Hilfe! Kein ALG II nach Kündigung

  • Hallo,
    ich bin 21 Jahre alt und habe folgendes Problem:
    Ich wurde dieses Jahr zum 31.5 gekündigt und hatte mich zum 1.6 Arbeitslos gemeldet. Hatte die erforderlichen Unterlagen eingereicht, die das JobCenter brauchte.Allerdings bin ich zuvor aus meiner alten Wohnung ausgezogen, da es eine Gemeinsame Wohnung von meinen Ex Freund und mir war. So... Ich wohne seit November bei meinen jetzigen Freund und das JobCenter hatte von mir ein Mietvertrag verlangt, mein Freund hat mir ein Untermietvertrag erstellt, was sich aber herausgestellt hat, das in seinen Mietvertrag drin steht, dass er keine Untermietverträge erstellen darf. Und Das JobCenter akteptiert diesen Mietvertrag nicht. Jetzt bin ich seid 1.6 Arbeitslos und habe bis zu den Heutigen Tag immer noch kein ALG II bekommen. Die Begründung: weil ein gültiger Mietvertrag her muss. Noch viel schlimmer ist, dass sie sagen, dass ich jetzt ohne offiziellen festen Wohnsitz aus dem System rausgenommen wurde und gar keinen Anspruch mehr habe. Also wurde mir ALG II dauerhaft abgelehnt. Jetzt versuche ich eine Wohnung für mich zu finden, damit ich ein Mietvertrag vorzeigen kann und versuche ausserdem rückwirkend das GEld zu bekommen. Ich habe nämlich echt Schulden angesammet, so 2 Monate ohne jegliches Geld. Ab dem 01. Oktober hab ich eine neue Ausbildungsstelle, dass heisst, dass ganze wäre nur für kurze Zeit, aber die machen es mir echt schwer.
    Derzeit Wohne ich in Braunschweig, bei meinem Freund denn es ist sehr schwer hier eine 1 Zimmer Wohnung für mich zu finden und meine Frage ist: wie bekomme ich das hin, das ich mein ALG II ausgezahlt bekomme, für den Datum 1.6 bis Heute. Eins muss ich sagen, ich Lebe zurzeit aus der Tasche meines Freundes und irgendwann wird es ja auch zuviel :o


    Noch eine Frage hinzu: kennt vielleicht irgend jemand eine Stelle, die mir helfen kann eine Wohnung zu finden, so schnell wie möglich :(


    Ich bedanke mich schon mal im Voraus für die Antworten, die ich bekomme :)


    Mit freundlichen Grüßen Diana1410

  • Hallo Diana 1410 - das problem was Du hast kann man relativ leicht lösen, Du meldest Dich einfach bei Deinem Freund an und erklärst zudem gegenüber dem JC das Ihr erst einmal nur zusammen wohnt damit Du einen Wohnsitz hast. Die Folge Dein Freund und Du werdet gemeinsam als BG betrachtet und sein Einkommen würde in Bezug auf Miete hälftig mitgerechnet, allerdings könnt Ihr darauf bestehen das in den nächsten 12 Monaten kein "Füreinander Einstehen" in Betracht kommt, Ihr getrennte Kassen führt, euch selbst verpflegt (auch wenn er Dir im Moment notgedrungen über die Runden hilft, was aber nur auf Darlehnsbasis basiert und Du ihm vom ersten ALG II Bezug zurück gibst. Der Vermieter kann gegen einen bis zu 3 Monate hinzuzahlendnen Gast auch nichts machen und diese zeit dürfte reichen um eine eigene Wohnung zu finden ) und keiner für den anderen eine Kontenverfügung hat. somit kannst Du dem JC eine sichere Meldeadresse nennen und dem ALG II dürfte nichts mehr im Wege stehen, Dein Freund wird Dir aber hälftig bei der Miete angerechnet! Dieses nicht Füreinander einstehen kann aber maximal bis zu 12 Monaten beansprucht werden danach wird dieses vorausgesetzt und das Einkommen Deines Freundes wird angerechnet und wenn der gut verdient gibt es kein ALG II mehr für Dich. Wenn Du eine eigebne Wohnung gefunden hast, erklärst Du dem JC das Ihr euch getrennt habt !


    Fakt ist, dies ist zwar kein unbedingt ehrlicher Weg aber dieser Staat ist ja ehrlichen Menschen gegenüber so ausgelegt das diese unter gehen würden, soviel zu Sozialstaat und dem ganzen Geheuchel unser ach so armen Gesellschaft, die immer nur guckt das andere schlechter da stehen wie sie selbst!


    Alles kranke Köpfe aber was will man machen!


    Hoffe Du kannst Dich mit Deinem Freund auf diese Vorgehensweise einlassen, ansonsten gibt es nur die Möglichkeit einer Obdachlosenunterkunft um eine Meldeadresse zu haben und wenn der oder
    die SB da rumzicken, dann musst Du auch mal mit der Faust auf den Tisch hauen, damit die aus Ihrem sicheren Vorschriftenschlaf aufwachen!

  • Mit welchem Recht verlangt denn das JC einen Mietvertrag von dir.Meistens ist es doch so das nur einer im Mietvertrag steht.Wenn du bei deinem Freund ordnungsgemäß gemeldet bist dann hast du einen festen Wohnsitz ob du nun im Mietvertrag stehst oder nicht.Es stehen dir also Leistungen zu.

  • Genau, gemeldet sein solltest Du aber schon im Zuständigkeitsbereich der aufgesuchten ARGE/ JC ! Ist das nicht der Fall dann schicken die Dich eh zu dem JC wo Du auch Deinen bisherigen Wohnsitz hattest. Es besteht ja immerhin sonst die Gefahr des doppelten und somit ungerechtfertigten Leistungsbezuges in dann mindestens einem Fall! ____Und das würden die heutzutage sofort merken! :D