Eltern verdienen zuviel?

  • Hallo.


    Ich bin Ende letzten Jahres 25 geworden und habe direkt 2 Tage später einen Termin in der Leistungsabteilung gehabt. Zu dem Zeitpunkt hatte ich vor eine eigene Wohnung zu beziehen. Mir wurde dann gesagt ich soll den Antrag abgeben wenn ich einen Mietvertrag habe. Ich wurde aber leider nicht fündig und kann aufgrund einer OP die Mitte diesen Monats ist derzeit auch nicht umziehen.


    Ich wohne noch bei meinen Eltern, und jetzt wurde mir gesagt das ich gar keinen Anspruch auf Alg 2 habe wenn meine Eltern zuviel verdienen(was wohl zutrifft).


    In einigen anderen Foren wurde jetzt gesagt das ich eine eigenen Bedarfsgemeinschaft bilde wenn ich Ü25 bin und das Einkommen meiner Eltern keine Rolle spielt. Das wurde mir aber anders geschildert von den Beamten.


    Ich weiß zurzeit nicht was ich machen/glauben soll, es kann doch nicht sein das man überhaupt nichts beziehen kann und die Krankenversicherung und weitere Kosten von den Eltern übernommen werden sollen.


    Ich habe übrigens eine abgeschlossene Berufsausbildung und ein Studium abgebrochen falls das irgendetwas ändern sollte.


    Ich wäre wirklich sehr dankbar wenn mir jemand weiterhelfen würde



    MFG


    Harry

  • Kann mir evtl. jemand den Textauszug von dem Gesetz hier reinkopieren oder mir sagen wo ich diesen Abschnitt finde?
    Ich würde nämlich gerne was in der Hand haben wenn ich das nächste mal dahin gehe.
    Dürfen die Leute im Jobcenter eig. wissentlich falsch Aussagen machen ich finde das ziemlich dreist und kann mir bei besten Willen nicht vorstellen das sowas systematisch durchgeführt wird.
    Ich meine wir sind doch hier in Deutschland wo alles sein recht und Ordnung haben sollte

  • Mit 25 bildest du deine eigene BG auch wenn du noch bei deinen Eltern wohnst.Du hast also Anspruch auf Leistungen und deine Eltern müssen nicht mehr für dich aufkommen.


    So einfach ist das nicht. Es gilt nämlich zunächst die Unterhaltsvermutung § 9(5) SGB II: "Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann."


    s.a. Pkt. 1.3.2:
    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-09-SGB-II-Hilfebeduerftigkeit.pdf

  • Danke für die schnelle Antwort!
    Was habe ich denn jetzt für Optionen? Reicht es mir schriftlich von meinen Eltern ein Dokument aushändigen zu lassen welches bestätigt das sie mich nicht finanziell unterstützen wollen? Bzw. das ich Wohngeld oder ähnliches zahlen soll?
    Wieso wird dann eig. in diversen Foren immer wieder kundgetan das man ab 25 keine Nachweise über die Vermögensverhältnisse der Eltern einreichen braucht?


    Weiß jetzt ehrlich gesagt nicht wie ich weiter vorgehen soll!