Bitte um ein paar hilfreiche Antworten zu: BAB, Wohngeld und Bedarfsgemeinschaft.

  • Guten Abend liebe Forenmitglieder,


    meine momentane Situation ist etwas undurchsichtig für mich und ich hoffe mir hiermit mehr Klarheit verschaffen zu können.


    Mein Freund und ich haben schon seit einiger Zeit vor in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen, jetzt, nach einem halben Jahr der Suche, hätten wir etwas passendes gefunden, doch wie das Leben so spielt hat mein Freund, am Freitag den 13ten, gekündigt bekommen (wegen wirtschaftlichen Problemen, d. h. der Laden kann sich nichtmal mehr einen einzigen Mitarbeiter leisten.). Gleichzeitig haben wir aber eine Zusage für die Wohnung bekommen, von einer ganz lieben, privaten Vermieterin.
    Ich habe nun Angst, dass wir, wenn wir zusammen wohnen in eine Bedarfsgemeinschaft fallen und ich gänzlich für ihn aufkommen muss. Gehört habe ich aber, dass soetwas nicht passiert, wenn es nicht mein "Wille" ist.... Gehört habe ich aber auch, dass sie es manchmal einfach tun, ohne einen zu benachrichtigen. Stimmt das? Wir wollten eine ganz normale WG gründen. Wir sind weder über zwei Jahr zusammen, noch irgendwie verheiratet oder sonstetwas.


    Jetzt endlich zu den Fakten:
    Ich bin 21 Jahre, im 1. Lehrjahr und verdiene 620 Euro brutto und 511 Euro netto. Dazu kommen noch 180 Euro Kindergeld und 20 Euro Taschengeld von meinen Eltern. Durch einen kleinen Nebenjob, bekomme ich auch noch etwas Geld. Wenn ich alles ausquetsche habe ich im Monat ca 800 Euro zur Verfügung. Leben tue ich momentan noch bei meinen Eltern und habe mir für den Auszug auch ca 2200 Euro angespart, um mir Haushaltsgegenstände und Möbel "leisten" zu können.


    Mein Freund ist 24 Jahre alt, hat seine Erstausbildung abgeschlossen und arbeitet seit 5-6 Jahren in seinem Beruf. Bisher verdient er noch ca. 900 Euro und wird dank Kündigungsfrist erst ab März arbeitslos sein.


    Zur Wohnung:
    Die Kaltmiete beträgt 325 Euro, plus 40 Euro Nebenkosten (Wasser, Hausmeister, Müll) für jeden von uns.
    Wären 405, 50 Euro warm die an die Vermieterin gehen. Mit Strom, Heizung und Internet liegen wir wohl so bei ca 500 Euro. Wenn wir uns die Miete teilen, müsste jeder mit ca. 250 Euro im Monat rechnen. (Ich übernehm auch ein "bissl" mehr, wenns sein muss)
    Dies ist "eigentlich" noch tragbar.


    Zum kleinen Problem:


    Ende 2010 bis Frühling 2011 war mein Freund ein halbes Jahr arbeitssuchend und hat sich durch diverse Zeitarbeitsfirmen durchgeschlagen, weil seine alte Arbeitsstelle auch beinahe Insolvent gegangen wäre und ihn einfach nichtmehr bezahlen konnte (wenn man seinen Lohn erst Anfang des nächsten Monats, wie eigentlich vereinbart war, bekommt und deswegen seine Miete nichtmehr zahlen kann, geschweige denn seine Grundbedürfnisse befriedigen ist das schon übel). Leider hat er in seinem Berufsfeld in diesem Bundesland sogut wie keine anderen Chancen eingestellt zu werden, oder aber es passiert soetwas wie bei seiner jetzigen Arbeitsstelle... überall Geldprobleme. Er wollte sein Hobby zum Beruf machen, dieser Traum sei ihm gegönnt und ich finde es mutig, wenn man es verwirklichen will und überhaupt noch träumen kann, doch es soll wohl einfach nicht so sein.

    Mein Freund lebt zur Zeit alleine und zahlt für seine 1-Zimmer-Wohnung gleichmal 450 warm, was bei dem Einkommen viel zu übertrieben ist (Jaja, hätte er sich vor dem Einzug überlegen sollen, aber es musste wohl schnell gehen (; ) und er sich mit der Hälfte die er von seinem letzten Gehalt (900), dass man bei ALG bekommt ("glaube" ich?), ja nichtmal die Warmmiete leisten könnte.


    Er MUSS wie gesagt da raus, die Frage ist nur >mit mir< oder >ohne mich<? Was wäre die bessere Alternative?
    Im Februar kündigt er direkt, also muss er mit Kündigungsfrist bis Mai dort noch wohnen und die Miete zahlen.. von Geld das er dann schon 2 Monate nicht mehr verdient? Kann er wenn er einen Nachmieter findet schon vorher ausziehen? Wenn er alleine ausziehen würde, wer will schon einen "noch" Arbeitslosen als Mieter? ): Man wird ja überall direkt verurteilt.


    Wenn er dieses besagte halbe Jahr ALG I bekommen hat, wird er jetzt automatisch schon ALG II
    bekommen? Oder was steht ihm überhaupt zu?
    In die Zeitarbeit will er nichtmehr zurückfallen, das ist meines erachtens einfach moderne Sklaverei. Zwar immer noch in unserem gut behüteten Deutschland, wo es ja vielen noch ersichtlich gut im Gegensatz zu anderen Ländern geht... aber das Ausbeutungspotenzial dort bleibt trotzdem...


    Da er in seinem jetzigen Beruf sogut wie keine Chancen hat, will er eine zweite Ausbildung als Elektroniker beginnen und ist bereits daran sich zu bewerben. Ich bin ziemlich zuversichtlich, dass er etwas findet. Doch Stellen sind erst ab August ausgeschrieben und das Ausbildungsgehalt wird auch weniger sein.


    Kann er denn für die Zeit (von März bis hoffe ich August/Ende des Jahrens /: ) Wohngeld beantragen, wenn wir die besagte WG gründen würden? BAB geht ja bei der zweiten Ausbildung nicht mehr.
    Könnte er das erst, wenn wir tatsächlich schon vollkommen umgezogen sind oder schon vorweg?
    BAB bekommen ich auch nicht, mit dem BAB-Rechner würden aber 73 € rauskommen. Sollte ich vllt. einmal einen Antrag stellen?
    Oder würden 800 Euro von mir und ca. 450 Euro Einkommen von ihm, erstmal reichen, um die Wohnung zu finanzieren? Ist das von mir zu knapp bemessen?
    Könnte es wirklich sein, dass er weniger oder garkein Geld bekommt, wenn wir zu zweit wohnen?
    Würde es gehen ein gemeinsames Konto zu eröffnen, auf das wir die Miete und sonstige Kosten überweisen, sozusagen ein digitaler Geldbeutel, von dem dann die Kosten abgehen?
    Oder ist das schon soetwas wie eine Bedarfsgemeinschaft?


    Was mir noch so im Kopf herumschwebt... Müsste er sich jetzt DIREKT Arbeitslos melden, auch wenn er es erst ab März ist? Und wo müsste er das? "Agentur für Arbeit" oder IHK?


    Ich weiß, Fragen über Fragen (typisch Frau :P) . Bitte berücksichtigt, dass ich noch nie umgezogen bin und von Mieten, Verträgen und sonstigem noch nicht soviel Ahnung habe. Ist alles etwas schwammig für mich. Danke für eure Zeit!


    Viele Grüße,
    die Unwissende.

  • Zunächst einmal müßte dein Freund sich sofort beim Arbeitsamt arbeitslos melden sonst riskiert er eine Sperre wegen verspäteter Meldung. Ihr könntet natürlich zusammenziehen und könntet ein Jahr auf Probe zusammen leben. Dabei hat jeder sein Einkommen und die Miete je zur Hälfte. Nach dem Jahr würdet ihr als BG gerechnet werden wenn ihr ALG2 Leistungen bekommen würdet. Wohngeld könntet ihr beantragen und auch den BAB Antrag würde ich euch raten zu stellen. Ob er durch einen Nachmieter schneller ausziehen könnte müßte er bei seinem Vermieter erfragen da dieser ja letztlich mit dem neuen Mieter einverstanden sein muß.