Was steht uns zu?

  • Hallo,
    ich wohne mit meiner Verlobten seit 2 Jahren in einer Wohnung zusammen.
    Wir leben in einer 3 Zimmer Wohnung (494€ Warmmiete).
    Ich (24) arbeite momentan und verdiene 2000€ brutto, was ca. 1300€ netto sind.
    Meine Verlobte (19) begibt sich momentan wieder in psychologische Behandlung und wird wohl in eine Tagesklinik kommen (tagsüber in Klinik und Abends dann bei mir). Dadurch wird so aber wohl auch ihre Ausbildung abbrechen müssen, da sie es geistig nicht mehr machen kann. Sie ist dadurch schwer belastet. Das wäre auch die 2te Ausbildung, die sie deswegen abbrechen muss. Sie hat die Probezeit überstanden, arbeitet noch bei einem Arzt als MFA. Sie hatte ihren erweiterten Realschulabschluss mit einem guten 2er Schnitt geschafft, jedoch ist dann nicht aufs Gymnasium wegen ihrer Probleme.
    Da sie ja die Ausbildung abbrechen muss, um erstmal wieder richtig mit sich selber klarzukommen, wird bei uns auch das Geld natürlich etwas knapp. Am Ende des Monats bleiben noch 30€ übrig.
    Meine Frage nun, gibt es irgendwelche Möglichkeiten / Leistungen, die meine Freundin beziehen könnte für die Zeit in Therapie? Denn sie bekommt dann ja leider keine Ausbildungsvergütung mehr.
    An welche Behörden sollte ich mich deswegen wenden?
    Sie hatte ein halbes Jahr eine Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau und MFA angefangen immer mit Noten von 1 bis 2. Habe gehört es gibt die Möglichkeit über die Agentur für Arbeit daraus eine abgeschlossene Ausbildung daraus zu machen. Könnte wir irgendwelche Leistungen beziehen, die uns zusammen angerechnet werden, oder verdiene ich zuviel, damit ihr etwas zusteht?
    Wie sieht es mit Kindergeldbezug aus, wenn wir zusammen leben und sie ihre zweite Ausbildung abbrechen muss wegen ihrer Probleme. Könnten wir dies beantragen? Ihre Mutter hat auch keinen Kontakt zu ihrem leiblichen Vater, der wohl auch noch nie Unterhalt gezahlt hat, müsste dieser ansonsten für sie auch mitaufkommen?


    Ich überlege mir auch schon einen Zweitjob am Wochenende zu suchen. Da zu arbeiten fände ich nicht schlimm, jedoch braucht meine Verlobte mich immer so sehr, weil sie sehr depressiv ist, das dies auch schwierig sein dürfte.
    Momentan suche ich auch einen neuen Arbeitsplatz, wo ich mehr verdiene, damit wir nicht dem Staat auf der Tasche liegen müssen.


    Da die Fragen allgemein sind, weiss ich nicht, ob dass die richtige Rubrik ist. Bitte verschieben, wenn es falsch sein sollte.


    Freundlicher Gruß
    Gokainus

  • Wie das mit Kindergeld aussieht, wenn sie nicht zur Schule geht und die Ausbildung abbricht, weiß ich nicht. Du könntest es mit Wohngeld versuchen. Ansonsten wüsste ich nichts, außer dass dir ihre Mutter Unterhalt zahlt, weil sie nämlich unterhaltspflichtig ist. Auch wenn deine Freundin jetzt ihre zweite Ausbildung abbrechen muss. Sie tut es ja nicht, weil sie keinen Bock hat, sondern weil sie krank ist. Hartz IV-Leistungen bekommt ihr keine, weil du zuviel verdienst.

  • Wie das mit Kindergeld aussieht, wenn sie nicht zur Schule geht und die Ausbildung abbricht, weiß ich nicht. Du könntest es mit Wohngeld versuchen. Ansonsten wüsste ich nichts, außer dass dir ihre Mutter Unterhalt zahlt, weil sie nämlich unterhaltspflichtig ist. Auch wenn deine Freundin jetzt ihre zweite Ausbildung abbrechen muss. Sie tut es ja nicht, weil sie keinen Bock hat, sondern weil sie krank ist. Hartz IV-Leistungen bekommt ihr keine, weil du zuviel verdienst.


    Vielen Dank für deine Antwort.
    Wenn Sie Wohngeld beantragt, dürfte sie das überhaupt? Muss sie dann nicht, weil sie unter 25 Jahre ist, wieder zu ihrer Mutter ziehen? Ich denke mal Kindergeld würde ihr zustehen, weil die Therapie auch beinhaltet auf das Arbeitsleben vorzubereiten. Werden Wohngeld und Kindergeld miteinander verrechnet?
    Wir leben ja seit über 2 Jahren zusammen und wären damit ja eine Bedarfsgemeinschaft, wenn ich das richtig sehe.
    Kennt jemand außer die Agentur für Arbeit an die man sich wenden könnte deswegen? Also nicht nur wegen finanziellen Leistungen, sondern auch wegen sozialen Leistung zur Unterstützung der Therapie?
    Ihr leiblicher Vater wäre ja auch unterhaltspflichtig, wäre das dann anteilig, wenn beide (Vater und Mutter) ungefähr gleich verdienen würden? Da dieser nie Unterhalt gezahlt hat, kann das rückwirkend noch eingeholt werden?

  • Wohngeld könntet ihr probieren aber das müßtet ihr beide beantragen denn ihr lebt ja auch zusammen.Kindergeld müßte sie eigentlich weiterhin bekommen wenn sie sich arbeitssuchend meldet.Eine abgeschlossene Ausbildung hat sie dann wenn sie eine Prüfung abgelegt hat und den Nachweis dafür in den Händen hält.Die Agentur für Arbeit kann nicht eine Ausbildung als abgeschlossen erklären und ihr auch keinen Facharbeiterbrief ausstellen.

  • Wohngeld könntet ihr probieren aber das müßtet ihr beide beantragen denn ihr lebt ja auch zusammen.Kindergeld müßte sie eigentlich weiterhin bekommen wenn sie sich arbeitssuchend meldet.Eine abgeschlossene Ausbildung hat sie dann wenn sie eine Prüfung abgelegt hat und den Nachweis dafür in den Händen hält.Die Agentur für Arbeit kann nicht eine Ausbildung als abgeschlossen erklären und ihr auch keinen Facharbeiterbrief ausstellen.


    Okay, das klingt doch super. Wir werden mal wegen dem Wohngeld anfragen, welches Amt ist dafür denn zuständig? Ich denke ja es ist auch im Sinne der Agentur für Arbeit, wenn sie ein geregeltes Leben hat und später dann eine Ausbildung wieder anfangen oder weitermachen kann.
    Werde dann mal sehen, dass ich kurzfristig einen Termin bei der Agentur für Arbeit für uns bekomme und euch hier mal berichten, wie es denn weiter läuft.


    Hat sonst noch jemand Vorschläge?

  • Du müßtest den Antrag direkt bei der Wohngeldstelle deiner Stadt oder Gemeinde stellen je nachdem wo du wohnst.


    Genau das war der Begriff den ich gebraucht habe.


    Machen das dann wie folgt:
    1. Mit dem Arbeitgeber reden
    2. Mit Agentur für Arbeit reden, Abbruch der Ausbildung in Absprache wegen der psychischen Probleme
    3. Wohngeld anfragen


    Ich denke das beste ist, vor Abbruch mit der Agentur darüber zu reden, nicht das es deswegen irgendwelche Sanktionen später gibt.

  • Endlich mal einer, der erst überlegt und dann handelt. Du machst es genau richtig! Ich wünsche dir und deiner Freundin ganz viel Glück.


    Vielen Dank.


    Vergiß das Kindergeld nicht.


    Ja, werden wir machen.


    War heute bei ihrem Arbeitgeber mit ihr zusammen und der findet es auch, wie ich, die richtige Entscheidung einen Aufhebungsvertrag zu machen, damit sie sich erstmal um sich selber kümmern kann. Spreche dann nächste Woche mit der Agentur für Arbeit bevor sie den Vertrag unterzeichnet.

  • Update:
    Sie hat leider erst nächste Woche Donnerstag morgens einen Termin bei der Agentur für Arbeit. Auf ihre Mailbox hatte einer von der Agentur gesprochen, dass es keine Sperrzeit gibt, wenn sie mit ärztlichen Attest ordentlich kündigt.
    Denkt ihr, dass wir mit der Kündigung warten sollten bis sie das Gespräch bei der Agentur hatte, oder schon im Vorfeld kündigen?
    Das Problem ist ja die Kündigungsfrist für ihren Arzt (Arbeitgeber), da dieser sich ja dann eine neue Auszubildende suchen möchte und es ja eh ein neuer Jahrgang ab August ist. Durch die 4 Wochen Kündigungsfrist verzögert sich das alles. Aber durch einen Aufhebungsvertrag gibt es ja eine 3 monatige Sperrzeit.
    Was würdet ihr jetzt raten?

  • Hatten nochmal bei der Agentur für Arbeit angerufen und die meinten, man könne auch einen Aufhebungsvertrag machen mit ärztlichen Attest. Dies würde dann aber nachher geprüft inwiefern Ansprüche bestehen.


    Habe mal einen Aufhebungsvertrag geschrieben, kann sich mal jemand anschauen, ob da irgendwas fehlt bzw falsch ist?:



    Zwischen


    xxx
    - nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt


    und


    yyy
    - nachfolgend „Arbeitnehmer“ genannt


    wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:


    § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses


    Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum Zeitpunkt der Unterzeichnung im gegenseitigen Einvernehmen mit sofortiger Wirkung beendet. Auf Einhaltung der Kündigungsfrist wird im gegenseitigen Einvernehmen verzichtet, aufgrund von akuten gesundheitlichen Problemen und Risiken seitens des Arbeitnehmers (siehe Anlage - Ärztliches Attest - Arbeitnehmer).


    § 2 Urlaub


    Der noch zustehende Resturlaub des Arbeitnehmers, falls vorhanden, wird anteilig ausgezahlt.


    § 3 Arbeitszeugnis


    Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeits-/Ausbildungszeugnis zu erteilen. Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer oder der vom Arbeitnehmer bestimmten Person (zzz) das Arbeitszeugnis, spätestens 2 Wochen nach Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages, aus.


    § 4 Meldepflicht


    Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.


    § 5 Ausgleich aller Ansprüche


    Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.


    _________________________
    (Ort, Datum)


    _________________________
    (Unterschrift Arbeitgeber)


    _________________________
    (Unterschrift Arbeitnehmer)


    Anlagen:
    - Ärztliches Attest - Arbeitnehmer

  • Wir hatten von ihrem Arbeitgeber schon einen Aufhebungsvertrag bekommen, jedoch war das eher ein Standardvertrag. Dabei wurden nicht die gesundheitlichen Gründe benannt und auch keine Regelung wegen dem Urlaub aufgeführt.
    Wenn sie den unterschreiben würde, würde das die Agentur ja nicht akzeptieren, weil kein Bezug zu den gesundheitlichen Gründen besteht.
    Außerdem ist ja ein Aufhebungsvertrag eine einvernehmliche Sache, von daher kann auch der Arbeitnehmer den Vertrag schreiben. Selbst bei einseitigen Sachen ist es ja so. Manche Arbeitnehmer schreiben ihre Arbeitszeugnisse und der Arbeitnehmer unterschreibt die dann. Was letztendlich zählt ist ja die Unterschrift für die Rechtsgültigkeit.