Variables Einkommen und Neuberechnung des Leistungsanspruchs.

  • Hallo,


    Person A bezieht ALG II und hat einen Minijob. Der Lohn schwankt monatlich stark (abhängig von der Anzahl der Arbeitstage und den Arbeitszeiten).


    Das Arbeitsamt beschließt deshalb, einen pauschalen Betrag für einen Zeitraum von 6 Monaten zu berechnen, um nicht jeden Monat eine Korrektur am bestehenden Bescheid vornehmen zu müssen. Es stellt sich kurze Zeit später heraus, dass dieser pauschalierte Betrag deutlich zu hoch (weit über 100 €) ist.


    Frage:
    Darf das Arbeitsamt bei der Berechnung des Leistungsanspruches einen pauschalisierten Betrag zur Anrechnung von variablen Erwerbseinkommen zugrunde legen?

  • ja, und zwar den durchschnittlichen betrag, den man in den letzten 6 monaten vor dem neuen genehmigungszeitraum verdient hat. nun hast du wohl angst, dass du die ca. 100 euro, die derzeit monatlich überwiesen bekommst, auf dem kopf kloppst, obwohl du den betrag eigentlich beiseite legen solltest, da du ihn ja auf grund der überbezahlung zurück zahlen musst. freu dich doch über den insvorteil, den du damit realisieren kannst. :-)


    die können aber auch die neuen hartz4-bezüge, also ab neuen genehmigungszeitraum, solange kürzen, bis die alte überbezahlung ausgeglichen ist.