Wohnrecht als Einnahme?

  • Hallo und guten Abend!


    Ich habe folgendes Problem. Vater ist letztes Jahr gestorben, und er wohnte mit meiner Mutter zusammen in einem 1Familienhaus mit 90m2. Auf dem Haus waren noch 10.000€ Schulden und die beiden bekamen Hartz IV.
    Die Regelung war ja so, das die beiden die Lenbensicherung, plus die Nebenkosten des Hauses und auch die Zinsen für das Darlehn bekamen. Nur die Tilgung mussten sie selbst tragen.
    Es bestand kein Testament, also trat die gesetzliche Erbfolge in Kraft- 1/2 für meine Mutter und je 1/4 für meine Schwester und für mich. Die Heizung und das Dach sind allerdings sanierungsbedürftig und das könnte meine Mutter nicht stemmen und für das Amt wären das enorme Kosten gewesen. Außerdem konnte meine Mutter psychisch nicht mehr verkraften dort zu wohnen.
    Meine Schwester und ich besitzen mit unseren männern zusammen ein 3 Familienhaus das wir selbst bewohnen und eine 70m2 Wohnung unter dem Dach war zwar vermietet, konnte aber frei gemacht werden.


    Unsere Situation jetzt: Meine Mutter wohnt nun oben bei uns im Haus, alleine auf 70m2, ging halt nicht kleiner!
    Das Haus hat sie an uns abgetreten (also ihre Hälfte) gegen ein entgeltliches Wohnrecht in unserem Haus. Wir haben einen Mietvertrag geschlossen und alles auch notariell festgehalten. Die Miete würde 350€ betragen, die meine Mutter aber nicht zahlt und für die Wohnung hat sie auch keine Leistungen außer Nebenkosten beantragt!


    De Behörde sagt nun, das sie 6 Monate die zu große Wohnung tolerieren und danach müsste sie in etwas kleineres umziehen, oder halt die Kosten tragen. Sie rechnen ihr also 350€ als Einkommen an und nur 198€ wären gerechtfertigt. das würde heißen sie ziehen ihr vom HrtzIV Satz dann vornweg 152€ ab.


    Ist das denn gerechtfertigt? Immerhin hat sie die Kosten für Miete und Unterkunft der Kommune gegenüber verringert, und trotzdem wird sie dafür bestraft? Irgendwie verstehe ich das nicht wirklich.


    Weiß jemand Rat? Freue mich auf Antworten. Vielen Dank!

  • Für deine Mutter ist diese Wohnung zu groß und dementsprechend bekommt sie diese nur für 6 Monate übernommen dann müßte sie eben die Differenz selbst tragen oder in eine kleinere Wohnung umziehen.Das geht anderen in der gleichen Situation auch nicht anders.

  • Im Prinzip geht es hier um den Verkaufserlös der Haushälfte. Die wird ihr als Sachleistung als Einkommen angerechnet. Die 350 Euro, die sie eigentlich Miete bezahlen müsste, wenn sie euch nicht dafür ihre Haushälfte gegeben hätte, sind ja im Prinzip Verkaufserlös. Nur, dass sie es quasi in monatlichen Raten erhält.


    Turtle