Übergang von Unterhaltsansprüchen

  • Hallo,



    wie im anderen Post geschrieben habe ich Fragen zu den Übergang von Unterhaltsansprüchen.


    Mein Lebensgefährte wurde 2009 von der Arge angeschrieben es wurde geprüft ob Unterhaltstitel bestehen.


    Er zahlte zu diesem Zeitpunkt 100% der Alterstufe je Kind ingesammt 447€. Er schickte dem Amt Kopien der Titel.


    Im Sommer 2009 erhöte er den Unterhalt auf 480€ da ein Kind älter wurde.


    Im Januar 2010 änderten sich die Zahlbeträge der Unterhaltstabelle und er hätte noch mehr zahlen müssen ca. 64€ .


    Da es sich um keine Alterstufenerhöhung handelte hat er dies nicht mitbekommen, auch hat ihm seine Exfrau nie darauf hingewiesen.


    Erst März 2011 kamen wir drauf das sich etwas geändert hatte. Er ging dann sofort zum Anwalt um seine Unterhaltstitel rückwirkend zum Januar 2011 abändern zu lassen da er den Unterhalt so nicht leisten kann, hat er doch noch Umgangskosten in Höhe vom über 200€ im Monat.


    Im Januar 2012 hatte er eine erste Anhörung. 14 Tage später hatte er Post von seiner Exfrau in der sie den rückständigen Unterhalt ab Januar 2010 bis jetzt in Höhe von je 64€ monatlich einforderte.


    Er machte sie darauf aufmerksam das er 2009 ein Schreiben der Arge erhalten hatte mit diesem Ubergangsanspruch und das er Kopien der Titel hinschicken musste. Sie wollte wissen wieso er das gemacht hat... sie wollte ihren Anwalt dazu befragen.


    Dieser wollte nun während der laufenden Abänerungsklage diese Rückstände pfänden aber die Richterin erlies Vollstreckungsschutz.


    Der Anwalt von meinem Lebensgefährten machte in einem Schreiben darauf aufmerksam das eine Überleitung stattgefunden hatt und somit kann nicht schuldbefreiend an Exfrau gezahlt werden.


    Mittlerweile hatte Lebensgefährte eine erneute Anhörung zur Abanderung des Unterhaltes dort wollte der Anwalt der Ex die Pfändung mündlich noch mals ausdiskutieren hat aber nichts mehr davon gesagt. Leider ging der Abänderungsantrag nicht gut aus und Lebensgefährte soll den Unterhalt nun auf 544€ für 2 Kinder erhöhen. Und dass bei einem Verdienst von 1450€ Netto und ca,220€ Umgangskosten :mad:.


    Dieser Beschluss wird am 13 Juli rechtskräftig. Wir sind aber am überlegen dagen Berufung einzulegen.


    Nun kann es sein das Ex die Rückstände von 2010/11 wieder pfänden lassen will.


    Daher meine Frage was genau beteutet Übergang von Unterhaltsansprüchen .


    Er hat weiterhin an Ex Unterhalt gezahlt , hätte er ihn ans Amt zahlen müssen?


    Wie funktioniert so etwas?


    Danke

  • Nach Rechtsprechung des BGH muss ein Unterhaltsberechtigter Fristen zur Geltendmachung einhalten. Wenn er dies nicht binnen eines Jahres tut, kann nicht mehr geltend gemacht werden. Da das JC sich seit 2009 nicht mehr gerührt hat, ist der Unterhaltsübergang mittlerweile erloschen.

  • Zitat

    Wenn er dies nicht binnen eines Jahres tut, kann nicht mehr geltend gemacht werden. Da das JC sich seit 2009 nicht mehr gerührt hat, ist der Unterhaltsübergang mittlerweile erloschen.

    Turtle hier wird ja laufend gezahlt, was ist wenn der Unterhaltsschuldner die EV abgegeben hat und dies 3 Jahre her ist dann muss er ja normaler Weise erneut die EV abgeben wenn Rückstande bestehen, was wenn das JC zwischenzeitlich nie diese/eine Geltendmachung erhalten hat!? ie müsste ja vom Kreis gegenüber dem JC erfolgen, richtig ? Erst jetzt fragte der Kreis als Gläubiger nach dem AG welcher ja so gesehen das JC wäre!? Zuvor hat es sich an den damaligen AG gehalten!

  • Horst, der Unterhalt ging in der Höhe über, die ggf. gezahlt werden könnte. Also die Differenz aus möglichem Unterhalt und tatsächlichem Unterhalt geht über auf das Jobcenter. Und wenn es diesen Anspruch nicht verfolgt, ist der Übergang dann weg und es besteht kein Anspruch darauf, dass der Schuldern ans JC zahlt (generell auch nicht an den Unterhaltsberechtigten).


    Deine Frage verstehe ich nicht so recht. In deinem Beispiel scheint der Unterhaltsschuldner selbst ALG 2 zu beziehen. Da dürfte er somit kaum über Einkommen oberhalb des Selbstbehaltes verfügen. Das Jugendamt wird daher kaum was machen können, da es nichts zu pfänden gibt.

  • Hallo ihr Beiden und danke, nochmal zur Erklärung.


    Nein, Lebensgefährte bezieht kein Harz 4. Er hat es auch noch nie beantragt. Wir leben seit Mai 2008 zusammen, ich verdiene eigenes Geld und erhalte Unterhalt für meine beiden Kinder weshalb wir als Bedarfsgemeinschaft zuviel hätten. Er zahlt durchgehend seit 2007 Unterhalt an seine Exfrau.


    2007 hat er Titel über 100% Unterhalt 447 € für seine 2 Kinder erstellt, damals 3 und 6 Jahre alt. Sein Verdienst war damals ca. 1600€.
    Das Jugendamt hat sein Netto nur um eine Pauschale bereinigt er war laut denen 100% leistungsfähig verbleibenter Selbsbehalt 900€.


    Schulden vom Haus und auch Umgangskosten wurden nicht berücksichtigt. tatsächlich blieben ihm nach Abzug deren knapp 300€ zum leben.


    Also hat er versucht das Haus zu verkaufen. Das gelang im Mai 2008, seitdem lebt er bei mir.


    Zwischenzeitlich fand ein Arbeitgeberwechsel statt sein Gehalt hat sich um ca. 200€ verringert(1450€).


    Umgangskosten belaufen sich auf 220€


    Seit Juli 2009 zahlte er statt der damlaigen 447€ , 480€ an Unterhalt da die Kleine 6 Jahre alt geworden war.


    Das Amt schickte im das Schreiben mit der Überleitung im April 2009 darin stand dass er an seine Kinder 447€ leistet.


    2010 hat sich die Unterhaltstabelle erneut erhöht seine Titel lauten 100% der jeweiligen Alterstufe. Er hätte somit von 480€ auf 544€ erhöhen müssen.


    Die Erhöhung hat er aber nicht gleich mitbekommen und als er es gemerkt hat beantragte er eine Abänderung der Unterhaltstitel denn wenn er den vollen Unterhalt und die Umgangskosten tragen muß bleiben ihm ca. 613€ zum Leben. SB wären nornalerweise 950€.


    Nun hat das mit der Abänderung der Titel nicht funktioniert, dass heißt er muß nun den vollen Unterhalt von 544€ zahlen und seit Januar 2010 ist die differenz der von ihm gezahlten 480€ zu den zu zahlenden 544€ als Schulden aufgelaufen. Diese vordert nun die Exfrau ein bzw ihr Anwalt will diesen rückständigen Betrag nun pfänden. Zu unserem verständnis kann aber nicht sie etwas fordern sondern die Arge müßte dies tun hat sie ja in den ganzen Zeitraum ALG II bezogen.


    Nun geht es darum was tun wenn eine Pfändung von Ex eintrudelt.

  • Danke dir . Aber warum hat dieser Übergang keine Güldigkeit mehr . Hätte diese nicht so lange gelden müssen, solange sie auch Leistungen bezog? Der Rückstand ist aus der Zeit als sie Leistungen bezogen hat.


    Sorry wen ich etwas schwer von Begriff bin.:confused:

  • Hallo Turtle,


    was hätte also passieren müssen. Hätte man dann ans Amt statt an die Kindsmutter zahlen müssen?


    Das Amt hat anscheinend für den kompletten Leistungsbezug den Unterhaltverechnet. Statt er zuerst ans Amt und Amt dann zur Kindsmutter hat er für das Amt an diese gezahlt.


    Es geht eigentlich nur darum muß er den Rückstand aus 2010/11 überhaupt noch zahlen wenn ja an wen.


    Danke

  • An die Kindesmutter, das schrieb ich doch bereits mehrfach. Und er hat auch nicht für das Amt gezahlt, er ist doch der Unterhaltsverpflichtete und den laufenden Unterhalt für seine Kinder hat er auch an diese zu zahlen. Übergehen würden nur Ansprüche, die nicht schon laufend geleistet werden.

  • Dieser Satz stand so im Brief der Arge:


    "Die Unterhaltsansprüche dieser Personen gehen für die Zeit der Leistungsgewährung kraft Gesetzes bis zur Höhe der Aufwendungen auf die Leistungsträger über. Ich bin verpflichtet, diese Ansprüche zu prüfen."


    Dann stand noch der Zahlbetrag den er damalig leistete.

  • Nochmal: wenn das von 2009 ist und das Jobcenter bzw. die ARGE bisher nichts weiter gemacht hat, dann ist das schon längst verwirkt. Ich verstehe das Problem nicht. Er zahlt befreiend an die Kindesmutter aus, weil die Rechtswahrungsanzeige veraltet ist. Die Kindesmutter wird die zusätzlichen Einnahmen melden müssen und weniger ALG 2 bekommen. Wenn er Angst hat, dass sie das nicht tut, kann er es ja ans Jobcenter schreiben. Im Endeffekt bleibt es sich doch gleich. Ich verstehe nicht, wo du hier Probleme hast. Gönnst du es der Ex nicht? Es ist nicht für die Ex, es ist für die Kinder und es steht ihnen offensichtlich zu.

  • @ anfree72 - im Normal-Deutsch heißt das: Das die ARGE /JC der Kindesmutter Leistungen zahlt und das daher die Ansprüche auf Unterhalt aufgrund des Gesetzes für die Dauer des Bezugs auf das Amt über gehen - ganz einfach deshalb, damit die Leistungen nicht doppelt erfolgen nämlich vom Amt und vom Deinem Lebenspartner an die Unterhaltsberechtigten (wer auch immer dazu zählt, müssen ja nicht immer nur die Kinder sein!). Dein Partner kann nach wie vor an die Ex-Frau und Ihre Kinder zahlen, das hat nichts damit zu tun das das JC (dort der SB) nicht trotzdem verpflichtet ist dies zu prüfen und in seinen Berechnungen zu berücksichtigen! Deshalb ist ja auch der Zahlbetrag nochmals aufgeführt, denn wenn der nicht mit den tatsächlichen Leistungen übereinstimmt, zunächst einmal egal ob nach oben oder unten, muss der SB aktiv werden! Entweder fordert er dann den Fehlbetrag, bei nicht oder zu wenig gezahltem Unterhalt beim Kindesvater(also Deinem Lebensgefährten nach - bis zur Höhe des Unterhaltsanspruches den die Leistungsempfänger Deinem Lebensgefährten gegenüber haben -; oder er berücksichtigt höhere Leistungen indem er beim Regelsatz diese höheren Unterhaltsleistungen anrechnet - die Ex-Frau und Ihre Kinder somit weniger Leistungen vom Staat gezahlt bekommen, denn entscheidend ist dann die Grundsicherung und die ist im Grunde für alle gleich! Sollte Dein Lebensgefährte also die ganze Zeit Leistungen in ausreichendem Umfang an seine Kinder und die Ex - hier Leistungsberechtigte genannt - zahlen oder gezahlt haben, -dies gilt lediglich für den Bezugszeitraum wo dieser Personenkreis Leistungen vom JC/ARGE bezieht oder bezogen hat - so ist im Grunde keine (Nach-)Forderung zu erwarten, es findet ja ein Ausgleich statt. Nur für den Fall, das Dein Lebensgefährte zu wenig oder gar nicht gezahlt hat, ist das Amt verpflichtet ihn zur Leistung dieses Betrages aufzufordern, da es für diesen Zeitraum die Unterhaltsansprüche der Leistungsbezieher vertritt und das ist im Grunde die Aussage die mit diesem Schreiben angezeigt (mitgeteilt) wird. Wie gesagt, es steht da ja auch nochmals ausdrücklich: der SB ist verpflichtet dies zu prüfen, denn es könnte doch sein das die Leistungsbezieherin beim JC/ARGE Hilfe einstreicht und erklärt der Ex-Lebensgefährte zahle nichts und der zahlt aber die ganze Zeit den Unterhalt! Wer anderes wie Dein Lebensgefährte kann darüber aber besser Auskunft geben als selbiger ? Also schreibt ihn das JC an und erklärt zunächst einmal das es von nun an für die Unterhaltanspruchs-Sicherung besagter Personen zuständig ist, sind sie ja im Grunde auch, z.B. wenn der Kindesvater, wie in meinem persönlichen Fall auch, selbst ALG II bezieht. Dann erhalten die Unterhaltsberechtigten zunächst Leistungen vom JC/ARGE und diese werden sobald man als Leistungsverpflichteter zahlen kann, weil man einen neuen Job gefunden hat, im Rahmen des Erlaubten von der Kommune zurück gefordert. Diese muss z,B. im Falle einer EV (Eidesstattlichen Versicherung) z.B. auch alle 3 Jahre diese überprüfen!
    Hoffe jetzt ist Dir der Sachverhalt etwas verständlicher, das Bürokratendeutsch hat immer etwas sehr verbindliches und gleich anschuldigendes, man muss ja seine Kompetenz und Befugnisse damit unter Beweis stellen sonst würde ja jeder den Schrieb vom Amt gleich zum Altpapier werfen!

  • Hallo Turtle, Hallo Horst und danke,


    @ turtle
    Meine Fragen haben nichts mit Missgunst zu tun. Sondern damit das wir es so verstanden habe wie Horst es schreibt....


    "Deshalb ist ja auch der Zahlbetrag nochmals aufgeführt, denn wenn der nicht mit den tatsächlichen Leistungen übereinstimmt, zunächst einmal egal ob nach oben oder unten, muss der SB aktiv werden! Entweder fordert er dann den Fehlbetrag, bei nicht oder zu wenig gezahltem Unterhalt beim Kindesvater(also Deinem Lebensgefährten nach - bis zur Höhe des Unterhaltsanspruches den die Leistungsempfänger Deinem Lebensgefährten gegenüber haben -;"


    sorry weiß nicht wie man zitiert.


    genau darum geht es "Sie" fordert nach , nicht das Jobcenter. Nicht das die dann auch noch irgendwann kommen und sagen lieber Herr sowieso in dem Zeitraum von Januar 2010 bis Ende Leistungsbezug hätten sie monatlich 64€ mehr zahlen müssen. Bitte zahlen sie jetzt..... dabei hat er schon an Kindsmutter nachgezahlt.


    Natürlich wäre er froh nichts zahlen zu müssen kann er es eigentlich gar nicht mehr da er jetzt schon nur noch ca. 800 und paar zerquetschte hat davon gehen noch gut 200€ für die Umgangsfahrtkosten drauf. Aus diesem Grund hat er auch damals nicht erhöht und versucht ja seinen Titel abzuändern. Die ganze Zeit hat sich weder die Arge noch die Kindsmutter gemeldet und Ansprüche erhoben. Hätte die Arge der Kindsmutter den vollen Unterhalt abgezogen den sie aber nicht erhalten hat, hätte sie sich früher gemeldet und nicht erst 2 jahre später als die erste Abänderungsverhandlung war.


    Wir gegen deshalb davon aus das die Arge ihr die Erhöhung nicht angerechnet hat und wenn überhaupt dann der Arge zusteht.


    Es gilt zu prüfen ob der Rückstand zumindest von 2010 eh verjährt ist, dient Unterhalt doch der Deckung des laufenden Lebensbedarfs und muß zeitnah eingefordert werden.


    Natürlich würde das Geld den Kindern zustehen, die bekommen es aber nicht da es als Einkommen der Haushaltsgemeinschaft zählt und der Kindsmutter angerechnet wird.


    Im Moment bezieht sie weiterhin Wohngeld, zahlt er ihr künftig vollen Unterhalt zahlt die Wohngeldstelle ihr auch wieder weniger, Es hat also keiner etwas davon. Lebensgefährte hat dann nur noch knappe 600€ wenn man die Umgangskosten noch abzieht und ab September nur noch 524€ da er dann wieder 62€ erhöhen muß, da die Große 12 wird. Es geht einfach nur um Leben und Leben lassen.


    Sie hat ganz klar gezeigt wie sie tickt bei dem Versuch der Richterin das sie sich doch auf den Momentan gezahlten Unterhalt einigen sollten, insbesondere da sie ja nichts davon hat. Nee will sie nicht, er soll zahlen... 2013 soll es dann wieder eine neue Unterhaltstabelle geben. Hier wird die Kuh die man melkt geschlachtet. Sicherlich er könnte die Umgänge einstellen dann hat er mehr und Kindsmutter den vollen Unterhalt, aber ob das richtiger ist...

  • Dann macht es euch doch einfach: Fragt beim Jobcenter nach, ob er befreiend an sie auszahlen darf oder ob er das Geld ans Jobcenter überweisen soll. Eine Kopie des Schreibens an den Anwalt der Ex oder an diese selbst, damit sie Bescheid weiß, setzt dem JC eine Frist zu Rückantwort und dann handelt einfach entsprechend der Mitteilung von dort.

  • Zitat

    genau darum geht es "Sie" fordert nach , nicht das Jobcenter.

    .. Sie hat nichts zu fordern, das JC ist für die Dauer Ihres Leistungsbezugs derjenige der hier fordern darf, hat der SB ja auch eigentlich so geschrieben, er muss prüfen was Dein Lebensgefährte an sie zahlt bzw. zu zahlen hat, wenn sie euch zu Zahlungen auffordern will muss sie schauen das sie aus dem Leistungsbezug kommt. _ Mein Nachbar hat so ein ähnliches Problem: Seine Noch-Frau lässt über Ihre Rechtsanwältin mitteilen das er keinen Unterhalt zahlt, der zahlt aber - nur die gut Frau ist ein wenig dumm, naiv oder was auch immer und hat geglaubt wenn sie sich von Ihrem Mann trennt bekommt sie von Ihm Unterhalt und vom Amt auch noch ALG II, klar und der neue Lebenspartner schleppt auch schon mal Kohle ran - damit ginge es ihr dann super! Aber was will man von migrierten Hauptschülern auch verlangen - Glauben ja auch das Israel das Land ist in dem Milch und Honig in den Flüssen fließen, nennt man glaube ich Gottesfürchtigkeit! Ich denke so ähnlich ist das auch mit der Ex Deines Lebenspartners.


    Dein Lebenspartner muss aber nur das zahlen was zumutbar ist und mein Nachbar muss trotz 2200 Netto nur den Kindesunterhalt für seine leibliche Tochter zahlen, noch nicht einmal für seine Frau, da er Altersvorsorge und das Haus weiter ab bezahlen muss, er zahlt die Kindergartenbeiträge für seine leibliche sowie für die Tochter, die die Noch-Ehefrau mit in die Ehe brachte, auch ein Schulgeld.


    Weil Mutti aber zu blöd ist zu kapieren das sie nicht von allen Stellen kassieren kann ohne das diese sich austauschen und gegenseitig aufrechnen, behauptet sie dann per RA'in der Kindesvater würde den Unterhalt schuldig bleiben und das peinliche ist das es die RA'in nicht stört solch einen Mist als Forderung an die Gegenpartei abzuschicken, sie verdient ja damit nur Ihre Kohle, soviel zu rechtmässigen Forderungen oder dem vertreten von Mandanten!


    Das was Turtle euch da geraten hat wäre somit der sinnvollste Weg, wenn die Ex dann was zu kamellen hat kann sie sich jedesmal mit dem SB auseinandersetzen, ausserdem erleichtert das doch dann auch seine Prüfungspflicht, er muss nichts mehr bei euch erfragen!


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