Muss ich für meinen Freund aufkommen?

  • Hallo,


    Ich bin neu hier und hoffe, hier ein paar Infos zu bekommen.


    Ich war noch nie arbeitslos, daher sehe ich überhaupt nicht durch was zu tun ist.
    Ich habe zwei Kinder und verdiene durchschnittlich. Ich habe relativ hohe Kosten (Miete, Vorsorge, Sparverträge für die Kinder, Kitaplätze, Fahrtkosten zur Arbeit). Mein Freund ist nicht berufstätig. Er hat darum Hartz4 beantragt. Nachdem er ewig einem Bescheid hinterher lief und monatelang nichts passierte, war er heute wieder dort. Da wurde ihm gesagt, dass er nichts bekommen würde, da wir eine Bedarfsgemeinschaft wären. Allerdings kriselt es schon seit langem und wir sind nahe der Trennung. Ich hatte die Beziehung schon einmal beendet, aber da er weder Geld noch Wohnung vom Amt bekam, musste er ja bei uns bleiben und wir haben es noch einmal probiert. Allerdings kriselt es immer mehr, da ich nicht alleine vier Leute versorgen kann. Ich habe nach Abzug aller festen Kosten nur 350 Euro für Lebensmittel, Kosmetik, Klamotten und sonstiges zur Verfügung. Und das für momentan vier Personen. Ich finde das ganz schön knapp und ich muss ständig aufs Geld gucken. Durch viele außerplanmäßige ausgaben momentan bin ich auch stark im Minus und ich möchte auf keinen Fall für ihn weiter aufkommen. Ich bin in erster Linie meinen Kindern und mir verpflichtet, finde ich.
    Wie ist das rechtlich? Muss ich für ihn aufkommen? Wenn ja, wird da mein gesamtes Gehalt einberechnet? Können die mich zwingen umzuziehen (zahle warm 650 Euro, Staffelmiete) oder Versicherungen/Sparverträge zu kündigen? Gibt es so eine Art Selbstbehalt, was ich nicht abgeben müsste?


    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Das wollte ich...aber ich kann ihn ja nicht auf der Straße lassen... da würde ich mir nur Gedanken machen. Es sind ja irgendwo schon noch Gefühle da...nur durch die ständigen Streitereien ums Geld, die fehlenden Möglichkeiten mal raus aus dem Alltag zu kommen wird es immer schlimmer. Ich arbeite seit dem Abi und kann mir nicht mal eine Winterjacke leisten...
    Er sucht gerade einen neuen Job, damit die.Situation entschärft wird, wir erstmal abstand.bekommen. Aber seine Sachen sind auch nicht mehr gut...ich als Chef würde ihn so nie einstellen. Mittlerweile haben alle Jeans Löcher, zum Friseur müsste er auch und seine Brille sieht aus als fiele sie fast auseinander. Ich fühle mich wie in einem Teufelskreis...er bräuchte ein vernünftiges Outfit plus Frisur...nur so kann er sich vorstellen. Aber ich habe das Geld nicht, müsste weiter ins Minus...was mich noch mehr belasten würde und weitere Streits hervorrufen würde... :(

  • Hallo,


    eine BG würde vom Jobcenter erst angenommen werden, wenn ihr 1 Jahr zusammen lebt. In der Zeit würde Dein Einommen nicht angerecnet werden. Dein Freund sollte also in der Zeit weiter seine Bezüge vom Jobcenter bekommen.


    Wenn Du nach dem Jahr nicht für Deinen Freund aufkommen möchtest, dann musst Du ihn rauswerfen, aus Deiner Wohnung. Dann kann er wieder Transferleistungen beantragen.


    Wenn Du das nicht machen möchtest, dann musst Du ihn mit Deinem Einkommen aushalten. Wenn Dein Einkommen nach SGB denn dafür ausreicht.


    LG chico

  • Und wie wird berechnet, ob ich ausreichend verdiene? Was wird abgezogen? Wird einberechnet, dass ich schon 300 Euro Fahrtkosten habe, um zur Arbeit zu kommen? Können sie mich zwingen, Versicherungen, die nicht lebensnotwendig sind wie Ausbildungsversicherung und Lebensversicherung für die Kinder zu kündigen? Ich habe vom Job aus ein paar Betriebsaktien. Müsste ich die verkaufen? Die Kinder haben ein Sparbuch, wo ich monatlich zehn Euro draufzahle... wie wird errechnet, ob es reicht? Sorry, wenn ich so viel frage, aber ich hatte, zum Glück, noch nie mit sowas zu tun und sehe einfach nicht durch.

  • Da ihr ja sicher länger wie ein Jahr zusammenlebt werdet ihr als BG gerechnet.Ob du Anspruch auf Leistungen hättest könntest du mit einem ALG2 Rechner herausfinden. Da der Antrag aber wohl bereits abgelehnt wurde könntest du höchstens Wohngeld beantragen und den Kinderzuschlag. Dein Freund könnte doch zunächst versuchen einen Minijob zu bekommen damit er wenigstens etwas verdient. Ansonsten sag ihm er soll sich eine eigene Wohnung suchen. Er würde diese ja bezahlt bekommen und auch Erstausstattung und seine Regelleistung. Damit bist du ihn erstmal los und dann kannste immer noch schauen ob es gemeinsam nochmal was wird. Deine Kinder sollten dir wichtiger sein.

  • Ja, sie sind wichtiger. Daher möchte ich mich genau informieren.
    Diesen Rechner habe ich bereits versucht. Allerdings wird da bei meinem Gehalt nach Abzügen gefragt. Ich weiß jedoch nicht, was ich da alles abziehen kann. Beim Antrag hat er nur sich angegeben und dass er bei mir nur eine Schlafstelle hat, was auch schon länger so ist. Er lebt seit bestimmt schon zwei Jahren bei mir im Büro/Abstellzimmer. Wir verbringen kaum Zeit miteinander. Es sind irgendwo Gefühle da, aber wenn er mal ein paar Wochen bei seiner Familie ist vermisse ich nichts...maximal, dass überhaupt mal jemand zum unterhalten da ist. Man hat sich auseinandergelebt. Da die Kinder ihn mögen, er mir bei handwerklichen Dingen hilft und wir aber beide keinen anderen Partner haben, ist er halt nie ausgezogen. Aber seitdem ich ihn komplett aushalten muss und meine Kinder und ich zurückstecken müssen, ist das für mich nicht mehr machbar.


    Wie lange dauert es bis er eine Wohnung bekommen kann? Wenn wir bis dahin zusammen veranlagt werden, welche Dinge werden abgezogen von meinem Gehalt, um zu prüfen, ob ich ihn aushalten muss.


    Das mit dem Job finden ist natürlich das wichtigste. Aber er ist schon älter und da ist es schwierig. Körperlich ist er etwas eingeschränkt, so dass er eher BüroTätigkeit oder leichte körperliche Arbeit sucht. Irgendwie gar nicht so einfach. :( Ich hab erst nicht verstanden, dass alle immer schimpfen, dass sie nichts finden... arbeite seit meinem abschluß bei ein und der gleichen Firma. Aber es ist wirklich schwer. BEsonders wenn man fast 50 ist.

  • Diesen Kinderzuschlag und Wohngeld bzw ein Zuschuss...müsste ich das beantragen oder er? Ich verdiene ja eigentlich ausreichend für mich und die Kinder. Da finde ich das eigentlich "komisch", wenn ich staatliche Leistungen beantragen würde. Wisst ihr, wie ich meine?

  • Wohngeld und den Kinderzuschlag müßtest du beanragen. Würde ich dir auf alle Fälle empfehlen. Warum willst du auf Geld verzichten. Wenn du z.B. Wohngeld bekommen würdest könntest du auch für deine Kinder Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen. Mit einer Wohnung für ihn dauert es nicht lange. Er müßte sich halt was suchen und die Wohnung vom JC genehmigen lassen mit der Begründung das ihr euch getrennt habt.