unentgeltliches Wohnrecht

  • Hallo zusammen,


    folgende Situation:


    meine Mutter (Erwerbsminderungsrente + Grundsicherung) hat ein lebenslanges, unentgeltliches Wohnrecht in einem 2-Fam.-Haus eines befreundeten Rentners. Es wird getrennt gewirtschaftet. Nebenkosten werden geteilt.


    Von dem Wohnrecht existiert nur ein Schriftstück, welches von der Mutter des Rentners zu Lebzeiten geschrieben worden ist (ohne Anwalt/Notar). Zu diesem Zeitpunkt war die Mutter = Freundin meiner Mutter die alleinige Eigentümerin des Hauses. Das Schriftstück wurde nur von der Freundin unterschrieben, nicht von meiner Mutter.


    Später hat die Freundin das Haus an Ihren Sohn überschrieben. In dem Übergabevertrag und auch im Grundbuch steht nichts von diesem Wohnrecht. Die Freundin ist gestorben und meine Mutter lebte einige Jahre weiter in dem Haus. Nun möchte sie aber ausziehen.


    Das Grundsicherungsamt / Sozialamt genehmigt aber keine andere Wohnung, weil sie ja ein unentgeltliches Wohnrecht besitzt.


    Ist die Erkärung, die die Freundin meiner Mutter erfasst hat, ohne die Unterschrift meiner Mutter überhaupt gültig?


    Welche Möglichkeiten ergeben sich meiner Mutter, damit sie sich eine andere Wohnung nehmen kann, die dann auch bezahlt wird?


    Viele Grüsse
    Lukas

  • @ Bergsteiger - Ich denke da brauchst Du in dieser Sache sicher einen Anwalt - Das eine betrifft das Erbrecht und die Nachkommenschaft und das andere betrifft Regelungen und Gesetze der Sozialen Sicherungen! Was ich irgendwie nicht verstehe ist warum Deine Mutter aus der mietfreien Wohngelegenheit weg will, schließlich erspart das dem Staat weitere Leistungen und diese währen im Grunde nicht notwendig. Ich denke das das Amt darauf hin das als eine an sich mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit betrachtet und dies aus diesem Grund dann nicht ganz zu Unrecht abzulehnen versucht. Es müssten also schon gravierende Gründe angeführt werden warum ein Wohnungswechsel erfolgen soll, wäre dem so, das dieser Punkt so zu bewerten wäre. In wieweit das Amt dann nur die bisherige Miethöhe akzeptieren muss (in diesem Fall ja wohl gerne, weil 0 €) ist hier dann wohl das ausschlaggebende und da ist dann eigentlich der Ortsübliche Mietspiegel ausschlaggebend. Der Weg, das so gesehene Testament der alten Dame (Freundin Deiner Mutter anzufechten) denke ich bringt da nichts, weil dazu keine Notwendigkeit besteht.


    Denn; wenn Deine Mutter umziehen will, so darf sie das erst einmal grundsätzlich und es ist dann der eine Punkt das die Wohnung zum einen nicht teurer sein darf wie die bisherige sofern sie angemessen ist und Punkt 2 aber auch eine andere Wohnung übernommen werden muss wenn sie im Rahmen der hierfür geltenden Bestimmungen liegt.


    Die vorsätzliche Herbeiführung der Bedürftigkeit ist ja vom Grundsatz her auch nicht gegeben, denn eine Bedürftigkeit besteht ja unbestritten, lediglich die Höhe der Bedürftigkeit könnte man unter dem Aspekt "mutwillige Herbeiführung" zunächst einmal in die Waagschale von Justicia werfen, doch wird diese im Grunde aufgehoben weil eine Miete ja grundsätzlich in einer Bedürftigkeit enthalten sein könnte und nur weil dies bisher mit dem Wert 0€ zu einer geringeren Leistungserbringung geführt hat, besteht dieser Vorwurf ja nicht automatisch dadurch das jetzt der Wert jetzt auf einen ortsüblichen Wert ansteigt!


    Wie gesagt, das was aus dem Erbrecht verfügt ist hat nichts mit dem Sozialrecht zu tun, letztlich hätte deine Mutter dieses ja auch ablehnen können und wenn sie sich zu einem späteren Zeitpunkt für einen Verzicht entscheidet so betrifft das in erster Linie die Gesetzesgrundlagen des Erbrechts!


    Das Job-Center hat lediglich zu prüfen ob die in Betracht kommende Wohnung der Angemessenheit unterliegt! Sie könnte darüber hinaus die Kosten für Umzug und Renovierung reglementieren!°