Rückkehr zum Ehemann - ab wann erlischt Anspruch?

  • Zitat

    Also frech finde ich Deine Nestbeschmutzerart, wie Du Dich in jenem anderen Forum über die Qualität DIESES Forums ausläßt und dann dennoch fleißig hier weiterpostest.


    Nun, die Qualität erkennt man doch. Du kennst weder die Rechtsprechung des BSG, noch liest du sie. Aber du meinst, beraten zu können. Wenn ich hier "fleißig" (was ich nicht finde) weiterposte, dann nur, um dem Fragesteller die Kehrseite solcher "Beratung" aufzuzeigen. Nämlich, dass es dazu andere Ansichten gibt und dass es dazu sogar höchstrichterliche Urteile gibt. Ich mag es halt nicht, wenn Leute durch falsche Berater ins Unglück gestürzt werden.


    Vorschlag zur Güte: "berate" weiterhin in solcher Art und gib den Leuten per PN deine Adresse sowie eine Verpflichtung, ihre Schulden zu bezahlen, wenn sie wegen deinem Rat Probleme bekommen.

  • Du wirst mir doch nicht weismachen wollen, dass man von der TE Geld zurückfordern oder gar Klage erheben würde, wenn sie besagte Veränderung just dann erst meldet, wenn sie eingetreten ist? Die beiden leben getrennt, kommen sich langsam wieder näher und liebäugeln nun mit der Absicht, wieder zusammenzuziehen, noch sind sie es aber nicht und weis der Kuckuck wie die Lage in ein oder zwei Wochen ist. Das ist doch total lebensfremd!

  • Es ist in Anbetracht des Urteils des BSG zumindest denkbar. Von daher ist die Fragestellerin auf der sicheren Seite, wenn sie vorher mit dem Amt abklärt, wie diese das sehen. Wenn man von dort sagt "Wir machen nix, bevor sie nicht zusammengezogen sind.", DANN ist sie auf der sicheren Seite.

  • Das liest sich schon wesentlich gefälliger als Deine ursprüngliche Aussage, welche in der Wahl der Worte keine Alternative offen läßt. Auch wenn Du Dich auf ein "höchstrichterliches" Urteil beziehst, so ist doch jeder Fall anders und kann nicht von vorneherein festzementiert werden.


    Nicht immer so ungestüm Turtle, denn wie man in Wald hineinschreit, so hallt es zurück ;)


    Gawain

  • @ Turtle 1972 - hier muss ich Gawain recht geben Du bist einfach zu krass auf die § fixiert, habe es Dir ja grade zuvor zu erklären versucht, außerdem finde ich es nicht angebracht Menschen die nicht nach Deinen Spielregeln agieren wollen zu maßregeln so wie erst kürzlich im Sozialhilfeforum 24 von Dir geschehen nur weil besagte Person klein geschrieben hat.


    Darüber hinaus machst Du hier einen weiteren Denkfehler und der ist das Du hier Beraten willst, fehlt nur noch das Du Deine Honorar-Rechnung stellst. Von uns will hier keiner "Beraten" wir geben hier lediglich unsere Erfahrungen und Wissen weiter, dies kann auch mal falsch sein, und das dumme Gerede von Schadensersatzpflicht wegen falscher Beratung kannst Du knicken selbst wenn ich schreibe mach es so oder so, dann ist jede Person die das umsetzt immer noch eigenverantwortlich für das was sie tut.


    Wenn Du allerdings schon aufgrund Dwiner beruflichen Ausbildung hier beraten willst und dies kostenlos tust und dies hier wie eben geschehen auch noch öffentlich postest, dann hast Du Haftungstechnisch vermutlich vollkommen Recht. Diese Forum heisst aber vermutlich nicht umsonst .info mag sein das sozialleistungen 24 da ein Beratungsforum darstellt, aber hier ist ein Sozialleistungen. Info Forum und da tauschen sich die Menschen aus ! Habe das auch schon dem lacki vorhin gepostet Forum beinhaltet auch nicht nur Fragestellung - Antwort sondern auch die Möglichkeit seinen Senf in die virtuelle Welt breitgefächert streuen zu können. Deswegen ist Deine Panikartige Argumentation von eben, hinsichtlich ins Unglück stürzen völlig unberechtigt!


    Aber wenn wir schon dabei sind und Du vermeiden möchtest das Menschen ins Unglück gestürzt werden dann wirst Du sicher verstehen das mein nächster Tread darauf abzielt die vielen ARGE und JC Mitarbeiter die hier unter Synonymen eine Gefahr für jeden ehrlichen Hilfesuchenden darstellen zukünftig vom Moderator gesperrt werden können wenn sie sich nicht offen zu erkennen geben, auch Dein volles Verständnis finden. Wenn Du ehrlich keinen der 3 Leuten die hier in den letzten 2 Tagen Treads gepostet haben die Ihnen das Genick brechen können etwas nachteiliges willst, dann könnt Ihr euch doch auch outen ! Ich werde jedenfalls versuchen diesbezüglich hier eine Umfrage in Gang zu bringen, denn diese Forum soll Hilfe ermöglichen und nicht die Gefahr beinhalten das einige verdeckter Ermittler hier Leute ausfindig machen und ihnen dann ans Bein pissen können !


    @ Gawain - Der Spruch konnte aus meiner AGE stammen, da kam aus dem Nebenzimmer von einer Kollegin vor Jahren auch diese unterstützende Bemerkung, worauf ich entgegnete - wer hat hier eigentlich grade "Ei" gerufen, damit jedes dumme Huhn hier mitgackern darf !

  • Zitat

    Das liest sich schon wesentlich gefälliger als Deine ursprüngliche Aussage, welche in der Wahl der Worte keine Alternative offen läßt.


    Wo war die Alternative bei deinen Worten:


    Zitat

    Du musst Dein Vorhaben nicht ankündigen, es genügt wenn Du dem Jobcenter Meldung machst, sobald ihr zwei wieder zusammengezogen seid. Solltest Du nach diesem Termin noch eine Zahlung erhalten, vielleicht weil die Überweisung nicht mehr aufzuhalten war, müsstest Du dieses Geld natürlich dann zurückzahlen.


    Ich kann kein "ich denke..." oder "ich meine" oder so erkennen. Nur "Du musst nicht.". Und "du musst nicht" lässt KEINE Alternative zu.


    Wie heißt es so schön: "Wer im Glashaus sitzt..." Aber ich lasse mich gern überzeugen. Welcher Ausdruck im obigen Text lässt auf eine Alternative deuten?

  • In der EV, welche ein Leistungsbezieher unterschreibt, steht nirgendwo geschrieben, dass dieser verpflichtet ist, Absichtserklärungen abzugeben. Lediglich Veränderungen sind unmittelbar anzuzeigen. Folglich muss ein Vorhaben (bezogen auf diesen Fall) nicht angekündigt werden.

  • @ Turtle 1972 - und schwupps wird sie wieder zynisch - "Die Leidenschaft für eine berufliche Aufgabe verschwindet meist schleichend – aber sie lässt sich zurückholen"


    Meine Gute, Du besitzt keine Kritikfähigkeit ! Zudem nur mal der Hinweis, ich bin Gott, was soll ich da die Rechte Hand von ihm werden wollen !


    Der Mittelpunkt des Weltalls ist ...???


    "Nun,es kommt nur darauf an, wie es berechnet wird.
    Die Berechnung ist zwar etwas umständlicher, aber machbar;" sagt der Forscher
    .................................................. .................................................. ...................................


    Ich habe es dem Forscher 'Mensch' so erklärt:


    "Schau nach Norden, was siehst du ?"


    Ich sehe Wälder.


    "Und was kommt danach?"


    Das Meer.


    "Und dann ?"


    Der Weltraum.


    "Schau nach Süden, was siehst du ?"


    Gut, sagte der Mensch, ich sehe Wälder, dann das Meer und dann
    das Weltall und was willst du mir damit sagen ?


    Ich antwortete: "der Mittelpunkt des Weltalls bin ich, egal wo
    ich mich befinde, nur die Sterblichen suchen die Mitte des Weltalls."


    Das Problem der Menschen ist es, die Zeit zu erkennen.
    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Da füllt Jemand eine Badewanne mit Wasser und Seife,
    daraus entstehen Seifenblasen und auf einer dieser Blasen
    entwickeln sich Menschen und die machen sich Gedanken,
    wie das wohl entstanden ist, aber es dauert noch etwas,
    bis das Badewasser abgelassen wird.


    Denken wir doch wie ich und sehen uns selbst als den
    Mittelpunkt des Weltalls, dann werden wir erkennen, wie
    wichtig wir sein können und dass die Zeit in der wir leben,
    wir das Beste daraus machen sollten, für den Moment der
    Seifenblase.


    Die dunkle Materie ist der Abfluß der Badewanne.


    .................................................. .................................................. .................................................. .........
    Und auf dem Sockel liest man:


    Mein Name:
    ................
    König der Könige!
    Schaut auf mein Werk, ihr Mächtigen, und verzweifelt.

  • Was geht denn hier ab :eek:
    Okay, jetzt bin ich doch gelinde gesagt verunsichert...
    Letztendlich würde ich die Sache mit dem gesunden Menschenverstand betrachtet auch so sehen, dass ich erst Mitteilung machen muss, sobald die Veränderung eingetreten ist und nicht schon bereits, wenn lediglich die Absicht besteht. Andererseits könnte man die Kündigung der Wohnung ja auch schon als Veränderung ansehen, denn durch diese steht einem Umzug ja nichts mehr im Wege... :rolleyes:
    Es ist wahrscheinlich wie immer in diesem Rechtsstaat - alles Auslegungssache und am Ende kommt es eh auf den Sachbearbeiter an. Nur weil es in einem Jobcenter so gehandhabt wird, heißt es noch lange nicht, dass das bei einem anderen Jobcenter ebenso der Fall ist.
    Wie man es macht, ist es wahrscheinlich sowieso falsch :confused:


    Wahrscheinlich werde ich wohl in den sauren Apfel beißen müssen und meine Sachbearbeiterin einfach fragen müssen, wie ich mich zu verhalten habe. Auf Rückzahlung von Sozialleistungen zuzüglich irgendwelcher Bußgelder habe ich nun wirklich keine Lust geschweige denn, dass ich das Geld dafür hätte :(

  • Ich kann Dich verstehen TwinsMum, dass Du jetzt verunsichert bist, das lag ja auch im Interesse der Jobcenter-Mitarbeiterin Turtle1972. Wie immer Du Dich entscheiden magst, bitte sei doch so nett und berichte uns, wie es ausgegangen ist.


    Ich kann nur wiederholen, dass ich schon mehrere solcher Fälle betreut habe und das JC die entsprechende Meldung nach dem Wiederzusammenzug konsequenzlos akzeptierte.


    Viele Grüße Gawain