Kann er mir was ?

  • Hallo,


    Ich bin noch nicht volljährig und habe dieses Jahr im Juli meine Schule abgeschlossen und habe bis jetzt noch keinen ausbildungsplatz oder ein Platz in der Berufsschule (Trotz viel Bemühung!!!). Heute bekomme ich ein Brief von einem Anwalt in dem steht das mein Vater keinen Unterhalt mehr zahlen will da ich ja keine Ausbildung habe! kann er das wirklich machen?


    Grüße Fab74

  • Da du minderjährig bist, kann dir der Unterhalt nicht gestrichen werden. Lass dir von der für dich sorgeberechtigten Person helfen.
    Wann wirst du volljährig?

  • Es könnte sein, dass du noch der Berufsschulpflicht unterliegst. In diesem Fall müsstest du nach den Sommerferien auf jeden Fall irgendwas machen (Schule, Ausbildung, FSJ, Bundesfreiwilligendienst etc.).


    Schau mal in das Schulgesetz deines Bundeslandes.

  • Da du minderjährig bist, kann dir der Unterhalt nicht gestrichen werden. Lass dir von der für dich sorgeberechtigten Person helfen.
    Wann wirst du volljährig?


    Das ist so nicht Richtig!!!!!!


    Der Vater hat vollkommen Recht, solange Du keine Ausbildung bzw. Schule besuchst, kann man erwarten das Du etweder, ein Berufsgruschuljahr machst somit noch KU bekommst, tust du dies nicht hast du auch als Minderjähriger KEINEN Anspruch.

  • Gut, dass man keinen Ausbildungsplatz findet, habe ich schon oft gehört (leider). Aber dass man keinen Schulplatz an einer Berufsbildenden Schule bekommt, das habe ich noch nicht gehört. Man kann sich auch an mehreren Schulen gleichzeitig anmelden. Allerdings waren die Anmeldetermine bereits im Februar 2011. Wenn du dich nicht rechtzeitig bemüht hast und deine Schulpflicht bereits erfüllt hast, kann es gut sein, dass dein Vater nicht mehr unterhaltspflichtig ist. Man kann auch zweigleisig fahren, d. h. an einer Berufsbildenden Schule anmelden und sich um einen Ausbildungsplatz bemühen. Ich würde meine Unterlagen schnappen und jede Berufsbildende Schule abklappern. Allerdings muss dich ein Erziehungsberechtigter begleiten, da du noch nicht volljährig bist.