Wieviel Geld darf man denn auf dem Konto haben?

  • Hallo,


    ich bedanke mich für den Hinweis. Darf ich folgendes zitieren:


    "Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld(Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung – Alg II-V)


    § 1 Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen


    (1) Außer den in § 11a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Einnahmen sind nicht als Einkommen zu be-rücksichtigen:
    1. Einnahmen, wenn sie innerhalb eines Kalendermonats 10 Euro nicht übersteigen,
    2. .............."


    Oder muss ich jeden Fragesteller als Schmarotzer, faules Schwein etc. runtermachen?


    wevell

  • hallo und danke nochmal (besonders an Wewll),


    diese Verodnung werde ich mir mal besorgen, oder runterladen und genauer angucken. Vermutlich wird dort auch das Erbrecht für ALG II Bezieher formuliert.


    Ich frage mich auch, wofür das Forum denn da ist, wenn nicht genau um solche Fragen zu klären. Nicht überall stecken plumpe Betrugsversuche dahinter. Außerdem; ist es nicht aus rechtlicher Sicht lobenswert, wenn man sich über Gesetze und Grenzwerte informiert, gerade um eben nicht in die Ilegalität abzurutschen; womöglich noch ausversehen, oder weil man etwas missverstanden hat. Noch schlimmer fände ich es meiner berenteten Mutter gegenüber. Nicht zuletzt ihr gegenüber fühle ich mich in der Verantwortung, mich schlau zu machen. Am Ende hätte sie sich ein Geschenk an mich, umsonst abgespart.


    Auch "Nur mal so"

  • Zitat

    Nicht überall stecken plumpe Betrugsversuche dahinter.


    es entspricht nun mal der menschlichen Natur sich Pfründe, egal welcher Art, zusichern! Selbst ich bin da keine Ausnahme. Und die deutschen Sozialsysteme, aber auch die Steuer-uns Subventionssysteme laden gerade dazu ein, mitzunehmen was mitzunehmen ist!

  • Zum "Erbrecht" für ALG 2 Empfänger steht nichts in der ALG II-VO. Jedenfalls nicht speziell. Wie schon gesagt wurde, ist zwischen Einkommen und Vermögen zu unterscheiden. Vermögen ist alles, was du vor ALG 2 Bezug schon hattest, Einkommen ist alles, was du während des ALG 2 Bezuges erhältst. Wenn dir also Verwandte während des ALG 2 Bezuges 700 Euro schenken, ist es Einkommen und mindert dein ALG 2. Ganz einfach. Eine Erbschaft während ALG 2 ist Einkommen usw. Nur der Zufluss von Kleinstbeträgen wie von wevell genannt 10 Euro monatlich sind z. B. anrechnungsfrei. Oder bei Schülern Ferienjobs, wenn sie unter einem bestimmten Verdienst bleiben. Bufdis haben einen höheren Einkommensfreibetrag usw. Sowas ist in der ALG II-V geregelt.

  • hallo,hab da mal eine frage ziehe ab 1.9.2015 um in eine andere stadt.hab da auch schon antrag gestellt nun möchte ich meine private rentenversicherung zum 1.10. kündigen.die netten frauen sagen am tele das wird mir angerechnet. lg


    Du bekommst in diesem Falle ausgezahlt, was du vorher eingezahlt hast. Somit ist es nur eine Vermögensumwandlung und kein Einkommen.

  • ich lese gerade mit, weil mir auch hartz 4 droht. Aber diese 10€-Geschichte habe ich nicht kapiert. Was genau hätte man damit jetzt für Unfug treiben können?


    Ich sag mal so, wenn man 40 Mio € auf dem Konto hab & Hartz4 beatragen möchte, dann hebt man sich diese halt einen Tag vor Antragsstellung ab & legt sie sich unters Kopfkissen.


    Aber 10€?



    Und nochmal zur Hauptfrage. Sind es nicht z.B. für einen 20-Jährigen: 20*150=3000+750=3750€ ? Oder nur 3000 & wenn noch Jemand in der Bedarfsgemeinschaft wohnen würde dann 3750?
    -> http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen#comment-52

  • Zitat

    Ich sag mal so, wenn man 40 Mio € auf dem Konto hab & Hartz4 beatragen möchte, dann hebt man sich diese halt einen Tag vor Antragsstellung ab & legt sie sich unters Kopfkissen.


    Wenn du so blöd bist, zu glauben, dass das klappt (das JC fordert die Kontoauszüge mind. der letzten 3 Monate), dann tu der Welt einen Gefallen: unterrichte bitte künftig keine Kinder. Deutschland verblödet doch auch so schon genug.

  • ja o.k., ich bin da nicht so drin im Thema. Muss man denn nachweisen, was man mit den 40Mio gemacht? Ansonsten wäre das ja egal, ob die 3 Monate zurückgucken dürfen. Aber diese 10€-Problematik verstehe ich trotzdem nicht. Was hat es damit auf sich?

  • Halleluja!


    Wie willst du denn nachweisen, was du innerhalb eines Tages mit 40 Millionen gemacht hast? Funktioniert logisches Denken noch oder ist das irgendwie abgestellt?


    Gehen wir mal von den 40 Mille weg. Sagen wir, es waren 10.000 Euro, die vor 3 Monaten noch auf dem Konto waren. Natürlich wird geprüft, ob die verbraucht wurden und ob der Verbrauch auch "normal" war oder ob das Vermögen verschleudert wurde. Zum einen gibt es etwas, das sich "Zweifel an der Hilfebedürftigkeit" nennt, wenn nämlich der Verbrauch gar nicht nachgewiesen werden kann. Und dann ist das Verschleudern von Vermögen noch sanktionsbewehrt:


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__31.html


    Zitat

    (2) Eine Pflichtverletzung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist auch anzunehmen, wenn


    1. sie nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihr Einkommen oder Vermögen in der Absicht vermindert haben, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung des Arbeitslosengeldes II herbeizuführen,


    Die 10 Euro/Monat sind eine Grenze der Anrechnungsfreiheit:


    Zitat

    (1) Außer den in § 11a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Einnahmen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen:


    1. Einnahmen, wenn sie innerhalb eines Kalendermonats 10 Euro nicht übersteigen,


    http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__1.html