Hallo,
Bei mir war vor ca 2 Wochen das Jobcenter zu Besuch und wollte meine Wohnung sehen mit der Begründung ich würde mit meinem Freund zusammen leben bzw wohnen.Mein Freund geht arbeiten und ist die ganze Woche nicht da.Er kommt am Wochenende zu mir,manchmal ist es sogar nur eine Nacht in der er bei mir ist bis er wieder auf Montage muss.Nun meine Frage:Zählt man das als Eheähnliche Gemeinschaft wie das Jobceter behauptet oder als was bezeichnet man das?
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Hallo,
das JC würde euch wohl als Bedarfsgemeinschaft (BG) bezeichnen. Damit würden die Einkünfte Deines Freundes auf den Bedarf der BG angerechnet werden.
LG chico
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Ich würde dies jetzt nicht als BG sehen denn dein Freund verbringt mit dir das Wochenende was in Beziehungen ja völlig normal ist und nun nicht gleich eine gegenseitige Einstehgemeinschaft vermuten läßt. Wenn dein Freund allerdings bei dir gemeldet ist sieht die Sache anders aus.Ansonsten abwarten was das JC macht und dann Widerspruch einlegen.
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Hallo,
Bei mir war vor ca 2 Wochen das Jobcenter zu Besuch und wollte meine Wohnung sehen mit der Begründung ich würde mit meinem Freund zusammen leben bzw wohnen.Mein Freund geht arbeiten und ist die ganze Woche nicht da.Er kommt am Wochenende zu mir,manchmal ist es sogar nur eine Nacht in der er bei mir ist bis er wieder auf Montage muss.Nun meine Frage:Zählt man das als Eheähnliche Gemeinschaft wie das Jobceter behauptet oder als was bezeichnet man das?Ich hatte das gleiche Problem vor Jahren. Da kann nur eine Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt welche Kriterien vorhanden sein müssen, um eine eheähnliche Lebensgemeinschaft zu führen, die Kriterien sind in Intenet nach zu lesen. Es ist ein längjähriger Prozeß, der sich lohnen kann, aus meiner Erfahrung. Ich wünsche viel Glück.
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