Arbeitgeber zahlt Lohn zu früh

  • Hallo ich habe folgendes Problem.


    Durch das Jobcenter wurden mir und meiner Frau Leistungen nach dem SGB II bis einschl. März bewilligt und auch ausbezahlt. Jetzt ist folgende Situation eingetreten. Ich habe am 1.3. eine neue Arbeitsstelle (450 km entfernt vom Wohnort) aufgenommen. In meinem Arbeitsvertrag stand das die Gehaltszahlung bis 15. des darauf folgenden Monat erfolgen wird. Dies ist auch so der Jobbörse mitgeteilt worden und von dieser akzeptiert worden.
    Nun hat mein Arbeitgeber bereits am 28.3. mein Gehalt bezahlt. Um die neue Arbeitsstelle halten zu können musste ich anfänglich Vorort in einer Pension und jetzt in einem 1-Zimmer Apartment wohnen. Diese Kosten (inkl. Kaution von 1000 €) wurden bis jetzt nicht durch das Jobcenter berücksichtigt.


    Jetzt meine Frage. Muss ich die Leistungen für März komplett zurück zahlen bzw. teilweise zurückzahlen? (Das Jobcenter will ja die Kontoauszüge bzw. auch meinen Gehaltszettel sehen). Besteht die Möglichkeit der Anrechnung der Kosten für die doppelte Haushaltsführung. Für Eure Hilfe wäre ich dankbar.


    Viele Grüße
    :confused:

  • 1. Es gilt das Zuflussprinzip. Somit bist du für den März überzahlt.
    2. Doppelte Haushaltführung können als Werbungskosten bei der Einkommensberechnung abgesetzt werden.

  • ok das habe ich verstanden. wie verhalte ich mich nun am besten gegenüber dem jobcenter. aktiv zu gehen oder warten bis ich aufgefordert werde?


    das mit der einkommenssteuer bringt mich ja erst zum jahresende weiter, im moment fehlt mir ja das geld vorn und hinten. gibt es da keine lösung?

  • @ monalisa 43 - ich würde auf das Job-Center zugehen und zudem mal fragen warum man Dich nicht soweit aufgeklärt hat das für diese schwierige Startversion in den Beruf auch Mittel möglich seien die eine Rückzahlung des zuviel gezahlten ALG II Bezuges erst gar nicht mit sich bringt. Es gibt für Deinen Fall und eigentlich für jeden der in ein neues Arbeitsverhältnis geht und damit zu kämpfen hat das er nicht weis wie er die Kosten für den kommenden Monat aufbringen soll - hier wird immer von einer Vorschuss-Anfrage beim Arbeitgeber seitens der Job-Center ausgegangen - auch ein Einstiegsgeld bewilligt werden kann und dieses ist nämlich nicht Rückzahlungspflichtig, Würden hier die Sachbearbeiter mal etwas nachdenken, wäre eigentlich sofort klar das Rückforderungen von zuviel geleisteten Leistungen nach dem ALG II eigentlich gar nicht nötig sind, die ALG II Ausgabenzudme auch gesenkt würden, weil hier eine ganz andere Sparte aus dem Topf der Bundesagentur für Arbeit bedient und eine Vielzahl gänzlich überflüssiger Tätigkeiten eingespart würde.


    Es ist eine "Kann"-Bestimmung und die kann man eigentlich jedem der einen Arbeitsplatz neu Antritt zahlen, man will es scheinbar aber gar nicht!


    Ich würde also in diesem besuch dadurch Druck machen indem ich zur Niederschrift erkläre das ich über diese Möglichkeit nicht aufgeklärt wurde und daher auch Widerspruch gegen die ALG II Rückforderung erheben werde. Nur so denke ich das man da ein Umdenken bewirken kann! Es ist ja letztlich eine Möglichkeit die den Berufseinstieg erheblich erleichtert!


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16b.html

  • das mit der einkommenssteuer bringt mich ja erst zum jahresende weiter, im moment fehlt mir ja das geld vorn und hinten. gibt es da keine lösung?


    Es geht nicht um die Absetzung bei der Steuer sondern um die Absetzung bei der Anrechnung des Einkommens bei Alg II. Dadurch hast du durch die Werbungskosten einen höheren Freibetrag und musst vielleicht nicht alles zurückzahlen.

  • Danke für die Antworten.


    Mein Problem ist ja derzeit das ich nicht persönlich Vorort vorsprechen kann und wenn das nur schriftlich vorbringen werde. Macht das Sinn oder sollte ich mir Urlaub nehmen was natürlich auch ein Problem in der Probezeit ist. Das ganze hat ja bei meinem neuen Arbeitgeber so ein "geschmäckle".

  • Zitat

    oder sollte ich mir Urlaub nehmen was natürlich auch ein Problem in der Probezeit ist


    Wieso das denn ?? Der AG erhält doch eine fette Bezuschussung nach SGB III wieso sollte er da etwas gegen eine persönliche Klärung Deinerseits beim Job -Center haben? Zudem hat er durch seine im Grunde zu frühe Zahlung erst die Problematik ausgelöst! Du kannst dafür vielleicht sogar beim örtlichen Job-Center vorsprechen und um Weiterleitung bitten, solltest auch das mal in Betracht ziehen und dann fällt man nicht den ganzen Tag aus sondern lediglich ein paar Stunden! Die Jobcenter haben extra für die arbeitende Bevölkerung die Nachmittagsstunden vom üblichen Publikumsverkehr getrennt zumindest die, die mit etwas verstand bei der Sache sind! Du kannst aber auch dem Job -Center eine e-mail schicken, die Punkte ansprechen und sofern nötig dann um einen Termin ersuchen und eben darauf hinweisen das Du 450 km von Zuhause aus tätig bist und deshalb auch extra frei nehmen müsstest!


    Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch - wie ein Ex-Kollege immer zu sagen pflegte!