REHA-Umschulung und zusammenziehen?

  • Hallo,


    habe mich jetzt hier durchgewühlt und nichts wirklich passendes gefunden. falls ich etwas übersehen haben sollte, sorry.


    wohne derzeit in einer zweck-WG.
    Die Überlegung besteht jetzt aufgrund des auszugs des Mitbwohners, dass mein Partner in das andere WG-Zimmer zieht. Wir sind noch nicht sehr lange zusammen und wollen auch gar nicht zusammen haushalten, da ich nicht von ihm abhängig sein möchte. Heisst, wir wollen ohnehin eine WG führen. Jeder zahlt die Hälfte der Miete, jeder kauft für sich ein. es gibt kein weiteres Zimmer, ausser der beiden WG-Zimmer, der Küche und dem Bad. Falls jetzt jemand schreibt, dass das aber ja nicht sein kann: doch. wir führen keine Beziehung im konventionellen Sinne und wollen das auch gar nicht.


    wir wissen auch, dass es dieses "Jahr auf probe wohnen" gibt.


    Was mich aber vielmehr interessiert. Ist es ein Unterschied, ob ich mich in einer genehmigten 2-jährigen Umschulung (normale ausbildungszeit in dem Beruf ist 3 Jahre) befinde? Die Umschulung ist dual, ich arbeite 40 Stunden/Woche. Also, ansich wie eine normale Ausbildung oder auch Jobausübung.
    Ist es so, dass die ARGE trotzdem sagen kann, dass mein Partner für mich zuständig ist, ich also kein Geld mehr bekomme? Oder ist die Rechtslage aufgrund der genehmigten Umschulung eine andere und ich bekomme trotzdem mein geld weiter von der ARGE? Ich möchte auch auf längere Sicht nicht finanziell von meinem Partner abhängig sein. wie die Rechtslage mit dem Jahr auf Probe-wohnen, allgemeines WG-Leben (ohne Partnerschaft) ist etc. weiß ich alles. Nur, ob es ein Unterschied ist, wenn ich mich in einer Umschulung befinde oder einfach "nur" Hartz 4" beziehe, ist mir nicht ganz klar.


    Ich hoffe, ihr versteht die Frage richtig.


    Danke schonmal :)

  • Danke erstmal für die schnelle Antworten


    auch wegen der jetzigen WG hatten wir schon sehr viel stress. Unangemeldeter Besuch, in Kleiderschränke und Küchenschränke etc. gucken.
    zudem Kontoauszüge über ein Jahr rückwirkend abgeben, Schriftliche Auskunft der Bank, dass keine Vollmachten auf das jeweils andere Konto bestehen, ein aus ca. 27 fragen bestehender Fragebogen bezüglich der Wohnsituation, den wir nicht mit nach Hause nehmen durften (denn sonst könnten wir uns ja absprechen). Der Fragebogen bestand aus "normalen" fragen, wie "Haben Sie gemeinsame Kinder" etc. aber auch aus fragen wie "Verbringen Sie Freizeit zusammen, z.B DVD-gucken", "Haben Sie gemeinsame Freunde und Bekannte", "Wo empfangen Sie diese Freunde?" Wir mussten auf einem Zusatzbogen eintragen, wem der Staubsauger gehört, die Waschmaschine etc, wem das Geschirr gehört, ob jeder z.B: 2 Tassen hat. Ob und in welcher Höhe ein Nutzungsentgelt für die Waschmaschine bezahlt wird. In welchen Räumen die "wichtigen" Papiere des jeweiligen Bewohners stehen.
    Wir mussten noch eine Skizze der Wohnung erstellen, in der auch eingetragen werden musste, wer Zugang zu welchem Zimmer hat.


    Zudem mussten wir eine schriftliche Zeugenerklärung abgeben, zu schreiben von z.B. einem Nachbar, dem Vermieter o.ä. in der drinsteht, dass wir keine Beziehung führen.


    Ansage war, wenn wir das nicht alles mitmachen würden, uns automatisch eine Bedarfs- und Einstehungsgemeinschaft unterstellt wird. Unter der Ansage fühlten wir uns so unter Druck gesetzt, dass wir alles ausgefüllt haben und alles in der Hinsicht mitgemacht haben.


    Also gehe ich mal davon aus, dass das ganze ähnlich ablaufen wird, wenn jetzt mein Mitbwohner auszieht und ein neuer einzieht.