krankengeld zu unrecht angerechnet

  • hallo.


    ich habe heute endlich meinen (korrigierten) algII-bescheid bekommen. ich bin ab dem 1.11.2011 leistungsberechtigt.
    nun wurde mir für den dezember 2011 €619,20 zugesagt und ab januar bis april 2012 jeweils €629,20 monatlich. was sich daran nicht verstehe, ist wieso mir ein monatliches sonstiges einkommen von monatlich 30€ berechnet wird, da ich keinen cent einnehme.


    viel schlimmer allerdings ist, dass ich für den monat november 2011 ein bedarf von €16,95 berechnet wurde. dabei wird das krankengeld, das ich für den zeitraum vom 8.10.2011-4.11.2011 zugesprochen bekommen habe als einkommen für november berechnet, obwohl das eben hauptsächlich (bis auf vier tage) als lebensunterhalt für den oktober 2011 zu sehen ist. da das krankengeld rückwirkend ausgezahlt wird, ist es klar, dass die krankenkasse diesen erst nach dem erlischen des anspruchs berechnen kann (hier also nach dem 4.11.2011).
    im prinzip hatte ich dann im oktober 2011 das krankengeld als lebensunterhalt betrachtet und mich dann ab dem 1.11.2011 für algII angemeldet. ich war, da ich eben im oktober krank war, gesundheitlich auch gar nicht in der lage zum amt zu gehen, um mich dort bereits für algII zu melden.
    insgesamt bedeutet das, dass ich im oktober und november 2011 von einem einzigen monatsunterhalt leben musste, anstatt jeden monat so einen betrag zu erhalten. es handelt sich um ca. €600,mit denen ich fest gerechnet habe!


    kann ich irgendwie nachweisen, dass ich gar nicht zum amt gehen konnte? oder kann man durch einen widerspruch erlangen, dass mir das krankengeld für oktober (die haben ja die ganzen kontoauszüge der letzten monate) angerechnet wird und nicht für november? wer kann mir weiterhelfen?


    vielen dank schon im voraus.
    karulch

  • Keine Chance. Beim ALG 2 gilt das Zuflussprinzip und wenn das Krankengeld im November bei dir aufs Konto kam, dann ist es als Einkommen anzurechnen.


    Und wenn du im Oktober keinen ALG 2 Antrag gestellt hast, dann gibt es natürlich auch keine Möglichkeit der Rückwirkung.


    Turtle

  • Na ja, du musst dich einen Monat lang auch versorgt haben usw. Von daher sollte auch eine (formlose) Antragstellung z. B. per Post, Fax, durch eine andere Person mit Vollmacht usw. möglich gewesen sein. ALG 2 ist eine antragsabhängige Leistung. Und wenn man selbst keinen Antrag stellen kann, dann muss man andere Wege finden, dies zu tun. Krankengeld konntest du ja auch beantragen!!


    Turtle

  • ja, dazu musste ich meine krankenkasse anrufen und das hatte sich erledigt. und den einen monat konnte ich mich einfach von meinem noch im september erhaltenen lohn unterhalten, den kriegt man ja schließlich auch ende september.
    naja, trotzdem danke.


    was ist denn mit den angeblichen €30 einkommen, was sie mir monatlich anrechnen?

  • Und für den einen Monat hattest du genug Fertigpackungen Miracoli zuhause, so dass du keine Lebensmittel kaufen musstest?


    Die 30 Euro dürften kein angerechnetes Einkommen sein, sondern der Absetzbetrag von 30 Euro vom Einkommen. Das lassen viele Ämter in der Berechnung drin, falls es mal wieder Einkommen gibt.


    Turtle

  • nein, aber wenn ich am 30.09. lohn bekomme, dann reicht der mir auch für den ganzen oktober. ich bin nicht schon am 5. des monats wieder blank. :)


    hätte ich gewusst, dass es probleme geben würde, hätte ich tatsächlich jemanden bevollmächtigt. aber meine krankenkasse hat mir vermittelt, dass alles so in ordnung ist und ich erst nach vier wochen aufs amt muss.


    für die zukuft: reicht eine antragsstellung per post/fax wirklich?


    danke für die zeit, die du dir genommen hast.