Kontoinhaber gehoert das Vermoegen nicht

  • Hallo,
    mein Schwiegervater, der kein deutscher Staatsbuerger ist und auch nicht in Deutschland lebt, hat vor zwei Jahren seine Ersparnisse, welches seine Altersvorsorge ist, da er von seiner spaeteren Rente mal nicht leben kann, in Deutschland angelegt.
    Mein Mann wurde damals als Kontoinhaber mit aufgenommen, falls meinem Schwiegervater etwas passieren sollte.
    Alle Transaktionen wurden ausschließlich von meinem Schwiegervater getaetigt.
    Nun werde ich im Oktober nach acht Jahren Auslandsaufenthalt, zusammen mit meinem Mann nach Deutschland zurueckkehren und es waere moeglich, dass wir auf ALG 2 angewiesen sein werden.
    Die Bank hat uns geraten, das Konto zu aendern, sodass mein Mann nur noch Kontovollmacht hat und nicht mehr Inhaber ist. Wegen moeglichem ALG2 Antrag von uns.
    Außerdem sollen wir einen Nachweis (von der auslaendischen Bank) vorlegen, fuer alle Faelle, der besagt, dass das Geld meinem Schwiegervater gehoert. Jedoch war mein Mann auch damals schon in dem auslaendischen Konto mit drin, aus den gleichen Gruenden. Die Bank meinte außerdem, dass es aus den Kontobewegungen nicht ersichtlich sei, dass die nur von meinem Schwiegervater getaetigt wurden.
    Was ich etwas seltsam finde, die muessten doch ersehen, wer welche Kontobewegungen vorgenommen hat...
    Ich zerbreche mir nun den Kopf, was wir machen sollen. Ich habe dieses
    http://www.hempels-sh.de/informationen/miet-und-sozialrecht/sozialrecht-artikel/detail/article/hartz-iv-im-urteil-der-sozialgerichte-24.html
    Gerichtsurteil gefunden.
    Aber ich weiß nicht, wie wir gegebenenfalls die Beweise erbringen koennen. Auch stellt sich die Frage, ob wir die ARGE, direkt bei Antragsstellung ueber diesen Sachverhalt informieren sollten, damit wir uns nicht gebenenfalls strafbar machen ?
    Auch bin ich nicht sicher, ob eine Kontoumschreibung zum jetzigen Zeitpunkt nicht erst recht komisch wirkt.


    Bin echt verzweifelt, weil ich absolut keine Ahnung habe, wie es jetzt weitergehen soll.
    Hat vielleicht jemand hier im Forum eine Idee oder Infos?


    Vielen Dank im Voraus
    Viele Grueße
    Daxie

  • keine chance, die prüfen drei jahre rückwirkend. wenn ihr da jetzt da was dreht, fällt es euch auf die füße. da bleibt also nur noch die möglichkeit, es dem jocenter versuchen begreiflich zu machen, was allerdings sehr schwer fallen dürfte.
    im hartz4-antrag wird ja explizit nach Vermögensdispositionen gefragt.

  • Habe heute Morgen nochmal mit meinem Schwiegervater gesprochen und er haette einen Nachweis, dass er die Zinseinkuenfte in seinem Heimatland ordnungsgemaeß versteuert hat. Vielleicht waere das ja ein entsprechender Nachweis ?

  • Zitat

    vielleicht waere das ja ein entsprechender Nachweis ?


    da hilft nur noch beten. Ist schon komisch, wenn man nach 8 Jahren aus dem Ausland zurück kommt, ein mehr oder weniger dickes Konto hat und es einem dann nicht gehören will! :-( mauschelein innerhalb von familien sind ja gang und gäbe, egal ob nun unten bei hartz4 oder oben bei säumigen steuerzahlern!

  • Ich weiß es sieht seltsam aus und ich wollte, wir koennten von dem Geld leben. Aber mein Schwiegervater geht in drei Jahren in Rente und mal abgesehen davon, ob er ueberhaupt Rente bekommen wird, wird diese wenn so minimal sein, dass er davon definitiv nicht leben kann. Er wird also auf jeden Fall auf seine Ersparnisse angwiesen sein. Noch hoffe ich ja, dass es zumindest bei mir mit einer Arbeit klappt und wir garnicht erst auf Hartz 4 angwiesen sein werden. Mein Mann und ich sind schon seit 2 Jahren im Ausland arbeitslos und Schwiegervater hat uns bis jetzt bereits durchgefuettert, aber es geht so nicht mehr weiter. Wir werden sehen, was kommt. Es ist jetzt eh nicht mehr zu aendern.