Keine Leistung durch ortsferner Wohnung

  • Guten Tag zusammen,


    ich habe vor zwei Monaten einen neuen Job in einer neuen Stadt angenommen. Zuerst wollte ich bei der Firma, für die ich jetzt arbeite, ein Praktikum machen, welches mir zuerst vom Amt verboten wurde. Nach einem Brief an den Geschäftsführer des zuständigen Jobcenters, wurde mir das Praktikum dann doch erlaubt, aber mir der Bedingung, dass ich keine finanzielle Unterstützung dafür bekomme.


    Nun wäre das viel zu teuer gewesen, um es von Hartz IV zahlen zu können. Mein neuer Arbeitgeber kam mir entgegen und hat mir für die ersten drei Monate einen Arbeitsvertrag angeboten auf 800€ Brutto. Da dies so ziemlich mein Traumjob ist und eine "Einmal im Leben Chance" habe ich angenommen und hatte das Amt gefragt, ob ich umziehen dürfte für den Job. Alles war soweit in Ordnung für das Amt und ich bekam die Erlaubnis.
    Da diese ganze Geschichte ziemlich kurzfristig ablief, hatte (bzw habe) ich für die Monate April und Mai noch meine alte Wohnung in meiner Heimatstadt am Laufen. Deswegen boten mir Arbeitskollegen an, bei ihnen in einer freien Wohnung für die beiden Monate zu wohnen. Ich nahm dankend an und ging zum Jobcenter in meiner neuen Stadt und hier trat das Problem auf:


    Die Frau sagte mir, dass ich durch meine kostenfreie Wohnsituation keine Unterstützung bekomme und das es nicht ins Gewicht fallen würde, dass ich noch in meiner alten Stadt eine Wohung habe. Ich zahle für meine alte Wohnung 285€ warm (incl. Pauschalheizkosten) und meine neue wird ab nächsten Monat 350€ warm kosten. Und allgemein wohne ich jetzt in einer 250.000 Einwohner Stadt und fast keine Wohnung hier ist unter den Mietkosten erhältlich. Deswegen hätte ich so oder so mindestens 300€ Mietkosten im besten Falle.


    Ich fragte die Frau beim Amt, ob ich jetzt wieder zurück ziehen solle, da ich mir das Arbeiten nicht leisten kann, da bot sie mir an, zu pendeln (3.5h pro Strecke) und dafür Unterstützung zu bekommen. Da diese Aussage offensichtlich lächerlich ist, habe ich ihr gesagt, ich melde mich nochmal und bin gegangen, da sie mir keine anderen Möglichkeiten anbot.


    Nun sieht meine finanzielle Situation aus, dass ich in der letzten Woche nur zwei mal etwas essen konnte, da ich kein Geld mehr habe. Und das war nur Glück, da mich zufällig Arbeitskollegen eingeladen hatten.


    Mittlerweile hat mein Chef meine finanzielle Situation rausbekommen und versorgt mich mit Lebensmitteln. Heute morgen war es soweit, dass ich mir die Zähne putzen musste, indem ich die Tube ausgespült habe.


    Ich weiss nicht, wie das noch weitergehen soll. Ab nächsten Monat habe ich endlich Anspruch laut der Frau, aber bis dahin hab ich soviele Schulden (Ich kann momentan die Miete für den laufenden Monat immer erst am Ende des Monats bezahlen), dass ich mindestens noch zwei weitere Monate (komplett, von Anfang bis zum Ende) in der gleichen Situation wäre. Und mir wird das echt zuviel. Der Scham vor meinen Arbeitskollegen ist riesig.


    Nun zu meiner eigentlichen Frage: Kann es wirklich sein, dass es mir selbst am Essen mangelt und ich von meinem neuen Chef durchgefüttert werden muss, um selbst zu ÜBERLEBEN und nicht zu verhungern.


    Daten zu mir:


    Alter: 28
    Familienstand: ledig
    Meine Arbeit ist Vollzeit


    Ich weiss echt nicht mehr, was ich machen soll. Falls jemand eine ähnliche Situation kennt und weiss, ob es eine Lösung gibt, wäre ich sehr dankbar!


    PS: Sorry für den langen Text, aber ich wollte sichergehen, dass alle notwendigen Infos enthalten sind


    MfG
    Adorable

  • Okay schade, ihr scheint da auch nichts zu wissen. Als kleines Feedback:
    Ich hab morgen nochmal ein Termin mit meinem Chef zusammen beim Jobcenter und
    wenn ich dann nach wie vor keine Unterstützung bekomme, ziehe ich zurück.


    MfG
    Adorable

  • Alles klar, ich war jetzt mit meinem Chef beim Amt und es scheint wirklich so im Gesetz verankert zu sein, dass wenn ich eine Wohnung in einer Stadt habe, in der ich nicht arbeite, bekomme ich dafür keine Unterstützung und das Amt, von meiner alten Stadt kann mir auch nichts zahlen, da die "Wohnung dort befindet, wo du nicht bist".
    Ich verstehe zwar nicht, wie man kurzfristig dann in anderen Orten Stellenangebote annehmen kann, aber gegen das Gesetz kann ich mich wohl nicht wehren.



    MfG
    Adorable

  • @ Adorable - was ist los ??? Hab das grade erst gelesen! Also zunächst einmal bestand ja eine Bedürftigkeit zu dem Zeitpunkt an Deinem alten Wohnort und die ist trotz Praktikum ja weiter gegeben gewesen, auch wenn von einem AG verlangt werden kann das er Probearbeiten und Praktikum vergütet.somit hast Du trotzdem erst einmal weiter Anspruch auf ALG II - das sich die Möglichkeit ergab durch das Praktikum eine Arbeitsstelle zu bekommen, hätte man Dir für diese Zeit eine Bewilligung für einen Zweitwohnsitz bzw.einen Mehraufwand prüfen können und eigentlich auch bewilligen müssen. Wenn Leute eine Lokführerausbildung machen wird Ihnen auch ein Mehraufwand für Verpflegung und Unterkunft (Hotel) bewilligt ich kenne solche Fälle und da ist dann noch nicht mal eine Arbeitsstelle draus hervor gegangen! Das Dein AG Dir dann eine Vergütung zahlt ist okay die muss dann allerdings Berücksichtigung finden. Das der SB an Deinem alten Wohnsitz diese Massnahme nicht unterstützt tut in sofern nichts zur Sache das Dir dort ja der lesitungsanspruch nach wie vor gegeben sein muss - Du solltets aber in diesem Zusammenhang nicht mit ihm über einen Umzug sprechen sondern lediglich über einen 2.Wohnsitz aufgrund einer möglichen Arbeitsaufnahme. Hier ist offensichtlich nicht korrekt beraten worden, vielleicht aufgrund von Unkenntnis solcher Möglichkeiten oder aber wie immer aufgrund von Kosteneinsparungen - deswegen ist die Arbeitsvermittlung ja auch immer so besonders erfolgreich.


    Die Vollzeit-Entlohnung ist allerdings auch eine Verarsche Deines AG das muss man auch mal ganz klar sagen. er hat auch einige Möglichkeiten der Förderung wenn er Leute einstellt und meist beinhaltet dies Tarifliche Entlohnung, wenn die nicht gegeben ist erhält er natürlich auch keine Zuschüsse, sollte er die Bereitschaft zeigen das er jemanden einzustellen gewillt ist!


    Ich verstehe es so das Dein alter Wohnsitz aber gekündigt würde, wäre es jetzt zu einem Anstellungsverhältnis gekommen, oder hast Du diesen schon gekündigt.


    Es ist so, das Job-Center ist im Grunde zur Hilfe verpflichtet wenn sich jemand wie in Deinem Fall an sie wendet. Es wird aber immer öfters so gehandhabt das man erst einmal die Leute wegschickt um zu schauen wie weit wirklich eine Notlage besteht. Wer nicht wieder kommt der hat die Hilfe entweder doch nicht nötig oder eine andere Alternative gefunden. Daher musst Du jetzt einfach mal hartnäckig bleiben und denen im Amt auf den Zeiger gehen, mach das indem Du verlangst das Deine Vorsprache zur Niederschrift aufgenommen wird und erkläre Deine gegenwärtige Situation und verlange nach dem Team-Leiter das dieser sich mit dem Vorgang beschäftigt. Ich denke bei Dir ist einiges falsch gelaufen und wenn die zukünftige Entlohnung genau so beschissen ausfällt wie grade im Praktikum musst Du ja auch ALG II aufstockend beantragen, dann sollte die Zuständigkeit des JC aber geklärt sein !

  • Oh okay, danke für die Antwort.


    Um meine Situation nochmal in ein paar Sätzen zusammen zu fassen:


    Ich hatte Mitte Februar ein Jobangebot für eine Arbeitsstelle auf Vollzeit. Ich wollte aber zuerst ein Praktikum, um zu sehen, ob mir die Arbeit gefällt. Das Amt sagte mir da, ich würde keinen Zustimmung für ein Praktikum bekommen. Nach langem hin und her, wurde mir das Praktikum ohne finanzielle Unterstützung gewährt. Da das nicht finanziell tragbar war, bot mir mein jetziger Chef an, die ersten Monate dann auf 800€ Basis Brutto zu arbeiten. Das Angebot hatte ich angenommen und den Umzug beantragt in meiner alten Stadt. Das Ganze war relativ kurzfristig, weswegen ich meine alte Wohnung noch für April und Mai bezahlen muss, bis der Mietvertrag ausläuft. Da ich es mir so nicht hätte leisten können, zwei Mieten zu bezahlen, boten mir meine neuen Vermieter an, diese Zeit gratis bei ihnen zu wohnen (Was lächerlich großzügig ist). Daraufhin bin ich zum Amt (Job-Center), welches mir sagte, dass ich keinen Anspruch wegen dieser Situtation habe (Wohnung in ner anderen Stadt und "gratis" Wohnung in der neuen).



    Jetzt zurück zum Termin heute:
    Die Frau garantierte meinem Chef und mir, dass es im Gesetz so geschrieben wäre und sie ihren Job verlieren würde, wenn sie mir auch nur irgendwas bewilligen würde. Auch als mein Chef nachfragte, ob Vorgesetzte da vielleicht mehr Hebelkraft haben, um mir Unterstützung zu bieten, wurde das beneint.


    Morgen habe ich nochmal einen Termin, um den Antrag für kommenden Monat einzureichen, ab dem ich legitim wohl endlich Anrecht auf Unterstützung hatte. Leider haben mir die letzten beiden Monate alles an Ersparnissen aufgefressen und mir wird das zu gefährlich, noch ein bis zwei Monate weiter Schulden zu sammeln, weswegen ich vorhabe, zu kündigen - Als Seitenfrage also - Würde ich dafür Sanktionen bekommen? Denn wenn ja, bin ich ziemlich schachmatt, habe ich das Gefühl.



    MfG
    Adorable

  • Selber Kündigen zieht immer Sanktionen nach sich, aber die Frage ist doch erst einmal was ist das jetzt für einen Übereinkunft mit dem AG ist es ein Praktikum oder ist es jetzt einen 800€ Niedriglohntätigkeit!?


    Bei letztere besteht zumindest die Chance auf Aufstockung und klar, auf 2 Job-Centern nach Leistungen zu ersuchen ist nicht grade ratsam da spielt Dich einer gegen den anderen aus!


    Quatsch ist es das die gute Dame ihren Job verliert, so schnell kündigen die im öffentlichen Dienst nun auch nicht ! :D


    Der Chef kann eventuell Gelder der Einstiegsförderung nach SGB III erhalten was aber eigentlich voraus setzt das Du "Arbeitslos" sein müsstest, also sollte das Praktikum alsbald ein Ende finden und dann bevor ein Arbeitsvertrag geschlossen wird sollte sich der Chef nochmal mit dem JC diesbezüglich über diese Möglichkeiten unterhalten! Zahlen will letztlich keiner, aber bevor man dem Job-Center auf der Tasche liegt schauen die schon das man die Statistiken schön färbt. Problem ist nur, in dieser Statistik bist Du noch nicht enthalten!


    Wenn Du also morgen nochmals auf das Amt gehst solltets Du das alles bitte zur Niederschrift festhalten lassen und mal hinterfragen wie weit die Zuständigkeit des alten JC jetzt eigentlich noch gegeben ist und ob es da nicht die Möglichkeiten gegeben hätte Dich hinsichtlich der Arbeitsplatzaufnahme zu fördern oder zu unterstützen z.B. mit der von mir zuvor schon genannten Regelung der kurzzeitigen ausserhäuslichen Unterbringung als Zweitwohnsitz - wie gesagt dies ist Lokomotivführern mit ALG II Bezug auch gezahlt worden und die hatten dadurch im Monat an die 1600€ als alleinstehende ALG II Bezieher und das über ein Jahr lang - manchmal sind solche Beispiele ganz hilfreich weil dann der SB oder Teamleiter erkennt das es da scheinbar doch wohl Alternativen gab zur Not einfach mal erwähnen das dies so bei der ARGE / JC Herzogenrath in NRW der Fall war! Ich weis das weil ein Kumpel von mir mich des öfteren per Internet aus Leipzig oder Hambuirg aus den Hotellzimmern kontaktiert hat, der hat diese Ausbildung vom Amt aufgedrückt bekommen! Auch für Dich müsste ein Einstiegsgeld nach SGB II § 16 in Betracht kommen- es wird immer gesagt gilt nur für Selbstständige aber das steht da nirgends ausdrücklich und macht auch keinen Sinn ist ja schließlich eine Kann-Regelung beim Chef sind das das SGB II die Paragraphen um die 200 rum soll er sich selbst raussuchen findet man unter http://www.gesetze-im-internet.de/aktuell.html und dann halt Buchstabe "G" und weiter nach dem Gesetz suchen !


    Du solltest bei Deinem morgigen Besuch auch auf Deine finanzielle Lage verweisen und eine Vorschusszahlung erfragen.


    Und lass Dich nicht einlullen bezüglich Arbeitsplatzverlust, wenn die Dame nicht weiter weis soll sie zum Teamleiter gehen, am besten gehst Du direkt mit dann bekommst Dun auch mit was auf dem "stille Post" weg alles so falsch weiter geflüstert wird. Viel Erfolg!


    Noch was lass Dich mit der Antragstellung nicht auf nächsten Monat vertrösten, was für einen Grund sollte es dafür geben !?

  • Danke für die schnelle Antwort und entschuldigung, wenn ich mich unklar ausgedrückt hatte. Ich arbeitte hier jetzt auf 800€ Niedriglohntätigkeit. Das mit dem Praktikum stand da nur, weil das mein ursprünglicher Wunsch war, bevor ich in ein komplett neues Leben ziehe, welches aber nicht finanziert wurde und somit nicht umsetzbar war für mich.


    Und wir haben der Dame auch ein paar Beispiele aus dem Bekanntenkreis genannt und gefragt, ob der Teamleiter keine weitere Möglichkeiten hat, wurden aber direkt abgewürgt.


    MfG
    Adorable

  • Machen die zuviel Trabel musst die Aufklären über weitere Gesetze die es so geben. § 6 Spreng V im falle die allierten Behörden sind anderer Ansicht


    Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 52 des Sprengstoffgesetzes auch im Land Berlin. Die Vorschriften dieser Verordnung sind im Land Berlin jedoch nicht anzuwenden, soweit sie mit Rechtsvorschriften der alliierten Behörden unvereinbar sind.


    :D :D : D