Freundin Schwanger. Zusammenziehen.

  • Guten Tag,
    ich wollte ma fragen ob irgendjemand weiß was uns für Leistungen zustehen.
    Meine Freundin (18 J.) ist im 3. Monat Schwanger und geht noch zur Schule.
    Ich bin 21 und leider Arbeitslos mein Arbeitslosengeld beträgt ca 130 €.
    ich Möchte jetzt mit meiner Freundin Zusammenziehen und da wollte ich halt mal wissen ob das überhaupt geht und was wir für ansprüche haben...


    Danke schonmal im Vorraus

  • Deine Freundin kann ALG II beantragen, da sie mit ihren Eltern keine Bedarfsgemeinschaft mehr bildet (§ 9 SGB II).


    Im Rahmen der Familienzusammenführung könnte euch auch eine Wohnung finanziert werden (§ 22 Abs. 5 SGB II). Da ihr beide unter 25 seit, muss die Arge dem aber vorher zustimmen.


    Unabhängig vom SGB II hat deine Freundin aber einen Unterhaltsanspruch nach dem BGB gegen ihre Eltern, da sie sich noch in Ausbildung befindet. Sind die Eltern leistungsfähig wird dieser Unterhalt auf ihr ALG II angerechnet.


    Mit Beginn des Mutterschutzes bist du dann ihr gegenüber unterhaltspflichtig, und zwar für mindestens 3 Jahre (§ 1615l BGB).
    Das du dem Kind gegenüber unterhaltspfichtig bist, brauch ich sicher nicht erwähnen.