Grundsicherung-Umzug zum Freund?

  • Hallo liebe Community,


    ich war gerade mal auf der Suche, aber wie so oft findet man ja leider nie "genau das" Thema was auf einen so zutrifft,deshalb starte ich hier mal wieder ein neues Thema.


    Ich bin 21 Jahre und beziehe Grundsicherung, da ich wegen einer chronischen Erkrankung für "länger als 6 Monate aber vermutlich nicht auf Dauer" weniger als 3 Stunden arbeiten kann.Ich habe auch meine eigene Wohnung, die mir das Amt komplett bezahlt (knapp 25€ zu teuer aber das wird mir von meinem Bedarf einfach sofort abgezogen,dann ging das klar)


    Mein Freund und ich überlegen aber nun nicht evtl zusammenzuziehen. Mir stellen sich aber einige Fragen nämlich


    1. "darf" ich als Empfängerin von Grundsicherung "einfach so" umziehen? (ich weiß,dass ALG II Empfänger dies ja immer genehmigen lassen müssen und begründen müssen)
    Wenn, dann würde ich bei ihm einziehen, da er 50km von hier entfernt wohnt und dort (was sicher relevant ist) auch einen festen Job und festes Einkommen hat. Inwieweit wird sein Einkommen dann angerechnet? Müsste er mich dann eventuell sogar komplett finanzieren??


    2.diese ganzen Dinge wie "wird dann trotzdem anteilig für mich die Miete übernommen oder muss er alles komplett zahlen?" bzw. "ob und wenn ja wie viel ich überhaupt bekomme,damit ich-falls ER die miete komplett tragen müsste- wenigstens auch "eigenes Geld" hätte um davon mal einzukaufen oder sowas. Denn das letzte was ich möchte ist, dass er mich aushalten muss und ich quasi "nix" hab um auch was dazuzusteuern und er alles zahlen muss. Also ich will ihm nicht auf der Tasche liegen.


    Das sind die Überlegungen die man treffen müsste,ob es sich überhaupt lohnt zusammenzuziehen,oder ob es dann doch billiger für beide wäre wenn er jeden Monat alleine 350€ für Sprit ausgibt weil er im Moment einfach jeden tag hier ist und morgens die 50km zur Arbeit von hier fährt und Abends die 50km auch wieder zurück fährt und seine 430€ Miete die er für seine im Grunde ungenutzte Wohnung jeden Monat zahlt weiter so gut investiert sind :rolleyes: *achtung ironie*


    Tut mir sehr leid für den langen Beitrag und ich wäre dankbar wenn jemand doch die ein oder andere hilfreiche Antwort hätte :)

  • Zitat

    Mein Freund und ich überlegen aber nun nicht evtl zusammenzuziehen


    Ankündigung einer eheänlichen Gemeinschaft, wobei Ihr maximal bis zu einem Jahr davon befreit werden könntet, je nach Argumentation !


    Zitat

    weil er im Moment einfach jeden tag hier ist


    Du gestehst hier grade öffentlich, das Du Sozialleistungsbetrug begehst, bei Deiner gesamten Fragestellung ist davon auszugehen, das Du dieses bei Dir Wohnen des Freundes, nicht beim dem Job-Center gemeldet hast !!!!!!!!!!


    Zitat

    ,damit ich-falls ER die miete komplett tragen müsste- wenigstens auch "eigenes Geld" hätte


    was interessiert es die Soziale Gemeinschaft wer was an eigenem Geld zusteuert, Du könntest Dir einen Job suchen, für Hausfrauen, Schüler und Studenten, sowie Rentner waren einst auch nur die 400€ Jobs gedacht. Wer 430 € für eine 2.Wohnung zahlt hat genug Geld um die BG zu versorgen und wie Du Dich daran beteiligen möchtest liegt in Deinem Entscheidungsbereich - wenn Du einen Job machst, kannst Du Dich ja auch dran beteiligen ansonsten nutzt Du Ihn natürlich aus, aber das ist Deine eigene Entscheidung" Der Staat ist nicht dazu da Deine Moralische Pflicht zu finanzieren !

  • er WOHNT nicht hier und das es verboten ist, dass der freund bei einem schläft wusste ich auch noch nicht, dann dürfte ich ja generell niemals übernachtungsgäste hier haben. er kommt jeden tag mit gepackter tasche hier an,ich glaube kaum,dass man das WOHNEN nennen kann. und eine Zweitwohnung ist es wohl auch nicht,wir kamen erst zusammen,nachdem er schon längst in der Wohnung gewohnt hat bloß die letzten 2 Wochen (nicht MONATE oder sowas) ist er halt viel hier...


    2.ich würde mir ja einen nebenjob suchen wenn ich könnte und DÜRFTE mein lieber...lässt aber meine gesundheitliche situation leider nicht zu.ich hätt auch lieber einen gescheiten job,als mit 21 quasi "rente" zu kassieren.


    Wie nett,dass man wiedermal hier sofort als sonstwas dargestellt bzw gehalten wird bloß weil man einfache FRAGEN stellt. wofür ist ein forum denn schließlich da? hat man ja schon wieder richtig bock überhaupt noch irgendwas zu fragen.vielen dank.

  • Ne, nach Besuch sieht es nun wirklich nicht aus, weil du im letzten Satz geschrieben hast, "seine für 430 Euro ungenutzte Wohnung". Also wohnt er quasi bei dir und zahlt für seine Wohnung Miete. Dann ist es nämlich wirklich so, dass er ungenehmigt bei dir wohnt. Das kann eine Menge Ärger geben. Erstmal mit dem Sozialamt und auch mit dem Vermieter, denn die Nebenkosten sind bei dir wohl nur für eine Person berechnet, wobei ja noch eine zweite dort "wohnt". Wenn die Nachbarn das spitz kriegen, werden sie sich beschweren und das mit Recht. Ich möchte auch nicht die Nebenkosten für fremde Personen mitzahlen müssen.

  • @ Birgit 63 - ich habe nur auf die Darstellung reagiert und schön das Du diesen Eindruck bestätigst, allerdings darf man von Besuch sprechen wenn eine Person max. bis 3 Monate dort wohnt, da kann sogar ein Vermieter nichts gegen machen!


    Zudem hat sie ja nur geschrieben was sie über ALG II Bezieher weis, nicht das sie selber eine solche Person ist, sie bezieht Grundsicherung! Vielleicht kann sie sogar den Freund als Betreuung geltend machen, kann ja durchaus sein.


    Bei Ihr als erkrankte, dem Arbeitsmarkt nicht in vollem Umfang zur Verfügung stehende Person, werden andere Vorschriften gelten wie für jemand der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht!


    Stellt sich zunächst einmal die Frage auf welcher Grundlage Ihre Leistungen basieren!

  • Also genau deswegen dachten wir ja darüber nach ob es "von vorteil" wäre,wenn ich zu ihm zöge. Denn ich hab hier "nix" weshalb ich gezwungen wäre hier zu bleiben (es sei denn das amt sagt ich dürfte nicht wegziehen,aber das war ja meine frage) im gegensatz zu ihm er hat seinen job dahinten und das was angerechnet werden würde war uns schon klar bloß uns ist der umfang nicht klar. (ZUM BEISPIEL), dass ich meine 350€ zum leben bekomme wie immer? nur,dass das amt für mich keine miete mehr zahlen müsste,eben WEIL ich ja jetzt bei ihm wohne und die miete durch ihn gezahlt wird? in meinen gedanken müssten die ja dann sogar froh sein,weil so sparen die 315€,die sie jetzt noch für meine miete zahlen müssen. um es mal ganz frech und salopp auszudrücken,nicht das das wieder falsch verstanden wird.puh,das ist alles ganz schön kompliziert zu erklären ohne das man falsch verstanden wird

  • Also, sobald ihr als Lebensgemeinschaft gewertet werdet, was vermutlich so sein wird, wenn du zu ihm ziehst, kannst du auch nicht davon ausgehen, dass ein Amt "das kleinere Übel" wählt, indem es zwar deine Mietkosten spart, du aber den Rest weiterhin bekommen kannst - einfach nur so. Je nachdem, wie hoch sein Einkommen ist bzw. wie niedrig, könntet ihr dann vielleicht ergänzendes Wohngeld beantragen und das Übliche; die Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse.


    Wohngeld plus der dann 350 € Benzinkosten (die ihr gemäß deiner Schilderung dann einspart), sind ja auch nicht gerade wenig und helfen euch weiter. Die 350 € Benzinkosten ersetzen dann doch deine Grundsicherung ohnehin schon.

  • @ lirafe - wenn Du es noch nicht geschnallt hast, Ich hatte auch erst angenommen das es um ALG II geht ist aber nicht so,

    Zitat

    Ich bin 21 Jahre und beziehe Grundsicherung, da ich wegen einer chronischen Erkrankung für "länger als 6 Monate aber vermutlich nicht auf Dauer" weniger als 3 Stunden arbeiten kann


    Grundsicherung kann man nicht nur unter ALG II beziehen sondern auch unter anderen Gegebenheiten und da müssen wir erst mal wissen auf welcher Basis dies der Fall ist - was bei ALG II gilt, muss unter anderen Gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht automatisch auch gelten!