Aktueller Antrag auf ALG II

  • Hallo liebes Forum,


    ein Freund, nennen wir in Peter hat als selbstständiger Fotograf heute ALG II beantragt. Er arbeitet in seinem Beruf seit 25 Jahren, hat internationale Auszeichnungen, Bücher etc. Jetzt hat er einen Engpass und kein Einkommen. Im Jobcenter wurde ihm knallhart mitgeteilt dass man ihm 4 Wochen gibt, sollte er dann noch kein Geldverdienen muss er einer Tätigkeit nachgehen die man ihm vermittelt. Dass er aber im Moment nicht die Füsse hochlegt sondern täglich an seinem Beruf arbeitet (Recherche, Kundengespräche, Fototests, Buchkonzeptionen erstellen etc. - ein unbezahlter Ganztagsjob) interessierte dort niemanden. Nun zu meinen Fragen:


    Er sollte abschliessend eine Vereinbarung unterzeichnen die besagt dass er 4 Wochen nach neuen Aufträgen sucht und man dann bei fehlendem Erfolg versucht ihn in einen anderen Beruf zu integrieren. Er weigerte sich diese Vereinbarung zu unterzeichnen denn immerhin ist dies keine "Vereinbarung", er hat das nicht vereinbart sondern es wurde ihm ja auferlegt. Der Berater schien sehr unzufrieden damit und wurde auf eine seltsam Weise sehr ernst. Sagte ihm er räte ihm, das schnellsten zu unterschreiben. Wenn er das aber unterschreibt können die doch jederzeit sagen er habe ja zugestimmt in einen anderen Beruf intergriert zu werden, das will er aber nicht. Ich meine das geht doch nicht oder, es wurde nichts vereinbart. Er wird also gezwungen zu etwas zuzustimmen was er nicht will. Muss er das unterschreiben?


    Zweite Frage, wenn es hart auf hart kommt und er in eine Arbeit gezwungen wird und er es aber ablehnt, was passiert dann? Wieweit kann das ALG II gekürzt werden. Was passiert wenn man ihm ALG II komplett streicht. Muss er dann auf der Strasse schlafen und bei der Bahnhofsmission essen?


    Er hat körperliche Einschränkungen, soll von deren Arzt jetzt gecheckt werden. Der Arzt wird doch sicherlich versuchen ihn möglichst fit darzustellen, kann er darauf bestehen von seinen behandelden Ärzten Atteste vorzulegen?



    Ich freue mich sehr auf eure Antworten, Peter ist total verunsichert und auch eingeschüchtert, hoffentlich habt ihr ein paar Antworten für uns.
    LG
    S.

  • Zu dem Arzt Besuchen gem. § 32 Abs. 1 SGB II Kommen Leistungsberechtigte trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihm zu melden oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nach, mindert sich das Arbeitslosengeld II oder das Sozialgeld jeweils um 10 Prozent des für sie nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs. Dies gilt nicht, wenn Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen.


    Heißt, dass er zwar dort erscheinen muss, sich aber nicht Untersuchen lassen muss.

  • Eine ganz einfache, wenn auch vielleicht dreiste Antwort:
    Ein Freund von mir, nennen wir ihn Staat, hat einfach was dagegen wenn man Steuergeld ohne Gegenleistung abholen will.


    Wie kommt das überhaupt zustande, dass ein offensichtlich international renommierter Fotograf mit Büchern und sonstigem nicht genug auf die Seite legen konnte, um ein paar Wochen durchzukommen?

  • Eine ganz einfache, wenn auch vielleicht dreiste Antwort:
    Ein Freund von mir, nennen wir ihn Staat, hat einfach was dagegen wenn man Steuergeld ohne Gegenleistung abholen will.


    Wie kommt das überhaupt zustande, dass ein offensichtlich international renommierter Fotograf mit Büchern und sonstigem nicht genug auf die Seite legen konnte, um ein paar Wochen durchzukommen?


    Nun, er holt sich Steuergelder zurück die er selbst eingezahlt hat. Wenn Sie da eher ganz anderer Meinung sind wär es vielleicht besser dieses Thema zu meiden. Wir wünschen uns hier Hilfe und müssten mal wissen ob er überhaupt eine Vereinbarung unterschreiben muss wenn er aber nichts vereinbart hat.


    Gruss
    S.

  • Zu dem Arzt Besuchen gem. § 32 Abs. 1 SGB II Kommen Leistungsberechtigte trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihm zu melden oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nach, mindert sich das Arbeitslosengeld II oder das Sozialgeld jeweils um 10 Prozent des für sie nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs. Dies gilt nicht, wenn Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen.


    Heißt, dass er zwar dort erscheinen muss, sich aber nicht Untersuchen lassen muss.


    Klar, aber mal im Ernst kann man nicht auf Atteste eigener Ärzte bestehen?
    Danke
    S.

  • Nun, er holt sich Steuergelder zurück die er selbst eingezahlt hat. Wenn Sie da eher ganz anderer Meinung sind wär es vielleicht besser dieses Thema zu meiden. Wir wünschen uns hier Hilfe und müssten mal wissen ob er überhaupt eine Vereinbarung unterschreiben muss wenn er aber nichts vereinbart hat.


    Gruss
    S.



    Das funktioniert aber nunmal ohne Gegenleistung nicht so einfach, dafür gibt es zuviele schwarze Schafe. Wie dem auch sei - ich würde mich nicht so sehr an dem Wort "Vereinbarung" aufhängen. Ich meine das könnte auch Vertrag heißen, klingt so aber schöner.

  • Dude23, so ist das. eine Vereinbarung ist auch ein Vertrag. Wie die Eingliederungsvereinbarung. Wie es der Name bereits sagt man vereinbart etwas zur Eingliederung das vertraglich festgehalten wird, und durch einer zweiseitigen Willenserklärung durch eine Unterschrift bestätigt wird.

  • wet55, im normalfall ja. aber so weit ich weis können die einen zu einem Gutachter Schicken, um ein Ärztliches Gutachten zu Erhalten.


    Na klar, das wollen sie ja. deswegen hatte ich ja geschrieben:


    Er hat körperliche Einschränkungen, soll von deren Arzt jetzt gecheckt werden. Der Arzt wird doch sicherlich versuchen ihn möglichst fit darzustellen, kann er darauf bestehen von seinen behandelden Ärzten Atteste vorzulegen?


    Danke
    S.

  • Dude23, so ist das. eine Vereinbarung ist auch ein Vertrag. Wie die Eingliederungsvereinbarung. Wie es der Name bereits sagt man vereinbart etwas zur Eingliederung das vertraglich festgehalten wird, und durch einer zweiseitigen Willenserklärung durch eine Unterschrift bestätigt wird.


    Ja, aber im Moment ist es nur eine einseitige Willenserklärung. Die Frage ist ja was passiert wenn man es nicht unterschreibt. Wird es ein Verwaltungsakt und man bekommt dann per Einschreiben eine Mitteilung dass das ohne Unterschrift auch gültig ist. Dann erübrigt sich die Frage nach der Unterschrift.
    Ich möchte die Frage mal anders formulieren, wenn es soweit kommt und man ihm Arbeit anbietet, er sie aber ablehnt weil sie ihm nicht gefällt, wird es ihm dann zum Verhängnis das er es unterschrieben hat? Ich komme mit dem Wort Vereinbarung nicht klar, wenn er vom Gesetz verpflichtet ist eine neue Arbeit anzunehmen dann sollte man das doch so formulieren. Vereinbarung lässt die Option offen etwas nicht zu wollen !

  • wet55 dann sollte er sich Überlegen es zu Unterschreiben mit einem Zusatz unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung. Anzumerken ist das er aber dann nicht konkludent handelt.Beispiel : Wer in ein öffentliches Verkehrsmittel einsteigt, gibt konkludent eine Willenserklärung ab, das durch Bereitstellen des Verkehrsmittels bestehende Angebot auf einen entgeltlichen Beförderungsvertrag mit dem Verkehrsunternehmen annehmen zu wollen. Er kann nicht durch ein anderes Verhalten eine solchen Erklärungsinhalt umgehen (etwa, indem er sich beim Einsteigen ein Schild umhängt: Ich will nur unentgeltlich befördert werden).


    Offen bleibt dann noch Klage einzureichen auf Feststellung SGG § 55. geschieht das, ist der Zusatz unter Vorbehalt ein Einigungsmangel. ( nicht zustande gekommener Vertrag ) Er verweigert auch nicht die Unterschrift. Demzufolge wird auch kein Verwaltungsakt erlassen wegen einer Verweigerung. Rechtlich ist das Ok einen Zusatz hinzuzufügen. Verhält er sich aber Konkludent, ist der Vorbehalt nichtig.

  • @ Dude23

    Zitat

    Wie kommt das überhaupt zustande, dass ein offensichtlich international renommierter Fotograf mit Büchern und sonstigem nicht genug auf die Seite legen konnte, um ein paar Wochen durchzukommen?

    ja, wie kann sowas wohl sein!? Schon mal was davon gehört das es auch ehrliche Staatsbürger gibt die Ihre Kohle nicht in die Schweiz bringen und Vater Staat nicht um die Steuern bescheissen ! Abgesehen davon, nur weil man international tätig ist/war heisst das doch nicht gleich Super-Einkommen, aber na ja evtl. bist Du einfach noch zu jung um zu verstehen das selbst die Super Modells oder DSDS Gewinner nicht in endlosen Reichtümern schwimmen - viele nach aussen hin erfolgreiche Menschen verdienen gar nicht soviel weil dahinter ein riesiger Apparat an Management oder Equipment steht bzw. steckt was auch ne Menge Geld frist, so gesehen hält das dann vielleicht sogar mehr die Wirtschaft am Laufen wie man annimmt nur der Einzelne verdient dann eben doch nicht so super !


    Zur Vereinbarung - aus eigener Praxis - dies ist ja eine Eingliederungsvereinbarung, die JC vertreten bisweilen die Ansicht das nur sie da zu bestimmen haben was und wie diese inhaltlich auszusehen hat, eigene Auffassungen werden da einfach per Gegenargument vom SB entkräftet und dann nicht aufgeführt, z.B. meine klipp und klare Aussage das ich keiner 400€ Jobs und keine 1€ Maßnahmen ausüben werde und mir auch nicht vom Staat meine Ausbildung / Qualifikation absprechen lasse. Dennoch ist man gehalten eine Vereinbarung unterzeichnen zu müssen um nicht den Anspruch auf Leistungen zu verwirken. Niemand kann aber verhindern das ich diese Vereinbarung dann mit den Worten "absolut nicht" einverstanden unterzeichne. Ich mache da regelmässig ein *1 dran und füge das dann an freier Stelle an - zudem erkläre ich, das ich grundsätzlich auch gegen HARTZ IV bin weil diese Reformen nicht so umgesetzt wurden wie es dem Volk vom Altkanzler Schröder her verkauft wurde. Die können mir dann alles mögliche dazu vorhalten, es interessiert mich nicht was diese "Mauerfall-Generation" uns von Amtswegen für Vorhaltungen macht. Ich habe 4 Jahre in diesem Staat meinen Arsch für diese Deppen hingehalten und lass mich von niemandem doof anmachen der da meint ich würde den Staat ausnutzen! Rösler und Konsorten sind die größten Verbrecher die sich in diesem Land legal die Taschen auf Kosten der Allgemeinheit voll machen! Was will mir denn eine U.von der Leyen hier erzählen, die hat doch Jahrelang im Ausland Kohle gescheffelt und bis dahin auch nichts in unsere Sozialsysteme eingezahlt sondern nur die Kontakte und Reputation von Papa genutzt um auf den Posten zu kommen auf dem sie heute sitzt. Wir haben doch seit dem Mauerfall eine ganze Menge DDR-Abschaum hier in erfolgreiche Positionen gelassen und die wirklich armen Schweine von einst sind doch auch nach der Wende wie immer die Dummen. Unser aller Problem ist doch das wir nach den Drecks-Wessis vor der Wende, jetzt noch mal locker ein Drittel Drecks-Ossis nach der Wende dazu bekommen haben die das Volk bluten lassen. Dem ganzen Schweinepack gehört der gar ausgemacht - wo sitzen denn diese ganzen Stasi-Leute heute ??? Und ich soll mir dann auf dem JC anhören was für ein schlechter und fauler Zeitgenosse ich bin ! :D :D :D - Jetzt suchen wir wieder jährlich 200.000 Fachkräfte und holen uns noch mehr Leute ins Land weil ja alle anderen hier zu blöd, zu faul und sonst wie unqualifiziert sind - wer hier Fachkräfte braucht ist die BA und zwar ganz, ganz oben !


    Meiner Sachberarbeiterin auf dem JC habe ich in der vergangenen Woche klipp und klar erklärt das ich keine 400€ Jobs machen werde und das sie mich sofort sanktionieren kann und ich sofort dagegen Widerspruch und Klage beim Sozialgericht einreichen werde. Ich bin nicht dazu da, die Lobbybestrebungen der BA zu unterstützen und das Lohnniveau im Arbeitsmarkt auf eine Niveau zurück zu führen das die Sozialsysteme gänzlich zerstört! Und eigentlich erwarte ich das jeder halbwegs mit Verstand gesegnete ALG II Bezieher sich ebenso zur Wehr setzt !



    Zitat

    mit einem Zusatz unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung

    ...was soll der Mist bewirken ??? Dann steht im Gesetzt das dies zulässig ist und dann passt sich wieder jeder Depp an nur weil man keinen Arsch in der Hose hat!


    Veränderungen erzielt man nur dann wenn man bereit ist dafür auch Opfer zu bringen, ich hab schon etliche Opfer gebracht und die Gesellschaft dankt es sehr sehr oft mit einem zusätzlichen Tritt in den Allerwertesten, aber ich kann jeden Tag in den Spiegel schauen und mit gutem Gewissen abtreten wenn es mal so kommen sollte, da in Berlin gehören mal einige richtig auf Reihe gebracht, was wollen wir denn mit solchen nie richtig gearbeitet habenden Akademikern die meinen Politik für das Volk zu machen, aber in erster Linie zu Dumm sind globale Zusammenhänge zu erkennen!? Die machen sich wie vor kurzem die Taschen auf kosten aller voll und mir werfen sie dann vor dafür nichts zu bringen, dafür bekomme ich auch mal grade kanppe 750€ deren Wundertüte für nichts sieht da ganz anders aus und da reden wir nur von der offiziellen Vergütung und nicht von dem was unter der Hand bei einigen läuft !



  • UNTERSCHREIB !!!


    gruss
    s.

  • @ Dude23 ja, wie kann sowas wohl sein!? Schon mal was davon gehört das es auch ehrliche Staatsbürger gibt die Ihre Kohle nicht in die Schweiz bringen und Vater Staat nicht um die Steuern bescheissen ! Abgesehen davon, nur weil man international tätig ist/war heisst das doch nicht gleich Super-Einkommen, aber na ja evtl. bist Du einfach noch zu jung um zu verstehen das selbst die Super Modells oder DSDS Gewinner nicht in endlosen Reichtümern schwimmen - viele nach aussen hin erfolgreiche Menschen verdienen gar nicht soviel weil dahinter ein riesiger Apparat an Management oder Equipment steht bzw. steckt was auch ne Menge Geld frist, so gesehen hält das dann vielleicht sogar mehr die Wirtschaft am Laufen wie man annimmt nur der Einzelne verdient dann eben doch nicht so super !


    Gewöhn dir doch einfach mal einen anderen Ton an, Horst, dann klappts auch im Arbeitsleben.

  • Hallo zusammen, also ich finde Horst´s Ton ok. Nachdem was ich alles so in den Jahren mit Ämtern, Arge oder Finanzamt erlebt habe....also bei mir hört sich der Ton ähnlich an ;-) Und was die Sache mit der Fotografie und Verdienst anbelangt, genauso wie von Horst beschrieben ist es. Die Qualität deiner Arbeit, selbst mit Auszeichnungen etc. bedeuten auf gar keinen Fall dass man viel verdient. Ich wills mal etwas krass sagen: Du bekommst den Job wenn du Beziehungen hast oder einfach billig bist. Aber ich wil das nicht vertiefen denn darum geht es nicht.


    Aber zu den beiden eigentlichen Fragen für die ich mir Antworten von Euch erhoffe:


    Mein freund Peter und ich überlegen auch diese Vereinbarung nicht zu unterschreiben und auf den VA zu warten. Zwar wird man praktisch zu dieser Arbeitseingliederung dann gezwungen, aber man hat dann nicht zugestimmt. Ich möchte da auch dem Horst zustimmen, wir wollen von Anfang an Farbe bekennen und denen zeigen dass sie mit meinem Freund nicht alles machen können. Wenn man Ihn irgendwo reinzwingt werden wir denen die Arbeit zumindest mal erheblich erschweren, Klage, Fachanwalt etc.


    Kann man denn schon wegen der Ablehnung der Unterzeichnung bestraft werden, ALGII - Kürzung etc., können die meinem Freund deswegen das Leben schwer machen oder müssen Sie seine Entscheidung akzeptieren?


    Noch eine andere Frage, Mein Freund soll untersucht werden, er hat diverse körperliche Einschränkungen, die ARGE will das natürlich von ihrem eigenen Arzt machen lassen, wir befürchten aus diversen Erfahrungen heraus dass man alles dransetzten wird ihn so fit wie möglich zu schreiben.


    Hat er denn das Recht, Atteste von seinen eigenen behandelden Ärzten vorzulegen und müssen die auch akzeptiert werden?


    Ich freue mich auf Eure Antworten.
    S.