Zurueck nach Deutschland

  • Mein Mann und ich möchte zurück nach Deutschland. Ich bin in Deutschland geboren, welches ich in 1990 verließ, um in Wales (Grossbritannien) zu leben.


    Mein Mann arbeitete für 43 Jahre und erhält eine Rente. Ich leide unter Depressionen und Posttraumatischen Belastungsstörungen und erhalte eine niedrige Behindertenbeihilfe hier in Wales


    Mit unseren Ersparnissen in Höhe von 8000 Euro, wollen wir fuer den Umzug, zur Miete einer Wohnung und uns unterhalten.


    Unsere Fragen sind nun:


    Wie würde der englische Transfer meines Mannes staatlicher Rente und meine Behindertenbeihilfe nach Deutschland stattfinden?


    Was ist mit Krankenversicherung? Würden wir eine Dokumentation für die Posttraumatische Belastungsstörung und Depression von einem Arzt aus Wales benötigen? könnte ich weitere laufende kognitive Verhaltenstherapie im Rahmen eines klinischen Psychologen bekommen oder müsste ich es selber bezahlen?


    Würden wir Hilfe zu Mieten einer Wohnung, Heizkosten und Lebenshaltungskosten erhalten oder könnten wir anderen Hilfe beansprechen wenn unsere Ersparnisse aufgebraucht sind?


    Vielen Dank für das Lesen unseren vorherstehenden Problemen und hoffnungsvolle Antworten :)

  • die rente des mannes wird einach auf ein deutsches konto überwiesen. ob deine beihilfe auch ins ausland überwiesen wird, kann ich nicht sagen. wenn ja, dann ebenfalls per banküberweisung.
    ihr müsst euch erstmal eine wohnung suchen und dann zu den zuständigen sozialbehörden gehen. für dich also das zuständige jobcenter. ob du was bekommst hängt dann auch von der höhe der rente deines mannes ab und ggf. von deiner beihilfe aus wales.
    wenn ihr anspruch auf hartz4 habt, dann seit ihr beide krankenversichert. wenn nicht, dann müsst ihr euch privat versichern, was allerdings sehr teuer wird.
    sobald die versicherungsfrage geklärt ist, kannst du dann einen arzt deiner wahl aufsuchen und alles weitere im rahmen deiner behandlung mit ihm absprechen.
    wenn eure ersparnisse bei 8000 € liegen, dann wird nichts bei den sozialleistungen angerechnet, da ihr pro lebensjahr einen freibetrag von 150 € habt, sowie 2 mal 750 € für besondere anschaffungen.
    wichtig ist noch: die ersten drei monate hat dein man überhaupt keinen anspruch auf sozialleistungen. auch als eu-ausländer nicht.

  • Das würde ich so konkret jetzt nicht sagen mit dem Vermögen. Der Mann ist ja schon Rentner und sie erhält auch eine Behindertenhilfe. Ggf. ist also keiner von beiden (mehr) erwerbsfähig. Und dann gäbs nicht ALG 2, sondern Sozialhilfe/Grundsicherung. Und da gelten wesentlich geringere Vermögensfreibeträge!


    Turtle