Nebengewerbe monatlich auf ALG1 anrechnen

  • Hallo erstmal,


    ich bin eigentlich momentan im zweiten Jahr meiner Elternzeit. Da mein Arbeitgeber aber für mich einen Ersatz für die Elternzeit einestellt hat, kann er mir momentan keine Stelle anbieten und ich habe mich arbeitssuchend gemeldet.


    Ich bekomme ALG1 seit dem 1. November 2011 und habe seit Juli 2011 ein Nebengewerbe angemeldet.
    Das Arbeitsamt teilte mir mit, dass ich 165 € monatlich im Nebengewerbe verdienen könnte, ohne dass ich mit Abzügen rechnen müsste. 30 % wurden pauschal aus Betriebsausgaben gerechnet. Das heißt ja, dass ich ca. 210 € verdienen dürfte, da automatisch 30 % Abzüge runtergerechnet werden, oder?


    Was für mich viel wichtiger ist...ich soll zum 15. Februar eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen. Nehmen wir mal an, ich hätte im November und Dezember nur jeweils 200 € verdient, im Januar verdiene ich aber 500 €. Wird mir dann nur im Januar das ALG1 gekürzt? Oder wird der Durchschnitt von dieser Einnahmen-Überschuss-Rechnung errechnet und ich muss in allen drei Monaten mit einer Kürzung rechnen?
    (Ich hoffe, ich habe es verständlich geschrieben. Ist ja alles nicht so ganz einfach )


    Und nun meine 3. Frage: Ich habe das Gewerbe in Schreibdienstleistungen und Internetverkäufen angemeldet. Das heißt, ich benötige einen PC oder Laptop. Mein aktueller ist in schlechter Verfassung und man die Werktstatt sagte mir, der würde es wohl nicht mehr lange machen. Das heißt, ich brauche bald einen neuen. Es soll etwas vernünftiges sein, also rechne ich für einen Laptop mal 700 bis 900 €. Er würde nur fürs Gewerbe genutzt werden. Beim Finanzamt darf ich ihn ja ganz normal abschreiben. Aber wie siehts bei der Arbeitsagentur aus? Dort rechnet man mir ja nur 30 % Betriebsausgaben an. Würde ich also mal nen Monat 900 € verdienen und diese komplett für nen Laptop ausgeben, würde die Arbeitsagentur nur 300 € als Ausgaben berücksichtigen? Oder lassen die da mit sich reden? Ausgaben sind ja nunmal Ausgaben und der Laptop ist notwendig.


    Ich hoffe ich habe das ganze jetzt im richtigen Forum gepostet.


    Ich wäre sehr dankbar für Antworten und hoffe mir kann jemand helfen

  • Hallo.


    Also soweit ich weiss gibts da nen Unterschied, je nachdem ob man das Nebengewerbe schon vor der Arbeitslosigkeit hatte oder es erst nachdem man arbeitslos geworden ist gegründet hat. Weil du dein Gewerbe noch nicht mindestens 12 Monate vor Beginn deiner Arbeitslosigkeit betrieben hast, heißt das für dich, dass 20% des ALG anrechnungsfrei sind, mind. aber 165€, wie du ja schon gesagt hast.


    Außerdem darfst du übrigens nicht mehr als 15h/Woche arbeiten, was man nachweisen muss indem man die eigenen Arbeitszeiten aufschreibt.
    Deshalb denke ich auch das jeden Monat überprüft wird ob was gekürzt werden muss oder nicht.
    Die 3. Frage kann ich dir leider nicht beantworten.
    Ich denke aber dass es so ist, es geht ja um den Gewinn den du am Monatsende erzielt hast, also sind die Ausgaben da schon mit berücksichtigt.
    So lange deine Einnahmen abzüglich der Ausgaben die maximalen 165€ im Monat nicht überschreiten, kannst du das Geld ausgeben für was du willst, solange es sich um betriebliche Sachen handelt.
    Da würd ich dann doch mal nen Anwalt fragen, bevor du dich in Schwierigkeiten bringst. Sollte für einen Anwalt ja leicht zu beantworten sein, deswegen brauchst du dafür ja nicht unbedingt in eine Kanzlei gehen, telefonische Rechtsberatung dürfte vollkommen ausreichen, hier ein Beispiel: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/sozialrecht/arbeitslosengeld


    Also ich hoffe ich konnte weiterhelfen.


    LG

  • Zitat

    Außerdem schau ich mir nicht jedes Profil an und überprüfe wann derjenige das letzte mal aktiv war, bevor ich etwas kommentiere.

    ...unser Lacki schon, der könnte glatt Buchprüfer beim Finanzamt oder der Steuerpfandung sein so genau wie der sich hier mit jedem User beschäftigt! :D Hat aber auch manchmal was Gutes !