Sanktionierung

  • Hallo Leute.


    Ich bin neu hier, habe aber von Bekannten nur gutes von hier gehört, deswegen möchte Ich malhier nachfragen was Ich machen kann.
    Ich sollte ab 1.7. eine 6 monatige Maßnahme machen.. Habe Ich auch unterschrieben, etc. Nur am ersten Tag hieß es das Ich Di-Sa und jede 2. Woche Mi-So arbeiten soll. Das wurde beim AA nicht so vereinbart, Ich habe Mo-Fr unterschrieben. Ich sollte dann mit AA reden, habe dort bescheid gesagt das Ich das nicht mache. Dieses wurde mir auch von der BFO gesagt, das Ich das nicht machen brauch. Nach einer Woche hatte Ich den Termin beim AA das das alles geregelt wurde, nun sollte Ich dann nochmal zur BFO alles abklären. Mein Ansprechpartner war aber nicht da, also am Nächsten Tag nochmal dorthin, wieder niemand da. AA bescheid gesagt, nach der Tel Nr gefragt, wurde mir nicht gegeben, also hab Ich mir diese aus dem Inet besorgt. Nach 30 Anrufen immer noch niemanden erreicht bei der BFO, egal zu welcher Zeit. Bin dann auch nicht zur Maßnahme gegangen, da Ich nicht wusste was Ich machen soll, schließlich sollte Ich Absprache mit der BFO halten. Auf einen Brief wurde auch nicht geantwortet. Und vor ein paar Tagen bekomme Ich plötzlich Post von dort, aber von jemand anderem der mir zugeteilt wurde.
    Im Anhörungsbogen wegen einer mögl. Sanktionierung habe Ich das auch alles reingeschrieben. Heute bekomme Ich Post das Ich eine Sanktionierung von 30% für 3 Monate bekomme.
    Meine Frage ist nun, kann Ich mir einen Anwalt nehmen, bzw habe Ich Chancen die Sperre aufzuheben, oder das Geld wieder zubekommen?


    Falls jemand etwas wissen muss: Ich komme aus Oberhausen, bin 27 Jahre alt, ledig. Falls sonst nochwas ist, beantworte Ich euch das gerne.

  • - Maßnahme? Was?
    - arbeiten?
    - unterschrieben? Was?
    - Was ist BFO?
    - Du bist in ALG I? Beim Arbeitsamt? Nicht Hartz IV?


    Gegen den Absenkungsbescheid musst du sofort Widerspruch einreichen und


    beim Sozialgericht musst du die aufschiebende Wirkung deines Widerspruchs beantragen, dann muss erst mal normal weitergezahlt werden, bis der Fall entschieden ist.

  • Ein Euro Job Maßnahme - AGH
    Die Eingliederungsvereinbarung, dass Ich das Mo-Fr mache.
    BFO ist der Träger oder sowas, die die AGHs vergeben und alles regeln, wegen Zahlung, Ticket, Problemen usw.. BeschäftigungsFörderung Oberhausen.
    Arbeitsamt Hartz 4
    Danke schonmal für deine schnelle Antwort.
    Das heisst Ich reiche Widerspruch beim Amt ein und setze mich dann mit dem Sozialgericht in Verbindung, oder Anwalt? Tut mir leid, Ich hatte sowas noch nie..

  • Aha, also Hartz IV - SGB II, umso besser.....:D


    Wie schon geschrieben:


    Zitat

    Gegen den Absenkungsbescheid musst du sofort Widerspruch einreichen und


    beim Sozialgericht musst du die aufschiebende Wirkung deines Widerspruchs beantragen, dann muss erst mal normal weitergezahlt werden, bis der Fall entschieden ist.


    Du solltest zum Sozialgericht hingehen und da dein Problem zur Niederschrift geben, die setzen das dann in den entsprechenden Antrag um. Wie gesagt: Widerspruch alleine bringt dir nix, du musst die aW beantragen, eventuell auch "einstweilige Anordnung" beantragen, dann muss das JC bis zur Entscheidung voll weiterzahlen. Das sagen dir aber auch die Rechtspfleger beim SG.


    Wenn du einen Anwalt willst, musst du zum Amtsgericht und da einen Beratungsschein holen. Und auch da gilt:


    Nicht abwimmeln lassen!