Nachgezahlte Hartz4 Leistunen anrechenbar?

  • Hallo,


    ich habe im Oktober Leistungen für Juni, Juli nachgezahlt bekommen und diese wurden mir jetzt auf den Aktuellen Bescheid im Oktober angerechnet. Ich hatte zur der Zeit Arbeit, aber es wurden mir anfang Oktober berechnet das ich auf Grund von niedrigem Lohn ein Anrecht darauf hab. Jetzt hab ich für Oktober dieses Geld weniger ausbezahlt bekommen.


    Kann ich dagegen angehen?


    Danke im Vorraus


    Sascha Schulz

  • Selbstverständlich ist das Verhalten des Jobcenters absolut rexchtswidrig. Hier sollst Du vorsetzlich betrogen werden.
    Wenn HartzIV-Leistungen durch falsche Berechnungen des Jobcenters in der Vergangenheit erst jetzt bezahlt wurden, können diese nicht auf die jetzige HartzIV-Leistung angerechnet werden.
    Wäre es so, wäre jeder SB jedes Jobcenters (ich will niemanden etwas unterstellen) in der Lage, Leistungen zu verweigern und bei Nachzahlung sofort mit dem aktuellen Bedarf zu verrechnen. Das würde einem Betrug in Milliardenhöhe Tür und Tor öffnen.
    HartzIV-Leistungen können niemals auf Hartz-Leistungen angerechnet werden!!


    Gruß
    Ernie