Alg1 + alg2

  • Hallo liebe Community.


    Ein Freund von mir war bis zum 31.03.2012 als 400BASIS (15std./Woche) bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt, wo er über einem Jahr gearbeitet hatte. Durch eine Firmenauflösung wurde er daher gekündigt. Aufgrund dieser Tatsache hat er ALG2 beantragt, was ihm vom mehreren Ämtern gesagt wurde. Begründung: ALG1 zu beantragen wäre sinnlos, da das Geld kaum ausreichen würde und er sowieso eine Ablehnung bekommen würde. Jetzt wurde ihm gesagt, nachdem er sich bei der neuen, zuständigen Behörde (Jobcenter) gemeldet hat, dass er ALG1 und ALG2 beantragen soll.


    Wie sieht es denn dann aus, falls ihm ALG1 zustehen würde, obwohl er nie über 15 Stunden in der Woche war und fast nie über 400EUR kam? Bekommt er einen Teil vom ALG1 und als Aufstockung ALG2? Wird das Kindergeld trotzdem angerechnet, obwohl er ALG1 bekommt? Wenn ich richtig informiert bin, wird das Kindergeld beim ALG1 nicht angerechnet. Wie sieht es dann aber aus, wenn er eine ALG2 Aufstockung bekommt?


    Er hat am kommenden Dienstag den Termin, wo er mit seinem Sachbearbeiter den ALG2 Antrag durchgeht. Bis zum 16.04.2012 muss er einen Termin mit der ALG1 Stelle vereinbaren, damit der Antrag genehmigt, oder auch abgelehnt wird.


    Da die Sache mit dem ALG1 erst NACH der Geschichte mit dem ALG2 ist, wie berechnen die das denn und ab wann kann er mit seinem Geld rechnen?



    Grüße

  • Normalerweise erhält man ALG 1 ja erst einmal ein Jahr lang und fällt dann ins ALG 2 bzw. H IV. Da er aber - auch - mit Hilfe des ALG 1 "verhungern" würde, werden daneben andere Anträge "greifen". Wartet nicht erst ab, ob und inwieweit Anträge, die er stellt, greifen, sondern stellt - um sicher zu gehen - alle möglichen Anträge parallel und weist bei Antragstellung darauf hin, dass ihr auch die anderen Anträge gestellt habt, weil ihr nicht genau wisst, was durchgeht. Neben dem ALG 1 kann er Wohngeld beantragen; beim H IV sind Wohnkosten bereits berücksichtigt. (Behördendschungel eben). Also - alles beantragen, was geht, weil alles ab Antragstellung greift, aber bitte in jedem der Anträge darauf hinweisen, dass man parallel - aus "Unwissenheit" auch das Andere beantragt hat.

  • Er hat den ALG1 und 2 Antrag ausgefüllt und muss am Dienstag den ALG2 Antrag abgeben + Besprechung dieser. Den ALG1 Antrag spätestens am 16.04.2012. Wenn er jetzt ALG1 bekommt, ergänzend noch ALG2, sodass er auf seinen Satz zum Leben kommt, kann er trotzdem noch Wohngeld beantragen?


    Vielleicht mal etwas zu seiner Wohnsituation: Er lebt bei meiner Mutter (Frührentnerin mit einem U18 Kind im Haushalt. Ich wohne alleine!). Er wirtschaftet sich aber komplett selbst und wohnt auch nur solange dort, bis er 'Fuß gefasst' hat. Wir, bzw. meine Mutter haben ihn aufgenommen, da er fristlos gekündigt wurde und im gleichen Moment auch die Hauseigentümerin ihr Haus verkauft hat.

  • So, wie lacki schreibt, ist es. Wohngeld geht nur neben dem ALG 1; im ALG 2 - Bezug sind die Wohnkosten bereits berücksichtigt. Nebenher bleiben nun nur noch Zuzahlungsbefreiung von der Krankenkasse und Rundfunkgebührenbefreiung. Das ist nu`nicht der Hammer, aber auch Kleinigkeiten läppern sich.