Mit der Oma zusammenziehen?

  • Guten Abend an Alle.


    Es geht um folgendes:
    Momentan lebe ich (24, Sozialgeldempfänger - arbeitsunfähig auf Dauer) mit meiner Mutter (56, Hartz 4 + Witwenrente, 3 Stunden arbeitsfähig) in einer gemeinsamen Wohnung.
    Wir pflegen meine Oma (die Mutter meiner Mutter) – sie ist 84, 1200 Euro Rente, noch Pflegestufe 1, die in einer eigenen Wohnung lebt, die Hochstufung wurde beantragt.
    Wir wollen gerne mit Oma zusammenziehen, fragen uns aber jetzt: Wird ihre Rente (komplett) angerechnet?
    Mit welchen Abzügen müssen wir da rechnen?


    Ich bedanke mich bereits jetzt für jede hilfreiche Antwort und wünsche allen eine geruhsame Nacht.

  • @ Dimicare - Ihr bildet dann zu Dritt eine HG - Du und Deine Mutter vermutlich noch für 1 Jahr eine BG aber mit der Oma zusammen eine HG . Aufgrund Deiner Arbeitsunfähigkeit unterliegst Du ja nicht dem SGB II sondern wohl eher dem SGB V oder SGB X, da Deine Mutter noch 3 Stunden tgl :arbeitsfähig ist kommt für sie wohl das SGB II in Betracht. auswirken wird sich das Verhältnis von HG (Mutter und Du) zur HG Oma wohl nur auf den Mietanteil Grob geschätzt 1/3 - 1/3 - !/3