Bedarfsgemeinschaft + Student

  • Hallo,


    ich lebe mit meiner Freundin seit ca. 2 Jahren in einer Bedarfsgemeinschaft.
    Ich bin Student (23) und bekomme kein Bafög. Freundin bekommt Hartz IV.
    Wir haben einen Sohn, der jetzt ca. 2 Jahre alt ist.


    Monatliche Leistungen:
    Freundin bekommt 328 Euro
    Unser Sohn 31 Euro + 184 Euro Kindergeld


    Kosten für die Unterkunft betragen insgesamt 502 Euro, wovon ca. 320 vom Amt übernommen werden. Den Rest zahlen meine Eltern.


    Ich arbeite auf 400 Euro Basis, wobei ich so gut wie nie auf die 400 Euro bekomme. Zusätlich dazu bekomme ich selber noch Kindergeld in Höhe von 184 Euro.


    Frage: Darf ich eigentlich mehr als 400 Euro verdienen oder wird das sofort von den Leistungen abgezogen? Habe gelesen das ich einen Bedarf von 585 Euro habe, wegen Studium. Wenn ich also 400 Euro verdiene und das Kindergeld dazugerechnet wird, komme ich ja auf die 585 Euro. Oder darf das Kindergeld nicht dazu gerechnet werden?



    Danke schonmal für euro Antworten



    Gruß