22 Jahre, 1. Ausbildung, muss Vater zahlen?

  • Hallo Community!


    ich habe ein sehr spezielles Anliegen. Es geht um die Unterhaltszahlung meines Vaters. Die Vorgeschichte:


    Ich, 22 Jahre, wohne bei meiner Mutter. Ich habe nach der Schule damals eine Ausbildung angefangen, die jedoch nach knapp einem Jahr abbrechen müssen (mir wurde gekündigt). Die Gründe hierbei halte ich für irrelevant. Danach war ich eine gewisse Zeit bei der Bundeswehr. Dieser Dienst ist jedoch nun beendet. Nun habe ich einen Arbeitsvertrag für eine erneute Ausbildung, die ab September beginnt. Ich freue mich riesig darauf und diesmal wird garantiert nichts schief gehen :).
    Meine Frage hierbei wäre: Ich werde im Laufe des Jahres auch noch 23. Muss mein Vater noch Unterhalt bezahlen? Unabhängig davon, wie viel er verdient. Mir geht es nur um die generelle Unterhaltspflicht meines Vaters. Ist diese auch abhängig von meinem Azubi-Gehalt? Kindergeld könnte ich noch erhalten, ist das aber ein Muss ?(ich weiß, das klingt unschön... aber mein Vater hat uns so viel angerichtet, dass er ruhig mal wieder zahlen kann)
    Ich wäre um jede Hilfe dankbar und würde mich auf eine Antwort von euch freuen!


    Viele Grüße

  • Hallo Kyten,


    Ich sehe die Sache etwas anders als Gawain.


    Normalerweise sind Eltern verpflichtet bis zur Selbstständigkeit Unterhalt zu leisten, aber es gibt auch möglichkeiten den Anspruch zu wirken.


    Ob es tatsächlich irrelevant ist warum du gekündigt worden bist bleibt noch offen, denn wenn Du schuld an der Kündigung hast, kann es durchaussein das Du keinen Anspruch mehr hast.


    Also was war der Grund für die Kündigung?
    Und ja es hat auch etwas damit zu tun wieviel Du an Ausbildungsvergütung bekommst.
    Es kommt auch darauf an ob Dein Vater an den Selbstbehalt kommt denn dieser ist weitaus höher, als bei Previligierten Kindern.
    Desweiteren ist nicht nur Dein Vater verpflichtet Unterhalt zu leisten (falls überhaupt noch) sondern auch Deine Mutter.
    wieviel verdienen Mutter und Vater?
    Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung.
    Wieviel Kapital hast du noch(Sparbuch, Bausparvertrag etc.)



    Was da passiert ist in euer Familie ist nicht von Intresse,aber mit Aussagen "Er kann Ruhig mal wieder zahlen" wär Ich vorsichtig, Du bist angehalten deine Ausbildung schnellst möglich abzuschließen.So einfach wie Du dir das Unterhaltsgesetz vorstellst ist es nicht.

  • Hallo sundown,


    mir wurde damals fristlos gekündigt. Mir wurde zu Last gelegt, dass das Vertrauen meines AG gebrochen wurde und ich deshalb gehen müsse. Dies habe ich akzeptiert. Im Endeffekt kam aber nichts bei raus...also weder Schuld noch Unschuld.


    Ich verdiene nun im 1. Jahr 740 € (Brutto). Mein Vater ist Rentner. Seine Rente liegt aber weit über 2.000€ mtl., zudem ist er verheiratet und lebt mit dieser Frau zusammen. Er hat eine weitere Tochter, die aber schon 33 Jahre alt ist.
    Meine Mutter verdient etwa 1.600 netto, bei dieser wohne ich auch.
    An Kapital ist nichts mehr vorhanden. Bzw. alles läuft über meine Mutter, nicht auf mich.


    Natürlich beende ich meine Ausbildung schnellstmöglich. Gar keine Frage. Meine Frage war nur: bezieht man erst Kindergeld und dann Unterhalt? Oder kann man auch Unterhalt ohne Kindergeld beziehen?



    Vielen Dank auch an dich für die Antwort. War echt nett! :)

  • 740 € brutto sind ca.585 € netto, dazu besteht Anspruch auf 184 € Kindergeld. Bereinigt um 90 € ausbildungsbedingten Mehrbedarf hast du ein Einkommen von 679 €.


    bereinigtes Einkommen Mutter ca. 1.520 € (pauschal 5% abgezogen, sie kann natürlich auch höhere Aufwendungen geltend machen - Sonderzahlungen müssten hinzugerechnet werden)
    bereinigtes Einkommen Vater 2.000 € (berufsbedingte Aufwendungen dürfte er ja nicht mehr haben)
    Summe 3.520 €


    Unterhaltsbedarf lt. Düsseldorfer Tabelle 664 €. Da dein Einkommen höher ist, dürfte kein Unterhaltsanspruch mehr bestehen.


    Auf Kindergeld verzichten, damit du Unterhalt verlangen kannst, ist nicht zulässig. Warum willst du das überhaupt?

  • Hallo Kyten,


    wie Ich schon angedeutet habe könnte kein Anspruch auf Grund des Einkommens der Ausbildungsvergütung bestehen, die Rechnung von Marmota kommt gut hin.


    Das Kindergeld wird fiktiv gerechnet, ob Du es beantragst oder nicht, bedenke auch das Dein Einkommen steigt im Laufe der Ausbildung.
    Kurzum so wie es aussieht auf der Daten die uns gegeben hast, müssen Deine Eltern keinen Unterhalt mehr leisten, Dein Einkommen ist zu hoch.


    gruß Sundown.