Zum Freund ziehen

  • Hallo,
    ich beziehe derzeit noch kein AlgII. Werde aber in anderthalb Monaten meine Ausbildung beenden und nach jetztigem stand erstmal arbeitslos sein. Mein Freund arbeitet in einem anderen Bundesland und ich möchte gerne zu ihm ziehen. Schon in die gleiche Wohnung, aber ich möchte mich nicht gleich vollständig abhängig von ihm machen.
    Zunächst die Frage, wann beantrage ich denn da am besten Hartz IV? Eigentlich geht das ja erst, wenn ich mich umgemeldet habe, oder?
    Die nächste Frage ist, habe ich überhaupt Anspruch? Oder wie wahrscheinlich ist das und was muss ich tun, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen?


    Zu den Fakten, mein Freund steht derzeit alleine im Mietvertrag einer 2-Raum-wohnung. Wir haben noch nie zusammen gewohnt und haben keine, weder gemeinsame noch sonst irgendwelche Kinder. Demnach dürften wir doch jetzt noch keine Bedarfsgemeinschaft bilden, oder? Und was ist schlauer: Untermietvertrag oder dass beide im Mietvertrag stehen?

  • Nun ja, niemand kann voraussehen, wie das zuständige JC es dann wertet. Es könnte schon behaupten, dass dein Zuzug zu ihm (unter Zurücklassung des jetzigen Freundeskreises usw.) ein Zeichen innerer Bindung ist, denn die Bildung einer "WG" erfolgt ja jetzt nicht, weil du dort Arbeit gefunden hast oder.


    Und spätestens nach einem Jahr wirst du im Rahmen der Beweislastumkehr nachweisen müssen, dass ihr keine BG seid. Egal, ob es einen Untermietvertrag gibt oder nicht.


    Turtle

  • Nunja, in einem Jahr habe ich hoffentlich einen Job, bzw. in einem Jahr sieht das ja dann auch anders aus. Da werden wir dann wohl nicht mehr drumherumkommen. Aber irgendwann ist das ja dann auch ok.


    Wen ich einen Job hätte, würde ich ja nicht hier fragen :)
    Allerdings sieht die Arbeitssituation dort wo er wohnt, wesentlich besser aus hier... Vielleicht ein Argument für mich?


    Aber du hast wohl Recht, ist möglicherweise (wie wahrscheinlich meistens) eine Einzelfallentscheidung.


    Könntest du mir vielleicht noch auf meine Frage antworten, wann ich mich dann melden müsste. Also wegen ummelden und so.

  • Wenn du zeitlich mit der Beendigung deines Studium umziehst, dann solltest du dich gleich am neuen Wohnort beim JC melden. Wenn du aber dein Studium schon vor Umzug beendest, dann noch beim JC des alten. Ansonsten gäbs ja Probleme mit deinem Krankenversicherungsschutz...


    Turtle