Kinderrückzahlung?

  • Guten Tag,
    ich freue mich das Forum gefunden zu haben.Ich würde mich über Hilfe
    sehr freuen.
    Ich weiss nicht ob ich einen Fehler gemacht habe oder die Kindergeldkasse.
    Meine Tochter hat auf dem Gymnasium die 9 Klasse beendet und ist dann auf eine anderes
    Gymnsaium gewechselt um dort die 10 zu absolvieren.Nach der Quali ist sie dann nochmal gewechselt
    und hat die 11 Klasse beendet.Da war sie 17 Jahre.
    Wie ihr euch vielleicht denken könnt gab es Probleme in Ihrem Leben.
    Sie ging diekt nach Abschluß des Schuljahres für 3 Monate in eine Klinik.
    Sie hatte schwere Depressionen.Sei war auch schon ab Ihrem 13 Lebensjahr mit Untebrechnugen
    in Therapie.
    Mit 19 Ist Sie nochmals für 3 Monate in ein psychosomatische Klinik gegangen.Sie war ambulant die
    ganze Zeit in Therapie.
    Die ganze Zeit zahlte also die Familienkasse Kindergeld.
    Dann kam ein Schreiben 2011 das meine Tochter nun die Schule beenden würde und bis Nov.2011
    noch Kindergeld gezahlt würde,dann nicht mehr.
    Es sei den sie würde in die Ausbildung ect.gehen.
    Da sie aber immer noch krank war,habe ich das der Kindergeldkasse mitgeteilt und darauf hingewiesen das sie
    schon ende der 11 Klasse von der Schule gegangen ist udn krank _in Kliniken war und dauernd in Therapiebehandlung.
    Es folgte die Aufforderung beim Amtarzt eine psychologische Untersuchung machen zu lassen.
    Dieser schrieb sie bis Jan.2013 schul und berufsunfähig.
    Dieses Attest legten wir der Familienkasse vor.Das reichte aber nicht zur weiterzahlung.
    Es wurden Atteste von den Kliniken und behandelnden Ärtzen gefordert.Nachweise über die Krankschreibungen
    und und und.Es kostete viel Zeit und Geld.Den jeder lies sich die Bescheinigungen bezahlen.
    Nach einiger Zeit kam dann von der Familienkasse die Aufforderung einen Behindertenschein zu beantragen.
    Das lehnte ich ab.Den ich gehe davon aus das meine Tochter wieder ganz gesundt wird ,eben halt noch Zeit dafür benötigt.
    Darauf teilte die Familienkasse mit das wenn jemand krank ist eine dauernde(durch den Behindertausweis nachgewiesen)
    Erkrankung haben muß.Eine Erkrankung auch wenn sie länger dauert aber eine aussicht auf Heilung besteht,kein Grund für eine weitetzahlung
    des Kindergeldes ist.
    Ich habe mich wirklich auf den Arm genommen gefühlt.Warum der Amtsarzt-warum die ganzen Arzt und Klinikberichte?Und das über 6 Montae.
    Das beste ist.Ich soll für 2 Jahre das Kindergeld zurück zahlen.Über 5000 Euro.
    Meine Tochter ist privat versichert seit Geburt und die Kosten bekaufen sich auf 300 Euro jeden Monat.
    Der von uns getrennt lebende Vater ist selbstständig und Privat versichert udn das Kind muß den gleichen Status habe wie der Höchstverdienende.Sie würde nur rauskommen wenn sie sich zum Beispiel arbeitslos melden würde.
    Geht aber auch nicht weil der Amtsarzt sie ja bis 2013 krankgeschrieben hat.
    Mag ja ungerecht von mir sein,aber ich habe das Gefühl hinter dieser ganzen Sache steckte System von der Kindergeldkasse.
    Was soll ich nur tun?Ich kann das nicht zurück zahlen.
    Unter mithilfe aller Beteiligten hat sie sich nun entschlossen auf einer Fernschule das Abitur zu machen und hofft das sie vielleicht Kindergeld bekommt.Ich bin so froh das es ihr besser geht und sie wieder Zuversicht und Hoffnung hat.
    Ich habe nun von einer Bekannten gehört das ich bei der Kindergeldkasse ende Ihres 11 Schuljahres anrufen hätte müßen.Ich habe das nicht gewußt und war der Meinung das Kinder bis 25 Jahre Anspruch auf Kindergeld haben/allerdings nach der voljährigekit auch Einkommensabhängig.
    Kann mir jemnad einen Rat geben?
    das wäre lieb.Entschuldigt bitte die ganzen Feler,aber man kann diese nicht zwischen korrigieren.
    lieben Gruß und dank

  • Kurz vor Volljährigkeit kommt ein Weiterbewilligungsantrag für Kindergeld. Beigelegt ist ein Merkblatt bzw. Minibuch. Da sind die Bedingungen für die Weiterbewilligungen aufgezählt wie Schulbesuch, Ausbildung. Alles nachweispflichtig. Kannst Du auch über die Internetseite der arbeitsagentur aufrufen und nochmal aktuell lesen. Wenn der Schulbesuch zu Ende ist und keine Ausbildung max. 4 Monate später angefangen wird, gibts kein Kindergeld mehr. Gründe spielen keine Rolle, auch keine Krankheit. Mit Schwerbehindertenschein gibt es wieder Kindergeld, aber nur ab Antragstellung bis 25 Jahre. Wenn sie jetzt wieder in die Schule gehen würde, gibts auch kein Kindergeld weil die Sekundarstufe 2 ( Schule-Schule-Ausbildung ) länger als 4 Monate unterbrochen ist. In diesem Fall gibt es übrigens auch keine Anrechnungszeiten für den "Überbrückungstatbestand" in der Rentenversicherung, da Zeit zu lange. Das ist gedacht z.B. für die Ferienzeit zwischen Schulabschluss und Ausbildungsanfang oder Hochschulanfang, also das Unvermeidbare organisatorische.
    Das mangels Schulbesuch zu Unrecht ausgezahlte Kindergeld muß auf jeden Fall zurück an den Absender. Den Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen hättest Du melden müssen. Die Art der Krankenversicherung interessiert die Kindergeldkasse nicht, da nicht kindergeldrelevant.
    Ist kein böses gemeines System, sondern die Regelungen sind im Merkblatt-Kindergeld nachzulesen.

  • Leute lest doch bitte mal die Überschrift !


    Wo kommen wir denn da hin wenn dem Klapperstorch jetzt die Brut zurück gegeben wird! :D :D :D


    Da steht Kinderrückzahlung - nicht Kindergeldrückzahlung : D


    Junge, Junge was ist hier heute wieder los!

  • drachenherz1954
    Es ist wirklich dumm, wie das bei dir - euch - gelaufen ist, und vermutlich kommst du nicht mehr aus dieser Situation heraus, weil du drehen und wenden kannst, wie du es möchtest; die Familienkasse scheint im Recht. Ich kann mir vorstellen, dass das bei der ohnehin schon schwierigen Lebenslage für deine Tochter und dich zusätzlich mehr als nur belastend ist. Vielleicht gibt es einen Weg der Regulation im Amtswege, ohne dass ihr komplett hinten `runter fallt. Schließlich hat auch jeder Amtsschimmel noch einen gewissen Spielraum und wir sind alles Menschen.

  • Horst GRUNERT
    Sicher haben auch alle anderen Nutzer gesehen - gelesen, dass da Kinderrückzahlung und nicht Kindergeldrückzahlung steht. Aber bei der Problematik und dem für die Fragestellerin belastenden Hintergrund konnten im Gegensatz zu dir alle anderen eben mal auf die Eitelkeit, darauf hinzuweisen und sich mal wieder als Schlaumeier zu präsentieren, verzichten.