Erstausstattung ohne Belege?

  • Hallöchen mal wieder.


    Ich habe heute endlich mein Geld für meine Erstausstattung bekommen. Diese belief sich auf 724€. Leider kam mir nun eine Frage in den Kopf die ich vergessen hatte zu stellen. Und zwar folgende:


    Muss ich hier in Köln meine Einkäufe mit den Kassenbelegen vorzeigen? Auf den Zetteln die ich bekommen habe (Schriftliche Genehmigung der Sonderleistung, der Zettel mit den Geldaufteilungen und 2 Zettel für die Lieferung eines Kühlschrankes wovon einer für meine Unterlagen ist) steht nirgendwo etwas davon. Auch mein Sachbearbeiter beim Amt hatte mir so etwas nicht gesagt.
    Stattdessen sagte er mir, als ich fragen wollte ob Lieferungsgeld für die Möbel im Betrag mitenthalten ist, dass ich "mit dem Geld auskommen müsste" und davon also auch die Lieferung bezahlen kann.


    Ich habe mir nun erst einmal einen Großteil der Möbel welche mir in dieser Pauschale genehmigt wurden gekauft. Habe mich aber nicht immer an die genaue Geldangabe der einzelnen Möbel gehalten. So habe ich zum Beispiel einen Sessel für 27€ gestattet bekommen, mir jedoch ein Set bestehend aus Sessel und Couch für zusammen 30€ gekauft, da ich dachte, dass das nicht so schlimm sein würde und für andere Möbel dafür auch teilweise weniger Geld ausgeben musste als maximal gestattet war. Es wird wohl auch noch 100-200€ übrig bleiben wenn ich richtig gerechnet habe. Sollte ich dieses Geld dann dem Amt zurückkommen lassen oder mir mehr Möbel kaufen (Für einen Herd gab es zum Beispiel dank der Pauschalisierung kein Geld...ob ich so einen vom Restbetrag nun kaufen könnte) oder wie läuft das nun genau wenn davon absolut nichts im Brief zu lesen ist? Bevor ich Lebenslang ins Gefängnis komme oder dick im Mist lande, frage ich hier lieber noch einmal nach : (


    Ich hoffe mich kann hier jemand aufklären.

  • Hmm, kannst du den "Brief"/Bescheid mal hier einstellen? Daraus müsste doch hervor gehen, für was du die Erstausstattung bekommen hast?


    Warum hast du keinen Herd bewilligt bekommen? An einer "Pauschalisierung" kann das nicht scheitern?!
    Für einen Herd müsste es eigentlich 200-250€ geben, den Betrag kannst du beim JC oder deiner Gemeinde erfahren.


    Und du bist dem JC keine Rechenschaft schuldig, wie du letztlich das Geld ausgibst.

  • Danke für die Antwort! Dann schreibe ich mal nieder was in dem Brief steht:





    Betreff: Übernahme der Kosten für einmalige Sonderleistungen nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 SGB II
    Ihr Antrag vom 01.06.11



    Sehr geehrter Herr _________


    Ihrem Antrag auf Übernahme der Kosten für die Erstausstattunhg für ihre Wohnung kann in Höhe von 740,00 € entsprochen werden.


    Die ENtscheidung beruht auf § 23 Abs 3 SGB II.


    Die Kosten werden aufgrund der Rechtsverordnung nach § 27 Nr 3 SGB II in pauschaler Höhe übernommen.


    Die Zahlung des Betrages erfolgt umgehend an die Überweisungsanschrifr / Kontoverbindung / Bar.


    Gegen diesen Bescheid können sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist Schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben genannten Stelle einzulegen.





    Das war der Brief dem mir mein Sachbearbeiter übergeben hat nachdem ich nach 2 Wochen des Wartens wieder zu ihm musste weil nichts bei mir angekommen ist. Den Betrag habe ich auch Bar ausgezahlt bekommen. Beim Brief lag zudem eine Preisliste der Sachen die mir genehmigt wurden. Die Möbelstücke in Anzahl und dem Wert wie viel für diese einzelnen Stücke genehmigt wurden.
    Einen Herd hatte ich auch auf meinem Antrag. Doch der wurde nicht genehmigt. Dafür jedoch ein Elektrokocher für 50€.


    Und nun habe ich von den 724€ (ja. Im Brief steht 740€ aber auf dem Möbelzettel ergeben alle genehmigtgen Möbel zusammen 724€. Wollte aber nicht darauf rumhacken, habe es also so angenommen) 477€ ausgegeben und alle Möbel die ich in meine Wohnung bekommen kann. Jedoch musste ich auf einen genehmigten Tisch und zwei Stühle verzichten weil diese wirklich nicht mehr in meine Wohnung gepasst hätten. Also habe ich nun so zu sagen alles was ich brauche für 477€ gekauft. Habe also noch etwa 250€ übrig.
    Und davon würde ich mir gerne einen Herd kaufen (den Elektrokocher habe ich noch nicht gekauft...), habe aber Angst, dass mir mein Amt dafür dann an die Kehle springt, da dieser ja nicht im genehmigten Rahmen war. Deshalb bin ich hier um nachzufragen was ich tun soll und ob ich ohne schlechtes gewissen vom Restgeld einen Herd und evtl auch ein Waschbecken (habe ich nur eines im Bad) für die Küche kaufen kann.

  • Also wegen der "Kochplatte" solltest du in Widerspruch gegen den Bescheid gehen, hab ich noch nicht gehört, dass man jetzt so abgespeist werden kann, dir steht ein richtiger Herd zu, wenn die Wohnung das nicht hat!


    Und nochmal: Du bist Niemand Rechenschaft schuldig, wie du das Geld letztlich ausgibst.


    Wie siehts denn mit Kühlschrank und Waschmaschine aus?

  • Das Geld hast du ja für die Erstausstattung bekommen und du kannst nicht preislich genau nach Liste gehen da du ja gar nicht sagen kannst wo du welche Möbel zu welchem Preis bekommst.Wenn du nun bei einigen Sachen sparsam warst und dir von dem Rest jetzt einen Herd kaufst wird kaum einer was dagegen sagen.Ich denke nicht mal das sie für die gekauften Sachen Quittungen sehen wollen und wenn doch so kannst du diese doch vorlegen.Den Herd brauchst du ja auch insofern hast du keine Geld für Dinge ausgegeben die du nicht hättest kaufen dürfen.

  • @ Kuddeldaddeldu:
    Naja...Widerspruch einlegen. Ich weiß ja nicht. Hab sowas noch nie gemacht und bin es seit meiner Kindheit gewohnt, dass es mies endet wenn ich mich gegen irgendetwas wehre x_x


    Kühlschrank wurde gestattet. Muss einen Brief losschicken an eine Firma. Diese werden mir dann den Kühlschrank schicken. Und ne Waschmaschine wurde nicht gestattet und habe ich auch nicht beantragt weil 15 Minuten mit dem Bus ein Waschsalon entfernt ist und mir gesagt wurde, dass unter diesen Umständen eh keiner genehmigt wird.



    @ Kitty:
    Dann bin ich beruhigt. Dann kann ich wohl guten Gewissens diesen günstigen Herd kaufen den ich gesehen habe! Und ich hebe vorsichtshalber wirklich alle Kassenzettel auf. Man weiß ja nie

  • Du hättest schon eine Waschmaschine mit beantragen können denn sie können dich nicht zwingen deine Wäsche im Salon zu waschen.Wenn hinterm Haus ein Bach verläuft muß man dann ein Waschbrett kaufen und dort waschen?


    Das stimmt auch wieder...das hab ich davon, dass ich so naiv bin *sfz*


    Aber im Nachhinein ist das nicht so schlimm. Meine Wohnung ist eh nicht so groß, dass eine Waschmaschine da noch gut reingepasst hätte. Im Bad kann ich das eh nicht. Viel zu klein. Und in meinem Wohn/Ess/Koch/Schlafzimmer würde ich ungern eine Waschmaschine haben wegen dem Lärm und einfach dem Platzmangel. Ein bisschen Bewegung schadet ja nicht : (