leistungen zurück zahlen

  • Hallo,
    Habe letzes jahr im Mai ein nebeneinkomm von 60.13 euro und im juni eins von 143,00 euro gehabt (laut brief vom amt) . habe zu dieser zeit alg 2 bezogen. Jetzt kam ein brief vom amt das ich 162,50 euro zurück zahlen soll. habe mich erkundigt letztes jahr und mir wurde gesagt bis zu 100 euro darf ich mit dazu verdienen. wieso will das amt da jetzt soviel geld zurück? und dürfen die das überahupt noch nach einem jahr zurück fordern?

  • nein habe ich nicht,die firma von der ich das nebeneinkomm bekommen habe hat das der arge gemeldet un daraufhin habe ich von der arge eine einkommensbescheinigung bekomm die die firma für mich ausgefüllt hat un ich habe diese dann der arge gegeben. die haben sich nicht mehr gemeldet...bis jetz.

  • Hallo,


    In welchen Monaten kamen die 60 €, und die 143 € denn zur Auszahlung am Konto an ?


    Nur allgemein könnte eine Rückzahlungsforderung von 162 € entsprechend der Beschreibung dann in keinem Fall hinkommen.


    Mein Taschenrechner käme selbst für den Fall von 203 € NEK in einem Monat lediglich auf eine Überzahlung von 82,4 €.


    Waren es wirklich nur diese beiden Posten,oder müßte noch etwas Anderes berücksichtigt werden ?


    Die 162 € - Rückforderung läßt darauf schließen, dass als Rechenfehler kein Grund - Freibetrag / bzw. generell das Zuflussprinzip berücksichtigt wurde.


    mfg


    allo

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Allo () aus folgendem Grund: Damit wäre zumindest die vorläufige Forderung erklärbar

  • erstmal danke für die antworten,
    habe das geld in dem monat wo ich es verdient habe von de firma bar ausgezahlt bekommen. in dem schreiben vom amt stehen nur diese beiden posten. also dürfen sie es nach einem jahr noch zurück fordern? aber die 162 euro sind zu viel meinst du?

  • Hallo,


    Laut meinem Taschenrechener auf jeden Fall.


    Ich vermute mal gutwillig, dass die ArGe zumindest rechtzeitig über die Nebeneinkünfte rechtzeitig informiert wurde.


    ( Also ein Nebenverdienst aus Beschäftigung wurde vorab rechtzeitig angemeldet ...
    ( Vorab bedeutet : Vor Aufnahme der Beschäftigung )


    Was steht denn genau im Berechnungsbogen der Rückforderung ?


    mfg


    allo