wer zahlt was

  • Ich lebe in Trennung mit meiner Frau,wir haben 2 Kinder(12+16))). Demnächst werde ich unser Haus verkaufen und mit den beiden Kindern eine Wohnung suchen,da sie bei mir bleiben.Nun stelle ich mir die Frage,ob meine noch Frau unterhaltspflichtig ist,(ihr Einkommen zur zeit 600 Euro). Wenn sie nichts zahlen muss,wo bekomme ich dann Unterstützung?Bin ich ihr gegenüber Unterhaltspflichtig?
    Vielen Dank für antworten.

  • Hallo Michael!


    wenn ich richtig informiert bin, verhält es sich so, dass der betreuende Elternteil Betreuungsunterhalt
    ( wie der Name schon sagt) geltend machen kann, d.h. also unterhaltsberechtigt ist, sofern er nicht selbst in der Lage ist Job und Erziehung zeitlich unter einen Hut zu bekommen---- blöd ausgedrückt :confused:
    Da Deine von euch getrenntlebende Frau aber nur wenig Einkommen hat, kann niemand sie belangen.
    Allerdings kann man ihr im Normalfall nahelegen, dass sie eine Vollzeitstelle annimmt, da sie nicht die Kinder betreut. Wobei man bei einer 16jährigen nicht mehr von Betreuung sprechen kann, in jedem Fall aber bei der 12jährigen teilweise.
    Deine Schilderung wirft eine Frage auf: bist Du Vollzeitarbeitnehmer?


    Ob Du ihr unterhaltspflichtig bist, wage ich mal zu bezweifeln. Sie muss sich nur um sich selbst kümmern, also ist sie, soweit sie gesund ist, im Normalfall in der Situation sich um ihren Lebensunterhalt selbst zu bemühen.
    Allerdings hängt das immer auch von DEINEM Einkommen ab und welches Leben ihr bis zu eurer Trennung geführt habt.
    Ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder seit 16 Jahren raus aus dem Job wird es auch für Deine Frau schwierig. Aber Du schreibst ja, dass sie in Arbeit ist und somit bereits den 'Fuß in der Tür hat'
    Nach Abzug aller gesetzlich geregelten Unterhaltszahlungen, egal auf welcher Seite, muss der Unterhaltspflichtige einen Mindestselbstbehalt haben und der liegt unter 1000€ --- echt übel. Aber Sinn macht es natürlich ------ auch und vor allem im der Sinne der Kinder sich gütlich und mit gesundem Menschenverstand zu einigen. Aber das ist ein anderes Thema. Viel Glück dafür



    LG Heike