Frage zum Freibetrag bei Elterngeld + Minijob

  • Ich habe da mal eine Frage, vielleicht kann mir ja jemand helfen. Ich arbeite zur Zeit auf 400 Euro basis, mein Mann arbeitet in Teilzeit in einer 3/4 Stelle. Wir haben 2 Kinder (1 1/2 und 2 1/2 Jahre alt).
    Vorraussichtlich im Juni 2012 bekommen wir unser drittes Kind. Auf die 6 Wochen Mutterschutz vor der Geburt verzichte ich, so dass ich bis zur Geburt die 400 Euro verdiene.
    Die 8 Wochen nach der Geburt werde ich wohl zu Hause bleiben, möchte aber nach den 8 Wochen wieder auf 400 Euro-Basis arbeiten gehen (vorrausgesetzt, es klappt alles Gesundheitlich).
    Elterngeld bekommt man, soweit ich weiß auch, wenn man auf 400 Euro-Basis arbeitet geht. Hier werden bei mir die 400 Euro aus dem Minijob gerechnet und zusätzlich noch 2 Monate von meinem Verdienst vor der ersten Geburt. Demnach stehe mir ein Elterngeld von ca. 360 Euro plus geschwisterbonus von 75 Euro also insgesamt ca 435 Euro zu.
    Ich gehe davon aus, dass ich auf den 400 Euro Job wie gewohnt einen Freibetrag von 160 Euro haben werde. Habe ich beim Elternngeld auch einen Freibetrag, weil das Elterngeld ja höher ist, als der mindestsatz?



  • Wenn du meinen Beitrag richtig gelesen hättest, dann wüsstest du, dass ich wieder arbeite. ich wollte einfach nur eine Antwort auf meine frage und brauche mich von dir nicht anpöbeln lasssen!

  • @ lacki -

    Zitat

    . freibeträge gibt es nur für arbeit, nicht aber fürs rumsitzen daheim!!!

    also typisch lacki - Du ast wohl keine Kinder oder Deine Frau hat sich die Zeit die eigentlich für die Kinderversorgung hätte genutzt werden können auf dem Tennisplatz rumgetrieben und Deine Kinder von der Putzfrau beaufsichtigen lassen !??? :D so eine Antwort geht schon langsam Richtung Dekadenz und Unverschämtheit! Kinder machen Arbeit ob Du es glaubst oder nicht und ich hoffe das die gegenwärtige Diskussion ums Elterngeld ach mal dazu führt das man den Zuhause versorgenden Elternteil behandelt wie die Aufstocker, nämlich dass dieses Geld zwar auf ALG II angerechnet wird aber eben auch mit Freibeträgen weil es einem Arbeitsverdienst doch recht nahe kommt.