Förderungshöchstdauer Auslegung §15 Abs. 3 - Bitte um Rat!

  • Hallo miteinander,


    ich studiere derzeit im lezten Semester (7.). Ich habe in verschiedenen FAQs nachgelesen wie es mit Förderung über die Regelstudienzeit hinaus aussieht. Dabei haben sich ein paar Fragen ergeben:


    1. Was bedeutet §15 Abs.3 Punkt 4: Über die Förderungshöchstdauer hinaus wird für eine angemessene Zeit Ausbildungsförderung geleistet, wenn sie infolge des erstmaligen Nichtbestehens der Abschlußprüfung überschritten worden ist.
    - heißt das wenn z.B. die Ba-Arbeit nicht im letzten Semester abgegeben wird?
    - oder wenn man eine Prüfung nicht besteht?


    2.Wirkt es sich auf die Förderungshöchstdauer aus, wenn man ein Semester keine Förderung durch bafög erhalten hat? (Praxissemster)


    3. Wirkt sich eine gewährte Weiterförderung auf eine eventuelle Förderung eines Master-Studiums aus?


    4. Nach einer Förderung für 6 Semester habe ich schon díe 10.000,- Höchstbetrag erreicht. Ändert sich dieser bei gewährung einer Weiterförderung nach §15 Abs. 3 ?


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen! Vielen Dank im Voraus!