18 Jahre, GDB 100, lebe bei meiner Freundin

  • Erstmal Hallo an euch.


    Ich hab folgende Frage an euch. Ich lebe mit meiner Freundin zusammen bei Ihren Eltern.
    Nun möchte ich ALG ll beantragen, weil ich momentan durch meinen Krankheitszustand noch
    keinen richtigen Job oder eine Ausbildung machen kann. Es ist aber möglich das ich mindestens
    3 Stunden am Tag arbeite, das schreibt ja das Gesetz bezüglich des Anspruches vor. Nun Frage
    ich mich aber ob, wenn ich ALG ll beantrage, die Eltern von Ihr zu der Bedarfsgemeinschaft gehören
    und Ihr Verdienst auf meine Leistung angerechnet wird.


    Wäre nett wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.


    Liebe Grüße


    Dennis


    GDB= Grad der Behinderung

  • Da du noch unter 25 bist wird es etwas schwierig werden Leistungen zu bekommen.Das JC wird wissen wollen weshalb du nicht mehr zu Hause wohnst und auch den Verdienst deiner Eltern unter die Lupe nehmen denn diese wären dir gegenüber Unterhaltspflichtig.Wie sieht es denn mit Ausbildung aus?

  • Hallo Kitty


    eine Ausbildung kann ich immoment nicht machen weil ich Krankheitsbedingt 10-12 Stunden jeden Tag an der Dialyse bin. Da bleibt für eine Ausbildung oder einen reglulären Job keine Zeit. Meine Eltern Leben seit 10 Jahren geschieden und ich bin bei meiner Mutter ausgezogen weil sie mich ständig terrorisiert hat mich nachts um 2 uhr geweckt hat nur um mich anzuschreien. Es war einfach nicht mehr für mich tragbar bei ihr zu leben und zu meinem Vater zurückzugehen war auch keine Option für mich.