Beratung zu ALG 2 und eventueller Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo,


    ich bräuchte einmal einige Hinweise und Meinungen zum Anspruch aufg ALG 2 meiner Freundin. Ich schildere einmal so ausführlich wie möglich die Situation:


    Meine Freundin hat nach dem Abitur ein Lehramtsstudium aufgenommen und diesen Monat erfolgreich abgeschlossen. Das gesamte Studium wohnt sie bereits zur Miete (inzwischen wohnen wir zur Miete zusammen). Bis dato bestritt sie ihren Unterhalt als Studentin über den Bezug hauptsächlich über BAföG, da ihre Eltern sie finanziell nur begrenzt unterstützen konnten und zukünftig gar nicht mehr unterstützen werden (Begründung: Sie steht nun auf eigenen Beinen). Nach dem Lehramtsstudium folgt nun "zwangsweise" das Referendariat, auf das sie sich inzwischen beworben hat, welches allerdings einen fixen Starttermin (den 25.01.2013) hat. Problematisch ist, dass sie mit dem Ende des Studiums nun ihren BAföG-Anspruch verliert und die 4 Monate Oktober, November, Dezember und Januar bis zum Referendariat überbrücken muss. Das bedeutet vorrangig erstmal die Bezahlung der Wohnung, des Lebensunterhaltes und der Krankenversicherung, die sie nun selbst zahlen muss. Sie hat sich deshalb vor einigen Tagen beim Jobcenter beraten lassen. Dort sagte man ihr, dass sie prinzipiell Anspruch auf ALG 2 hätte, was sie dann mit einem Nebenjob noch aufbessern wollen würde. Im Gespräch erwähnte sie dann wahrheitsgemäß, dass sie mit ihrem Freund (also mir) zusammen wohnt, worauf man ihr den für sie bis dahin unbekannten Begriff "Bedarfsgemeinschaft" vor die Nase setzte. Daraus sind uns einige Fragen enstanden, da ich befürchte, dass man ihr deshalb wegen rein rechnerisch zu hoher Vermögen der Bedarfsgemeinschaft mit mir jegliche Leistung verweigern könnte.


    Ich bin 26 Jahre alt und studiere ebenfalls Vollzeit. Ich bekomme kein BAföG und habe kein eigenes Einkommen. Mein Studium finanziere ich mir durch gelegentliche, unregelmäßige kleine Unterstützungen meiner Eltern, hauptsächlich jedoch von meinen Ersparnissen, die ich bereits mühsam mit Nebenjobs als Teenager und in einer Berufsausbildung vor dem Studium angespart habe. Ich habe die Finanzierung meines Studiums mit diesem "Vermögen" durchkalkuliert und bin auf dieses Geld zur Fortführung meines Studiums und meiner Lebensunterhaltung angewiesen und kann bzw. möchte meine Freundin von diesem Vermögen auch nicht finanzieren. Meine Freundin und ich leben zwar aus Spargründen zusammen in einer Wohnung am Studienort, trennen aber unsere finanziellen Dinge wie in einer WG. Jeder zahlt seinen Kram selbst....Wohnungskosten etc. werden durch 2 geteilt, auch Lebensmittel zahlt jeder für sich selbst bzw. werden gemeinsame Lebensmittel durch 2 geteilt. Sie hat keinen Zugriff auf meine Finanzen und ich keinen Zugriff auf ihre. Das liegt eben auch daran, dass wir gar nicht so sicher sind, ob es dauerhaft funktionieren kann oder es nur für die Zeit des Studiums "funktioniert" und man danach wieder eigene Wege geht.


    Vermögenstechnisch sieht es so aus:


    Sie (23 Jahre): Kein Einkommen, ca. 2500 € Sparvermögen
    Ich (26 Jahre): Kein Einkommen, ca. 9000 € Sparvermögen


    Meine noch übrigen 9000 € Vermögen ahbe ich eiskalt über die Studienzeit einkalkuliert (750 € Studiengebühren + Semsterbeitrag pro Semester, Wohnung, Lebensunterhalt etc.).
    Per Definition wären wir aber eine Bedarfsgemeinschaft, auch wenn aus der Ernsthaftigkeit der Beziehung eigentlich keine direkte Bereitschaft da wäre, für den anderen zu sorgen. Angenommen ich würde/müsste ihren Lebensunterhalt nun für die 4 Monate trotzdem finanzieren, würde mir ein Batzen fehlen und ich könnte mein Studium nicht mehr voll damit finanzieren. Liege ich mit folgender Rechnung zum Vermögensfreibetrag überhaupt richtig?


    150 € x Lebensjahre
    150 x (23 + 26 Jahre) = 7350 €


    Wir hätten also grob 4000 € zu viel und ich befürchte, dass sie damit keine Leistung mehr erhalten wird, was dann eben die oben geschilderte Problematik zur Folge hätte. Habe ich da richtig gerechnet und vor allem sind die Annahmen überhaupt richtig? Kann man uns überhaupt als Bedarfsgemeinschaft werten?


    Vielen Dank fürs Lesen des doch recht lang gewordenen Textes :)


    Grüße,
    Stadu

  • Nun, das sieht nach einer Ablehnung wegen Vermögen aus. Allerdings verdient sie doch in 4 Monaten im Referendariat wieder Geld. Wenn sie also ihre 2500 Euro nimmt und diese dann mit ca. 500 Euro jeden Monat aufbraucht, dann deckt sie diese 4 Monate wunderbar ab und braucht von dir nicht einen Cent. Oder?

  • Danke für deine Antwort. Was glaube ich so aus meinem ersten Posting nicht ganz klar geworden ist: Die Möglichkeit, dass ich sie finanziere, besteht für MICH derzeit nur prinzipiell und einzig aus der Tatsache heraus, dass die Gesetze und Richtlinien zum ALG 2 das wohl so vorsehen. Tatsächlich würde sie von mir in der Realität keinen Euro bekommen. Das klingt hart und arschig....tatsächlich würde mich das jedoch wahrscheinlich meine Existenz als Student und meine Ausbildungsplanung kosten. Ihr wäre erstmal geholfen, das Problem wäre aber letztlich nur auf mich umgelagert. Deshalb besteht für mich praktisch die Möglichkeit, dass ich sie finanziere, nur in der Theorie. Praktisch würde ich eher eigene Wege gehen, sollte man dies tatsächlich von mir verlangen. Ich sagte ja bereits, dass es für mich keine Beziehung ist, in der ich den gegenseitigen Willen, für den anderen finanziell zu sorgen, erkennen kann. Mir ging es hier prinzipell erstmal nur um etwas Hilfe, ob ich bzw. wir die Situation und die Anspruchsbeurteilung für ALG 2 überhaupt korrekt verstanden haben?! D.h. konkret, ob man für uns überhaupt eine Bedarfsgemeinschaft ansetzen kann, da ich ja wie gesagt unter keinen Umständen bereit wäre, sie zu finanzieren (eher gehe ich wieder eigene Wege). Würde man nun keine Bedarfsgemeinschaft ansetzen, wäre sie mit ihren Ersparnissen ja innerhalb der Vermögensgrenzen und hätte Anspruch auf ALG 2. Das ist die Frage.


    Das sie ihr Erspartes für die 4 Monate aufwendet, war auch meine erste Idee. Laut ihrer Aussage ist das Geld jedoch fest angelegt, so dass sie darauf nicht einfach zugreifen könnte. Ob sie das nun tatsächlich irgendwie vorzeitig kündigen kann, weiß ich nicht.....wie gesagt trennen wir unsere Finanzen strikt, so dass ich ihre "Geschäfte" nicht kenne. Sie hat natürlich durch das Bafög auch etliche T€ an Schulden, für deren Rückzahlung sie ihr Erspartes eigentlich eingeplant hatte. Von daher kann ich den Gedanken schon verstehen.

  • Es hat sicherlich (innerhalb eurer Beziehung) auch niemand was dagegen, wenn du ihr einen Teil deines Vermögens als Darlehen gibst und sie dir das Geld zurückgibt, sobald sie auf ihr Vermögen zurückgreifen kann.


    Ansonsten wird es wohl dabei bleiben, dass, so die Vermutung der Bedarfsgemeinschaft greift (weil ihr schon länger zusammenlebt usw.), es zu einer Ablehnung kommt. Und nach wie vor siehe ich angesichts der gemeinsamen, aber auch der individuellen Vermögenslage keine Probleme, die 4 Monate zu überbrücken, ohne dass dein Studium gefährdet ist.