Kilometergeld

  • Hallo


    Ich hab da mal ne Frage und hoffe das Ihr mir helfen könnt.


    Mein Mann muss mit seinem privaten PkW zur Arbeit und transportiert immer Werkzeug und /oder Material zu den Baustellen. Dafür bekam er im letzten Jahr von seiner Firma Kilometergeld.
    Nun hat uns die Arge das Kilometergeld mit in die Berechnung reingenommen und wir haben jezt plötzlich keinen Anspruch mehr auf Harz4.
    Wir haben bisher immer nur vorläufige Bescheide bekommen, da der Lohn meines Mannes jeden Monat unterschiedlich ist, da er Stundenlohn hat.
    Ist es zulässig das die Arge das Kilometergeld, was mein Mann ja wirklich verfährt, mit anrechnet als Einkommen???


    Der Sachbearbeiter sagte heute, das wir auch noch ne Nachzahlung machen müssen, da ja das Km-geld bisher nicht mit reingerechnet wurde, aber nun ja mit reingerechnet gehört.


    Ich hoffe Ihr seht hier durch bei dem was ich geschrieben habe.
    Vielleicht kann mir einer von Euch n Rat geben oder hat n paar Infos.


    Vielen Dank im Vorraus und herzliche Grüße von der Ostsee
    Jasmin1712

  • Dass das km-Geld als Einkommen angerechnet wird ist richtig. Gleichzeitig sind aber auch die gefahrenen Kilometerals Werbungskosten abzusetzen.

  • Zitat

    Gleichzeitig sind aber auch die gefahrenen Kilometerals Werbungskosten abzusetzen.


    tolle idee, bloß dass sie alsergänzende hartz4-empfänger keine steuern zahlen, hast du dabei übersehen. Zudem gilt allgemein für alle:



    Zitat

    Steuerbürger können für den Lohnsteuerabzug für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen Lohnsteuerfreibetrag ab dem ersten Kilometer eintragen lassen. Voraussetzung: Die Summe der Werbungskosten übersteigt den Arbeitnehmerpauschbetrag.


    da müsste man schon auf 3333 gefahrene kilometer kommen, allerdings nur die einfache anfahrt.


  • Es geht nicht um die Absetzung bei der Steuer sondern bei der Einkommensberechnung beim Alg II nach § 11b (1) S. 1 Nr. 5 !!!.

  • Zitat

    nun hat uns die Arge das Kilometergeld mit in die Berechnung reingenommen und wir haben jezt plötzlich keinen Anspruch mehr auf Harz4


    nun sei mal nicht sauer, wenn sie nun keinen anspruch auf Hartz4 mehr haben, dann ist bei der einkommensberechnung beim alg2 auch nichts mehr zuholen.