhalten.html


    Von daher wäre der Widerspruch ratsam.


    Beim ALG 2 gibt es das sogenannte "Einstiegsgeld", das sich - neben der Zahlung von ALG 2 - in Höhe von 50% der Regelleistung bewegt.


    Turtle