ALG II Anspruch/Antrag Ü25 bei Vater wohnend

  • Liebe Forenmitglieder,
    ich wäre sehr dankbar, wenn mir ein erfahrenes Forenmitglied eine Auskunft zu meiner Situation erteilen kann.
    Dies ist die Situation:
    Ich werde für eine hoffentlich kurze Zeit ALG II beantragen müssen.
    Ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung, bin über 25 Jahre alt, wohne mietfrei bei meinem Vater (ein Reihenhaus mit einem Eingang, gemeinsamer Küche und Bad). Abgesehen von dem mietfreien Wohnen erhalte ich keine weiteren Zuwendungen von ihm.
    Ich habe zu meiner Situation bereits online recherchiert. Eine Auskunft von einem erfahrenen Forenmitglied wäre jedoch eine sehr große Hilfe für mich und würde mir bei der Antragstellung den Rücken stärken.
    Dass ich mit meinem Vater keine Bedarfsgemeinschaft bilde, ist mir durch die Recherche klar geworden.
    Meine Unsicherheit bezieht sich auf die Frage der „Haushaltsgemeinschaft“ und deren mögliche Auswirkung auf meinen ALG II-Anspruch.
    SGB XII § 36 beschreibt wohl eine (widerlegliche) „Vermutung der Bedarfsdeckung“ innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft.
    Ist es richtig, dass es – vor dem Hintergrund, dass ich über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfüge und über 25 Jahre alt bin – möglich ist, diese Vermutung durch eine formlose schriftliche Erklärung von mir, dass ich über das mietfreie Wohnen keine weitere Leistungen von meinem Vater erhalte, und einer Erklärung seitens meines Vaters, dass er über das mietfreie Wohnen keine weiteren Leistungen an mich erbringt und künftig auch nicht erbringen wird, zu widerlegen?
    Ist es dann auch richtig, dass mein Vater seine finanziellen Verhältnisse für meine Antragstellung nicht offenlegen muss?
    Und ist es zu guter Letzt richtig, dass mein Wohnen im Haushalt meines Vaters meinem Anspruch auf ALG II nicht im Wege stehen sollte?
    Ich bedanke mich im Vorhinein für eine baldige Antwort. Leider drängt die Sache.
    Viele Grüße
    caesar79

  • Für Deinen Fall gibt es zum H4-Hauptantrag die Anlage HG. Dort kann eingetragen werden, dass bei einem Verwandten mietfrei gewohnt wird und sonst nichts rüberkommt. Ob Du den ganzen Regelsatz bekommst oder (theoretisch noch) Unterhaltspflichten bestehen wird über die Anlage UH3/UH4 geprüft. Die Anlage KdU ist entbehrlich, wenn im Hauptantrag die Frage verneint wurde, ob Unterkunftskosten entstehen.
    In der Anlage HG wird übrigens drauf hingewiesen, dass sich das Finanzamt für die Mieteinnahmen interessiert, falls plötzlich ein ( eventuell auch zurückdatierter) Mietvertrag auftaucht.

  • Für Deinen Fall gibt es zum H4-Hauptantrag die Anlage HG. Dort kann eingetragen werden, dass bei einem Verwandten mietfrei gewohnt wird und sonst nichts rüberkommt. Ob Du den ganzen Regelsatz bekommst oder (theoretisch noch) Unterhaltspflichten bestehen wird über die Anlage UH3/UH4 geprüft. Die Anlage KdU ist entbehrlich, wenn im Hauptantrag die Frage verneint wurde, ob Unterkunftskosten entstehen.
    In der Anlage HG wird übrigens drauf hingewiesen, dass sich das Finanzamt für die Mieteinnahmen interessiert, falls plötzlich ein ( eventuell auch zurückdatierter) Mietvertrag auftaucht.


    Hallo bla!
    Vielen Dank für Deine schnelle Antwort!!!
    Jetzt sehe ich schon etwas klarer. Ich habe mir die genannten Anlagen eben online durchgelesen.
    Ein paar kurze Fragen habe ich noch.
    Zuerst die wichtigste:
    Ich habe heute bei der Beratung unter anderem ein Blatt erhalten, auf dem vermerkt ist, welche Unterlagen für meinen Antrag noch einzureichen sind. Unter "Sonstige Unterlagen" wurde eingetragen: "Von Vater: aktuelle Einkommensnachweise der letzten 3 Monate; Von Vater: aktuelle Finanzübersicht/en der Bank/en bzw. Vermögensaufstellung; Von Vater: aktuelle Nachweise über sämtliche monatlich Kosten und Belastungen". Vor dem Hintergrund, dass keine Bedarfsgemeinschaft besteht, und der besagten Angaben in der Anlage HG, müssten diese Unterlagen doch eigentlich nicht einzureichen sein, oder?
    Zweite Frage: Muss ich die Anlagen UH3/4 auch dann (praktisch der Form halber) einreichen, obwohl ich über 25 bin?
    Dritte Frage: Bedarf es dann überhaupt noch der formlosen schriftlichen Erklärungen von mir und meinem Vater, dass ich keine über das mietfreie Wohnen hinausgehenden Leistungen von meinem Vater erhalte oder ist das mit Anlage HG "erledigt"?
    Vielen Dank für eine Auskunft hierzu. Ich bin froh, bei der Prozedur langsam besser durchsteigen zu können.
    Viele Grüße
    caesar79

  • H4 wird nachrangig gezahlt. Bedeutet: Es wird überprüft, ob andere Geldquellen vorrangig angezapft werden können. Deshalb der Aufwand. Also fertigmachen, sonst ist der Antrag nicht vollständig und verstaubt. Leider bin ich kein Experte für Unterhalt und kann nicht sagen, wie die Unterhaltsanfrage endet.
    3.)Ich glaube, mit der Anlage HG ist das erledigt. Diese enthält dann ja deine Angaben + Unterschrift.

  • H4 wird nachrangig gezahlt. Bedeutet: Es wird überprüft, ob andere Geldquellen vorrangig angezapft werden können. Deshalb der Aufwand. Also fertigmachen, sonst ist der Antrag nicht vollständig und verstaubt. Leider bin ich kein Experte für Unterhalt und kann nicht sagen, wie die Unterhaltsanfrage endet.
    3.)Ich glaube, mit der Anlage HG ist das erledigt. Diese enthält dann ja deine Angaben + Unterschrift.


    Hallo bla!
    Vielen Dank für Deine Antwort. Entschuldige, dass ich mich erst jetzt melde. Ich habe noch weiter recherchiert. Mein Vater scheint nicht unterhaltspflichtig zu sein (da ich über 25 bin und über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfüge). Außerdem unterstützt er mich ja bereits mit der Sachleistung mietfreie Unterkunft, weswegen ich kein Wohngeld beantragen kann. Die kommende Woche gebe ich den Antrag hab. Hoffentlich läuft alles glatt. Vielen Dank für Deinen Rat!
    caesar79