ALG II-Anspruch bei Studienende mit 400€-Job?

  • Hallo zusammen,


    ich werde im April mit dem Studium fertig. Derzeit habe ich einen Job, in dem ich zwischen 400€ und 800€ verdiene. Ab April wird dieser jedoch zu einem "normalen" 400€ Job reduziert. Habe ich dann trotzdem Anspruch auf ALG II oder führt das zu einer Sperre, da ich ja vor April einen Job hatte, von dessen Einkünften man ohne staatliche Zuschüsse leben konnte? In dem Fall müsste mir mein Arbeitgeber kündigen, damit ich einen Anspruch auf ALG II habe, oder nicht? Im Internet finde ich leider immer nur Infos zur Rechtslage, wenn man zusätzlich zum ALG II einen 400€ Job beginnt.


    Vielen Dank für eure Hilfe und viele Grüße :-)


    BiK

  • Zitat

    Im Internet finde ich leider immer nur Infos zur Rechtslage, wenn man zusätzlich zum ALG II einen 400€ Job beginnt.


    ach so, du findest da nichts, obwohl dad internet voll davon ist. und das als student!!!:eek: die sollten mal für alle studenten zum ende des studiums einen hartz4-lehrgang einführen!:o

  • ach so, du findest da nichts, obwohl dad internet voll davon ist. und das als student!!!:eek: die sollten mal für alle studenten zum ende des studiums einen hartz4-lehrgang einführen!:o


    Ja, hört sich lustig an, dass ein super duper intelligenter Student keine Informationen im Internet findet, die doch angeblich im Überfluss vorhanden sind. Nur wo??? :confused:


    Ich finde nur Infos zu dem Themenblock, dass man NACH der Zusage für ALG II einen 400€ Job annimmt. Meine Lage sieht aber so aus, dass ich JETZT einen Job habe, mit dem ich ÜBER 400€ verdiene und dieser ab April auf einen regulären 400€-Job reduziert wird. Ob sowas Auswirkungen auf meine Antragsberechtigung hat, scheint ein Spezialproblem zu sein, denn dazu ist das Internet definitiv nicht übervoll.


    Alternativ zum Hartz 4-Lehrgang wäre evtl. auch ein Kurs "Wie google ich richtig?" hilfreich. Vielleicht finde ich dann auch so viele Infos wie andere.... :(

  • Wenn dein Job seitens des Arbeitgebers stunden- und einkommensmässig auf 400 € reduziert wird, kannst du ja wohl nichts dafür. Stelle einfach "ganz normal" einen Antrag (aufstockendes H IV); dann geht alles seinen Gang. Vielleicht sogar greift in deinem Fall ein einfacher Wohngeldantrag, weil du ja - regelsatzmässig - drüber bist, und dir "nur" noch die Wohnkosten zustehen sollten.


    Bitte nicht erst das Ergebnis des H IV- Antrages, also den Bescheid abwarten, sondern beides parallel zueinander stellen, also den aufstockenden Antrag H IV und den Wohngeldantrag - jeweils mit einem wechselseitigen Hinweis auf dem Antrag. Denn alles zählt erst erst ab Antragstellung.


    Solltest du also beispielsweise zunächst nur H IV beantragen und die "sagen", dass Wohngeld ausreicht, und den Antrag dafür hast du nicht gestellt, sondern stellst ihn erst dann, gehen dir evtl. Monate verloren.

  • Vielen Dank schonmal!


    Wenn dein Job seitens des Arbeitgebers stunden- und einkommensmässig auf 400 € reduziert wird, kannst du ja wohl nichts dafür.


    Das Problem ist, dass die Reduzierung von 800€ auf 400€ aufgrund eines Änderungsvertrages stattfindet, also im gegenseitigen Einvernehmen. Wirkt sich das negativ aus, sprich kann das eine Sperre nach sich ziehen? Und wo kann man dazu was nachlesen? Im SGB?