Umgangsrecht/ Förderung

  • Ich habe 2 Kinder, die ich regelmäßig alle 2 Wochen sehe. Z.Z. Beziehe ich ALGII/Hartz 4


    Nun wohnen die Kinder recht weit weg und ich habe Fahrtkostenbeihilfe beantragt. Bewilligt wird allerdings nur die Strecke außerhalb meines Heimatortes (Düsseldorf). Aussage meiner zuständigen Bewilligungsstelle: Was sie innerhalb Düsseldorfs machen ist ihre Sache, das zahlen wir nicht. Kann das wirklich sein?


    Der 2. Punkt wären die Unterhaltskosten. Da werden ca. 8€ pro Kind und pro Tag bewilligt. Das Jobcenter sagt, das Geld würde ja schon die Mutter (sie bekommt auch H4) beziehen und das müsste ich mir dann von ihr holen? Allein die Aussage empfinde ich als Unverschämtheit. Kann das wirklich sein?


    Vielen Dank für die Antworten

  • Hallo Bann,


    sind das nur mündliche Aussagen oder entnimmst Du die Informationen einem schriftlichen Bescheid?


    Mündlich ist immer Käse. Anstrag stellen, Bescheid abwarten. Da muss es dann begründet werden. Wenn Du damit nicht einverstanden bist, wäre der Bescheid beschwerdefähig.


    Warum die Fahrtkosten innerhalb Deines Wohnortes nicht übernommen werden ist mir schleierhaft. Alles andere, so meine ich, ist so richtig.


    LG chico


  • Danke schon mal für die Auskunft. Aber ich kann ja schlecht von meiner Ex das Geld einfordern, wie soll das gehen?
    Das mit den Fahrtkosten verstehe wer will.

  • Danke schon mal für die Auskunft. Aber ich kann ja schlecht von meiner Ex das Geld einfordern, wie soll das gehen?
    ....


    Doppelt zahlen geht nun mal wirklich nicht. Es gibt zwei Möglichkeiten:
    1.) Deine Ex gibt dir das Geld
    2.) Du bildest mit den Kindern für die Zeit in der sie bei dir sind eine temporäre Bedarfsgemeinschaft. Dann bekommst du anteilig das Geld für die Kinder gezahlt und deine Ex von ihrem JC entsprechend weniger.