Hartz IV, Wohnung erben

  • Hallo an alle


    Sozialleistungen sind für mich totales Neuland. Deshalb hoffe ich hier auf ein paar Infos.
    Meine Schwiegermutter möchte ein Testament machen, in dem sie ihrer geistig behinderten Tochter eine Wohnung verebt (als Vorerbin).
    Diese Tochter bekommt Hartz IV und es ist nicht abzusehen, dass sich diese Situation bessern wird obwohl sie gerne arbeiten würde.
    Ich nehme an sie wird in der Wohnung wohnen können und weiterhin Hartz IV bekommen, oder?
    Was wäre aber, wenn sie woanders wohnt und Mieteinnahmen hat? Ihre Mutter will einen Dauertestamentsvollstrecker einsetzen der sowas für sie regeln würde. Meiner Meinung nach wäre das aber Einkommen und sie bekommt dann keine Leistungen mehr. Leider sieht das der Notar anders. Durch einfügen eines § mit bedingtem Vorrausvermächtnis, behauptet er, könnte das Amt nicht auf das Geld zugreifen. Ich als Laie verstehe da was ganz anderes darunter.
    Kann die Mutter nicht jetzt zu Lebzeiten, sonstiges Vermögen zum Zwecke der Altersvorsorge für die Tochter ansparen, dass diese dann im Rentenalter zusätzlich zu Hartz IV bekommt? Wenn ja, wie macht sie das?
    Meine Schwiegermutter möchte dafür sorgen, dass ihre Tochter mehr als nur das Nötigste hat. Was man ja auch nachempfinden kann.
    Vor allem habe ich bedenken, dass der Notar sein Honorar einstreicht und das Testament nacher sowieso unwirksam ist.


    Danke für eure Mühe

  • ganz klar einkommen die wohnung. muss verwertet werden. und wenn die mutter was auch immer für die tochter anspart, so ist auch das einkommen.
    warum sollte das testament unwirksam sein. das amt greift das erbe ab und fertig.
    das einzige was mumpitz ist, wäre das sogenannte vorausvermächtnis. hier mal zwei link:


    http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/10/die-erbschaft-oder-das-vermachtnis-sind.html


    http://finanzen.freenet.de/recht-steuern/gut-beraten-erbe-und-hartz-iv_583312_685676.html


    also egal, ob nun geschenkt oder vererbt, das amt langt zu!

  • @ Libella - um was für Leistungen handelt es sich denn jetzt um ALG II nach welchem Gesetzbuch ? Unter HARTZ IV verstehen die meisten nämlich Leistungen nach dem SGB II es gibt aber auch noch die Grundsicherung nach anderen Gesetzbüchern, insbesondere weil Du schreibst das die Tochter geistig behindert ist gehe ich mal davon aus das sie sogar einen Vormundt hat und eine Grundsicherung nach einem anderen Gesetzbuch bekommt, kann mir nicht vorstellen das hier der ganze Kram vom SGB II zum Tragen kommt und ebenso wenig denke ich mal das "lacki" da mit seinen Freibeträgen und Anrechnungen bezüglich Altersvorsorge mit seinen Aussagen so ganz zu 100 % ins Schwarze trifft!


    Die Grundsicherung besteht nicht nur aus dem SGB II und leider werden auch jene Menschen als HARTZ IV Bezieher betitelt die nach einem anderen Gesetzbuch der Grundsicherung unterliegen !