jobcenter unterstellt verantwortungsgemeinschaft

  • hallo,


    brauche dringend hilfe. das jobcenter unterstellt mit verantwortungsgemeinschaft mit dem vater meines kleinen kindes. ich bewohne mit meinen beiden kindern eine drei-zimmer-wohnung. der vater meines kleinen kindes bewohnt im selben haus eine andere wohnung. ich wollte immer mein eigenständiges leben behalten, aber das amt will mir das seit 2 jahren nicht glauben.


    sitze seit zwei jahren ohne geld da. bisher hat mir eine freundin jeden monat mit geld ausgeholfen, da wir beide dachten, dass die entscheidung nur wenige monat dauert!! nun sind es zwei jahre!! leider kann sie mir nun nicht mehr mit geld aushelfen, da sie das geld selbst braucht. habe schon zwei monate meine miete nicht zahlen können. vermieter hat mir schon mit kündigung gedroht. was soll ich denn nun machen??? ich habe einfach kein geld für die miete, denn ich muss ja wohl auch noch strom, gez, versicherungen, auto, lebensmittel, klamotten, schulbedarf, ect. für drei personen bezahlen. mein rechtsanwalt hat auch irgendwei keine lust mehr mir zu helfen, dem ist das echt sch.... egal!


    kann mir irgendjemand helfen!!! oder ein urteil mitteilen, das meiner situation gleicht! bitte helft mir! ich weiß nicht was ich dem jobcenter noch sagen soll, dass die mir endlich glauben! bin am ende!

  • Immer wieder werden Jobcenter versuchen, Menschen zu ermorden, nur aus einem Sparwahn. Wenn zwei verschiedene Wohnungen bestehen, Unterhalt gezahlt wird bzw. UVG beantragt ist, kann keine gemeinsame BG bestehen. Bei unverheirateten Personen gibt weder das BGB noch das SGB das her. Es ist rechtlich völlig unmöglich, zwei Menschen zu zwingen, in einem Haushalt zu leben. Durch die vom Jobcenter gemeinsame BG wird aber genau das erzwungen. Da die Menschen das aber nicht durchführen und auf ihre Menschenrechte bestehen (eigenständiges Leben) sollen sie ermordet werden (ohne Geld ist verhungern vorprogrammiert. Es gibt überhaupt keine rechtliche Grundlage, das das Jobcenter eine gemeinsame BG unterstellen kann, wenn zwei Wohnungen bestehen! Selbst der brutale § 7 SGBII (der z.B. eine Zwangsheirat erzwingen willen, Prostitution erzwingt und Vergewaltigung als legales Mittel ansieht), selbst dieser § erlaubt es diesem Jobcenter nicht, so zu handeln wie es gehandelt hat.
    Mittlerweile sitzen viele (nicht alle SB!!! = ich bin gegen Verallgemeinerungen) Verbecher im Jobcenter, denn Menschen töten zu wollen (egal in welcher Form jetzt vorgegangen wird), ist für mich ein Verbechen.


    Wie derm Name schon sagt, beim ALGII geht es um das ABSOLUTE Existenzminimum, darunter ist nichts mehr möglich. Bei einer Ablehnung muß besondere Sorgfalt an den Tag gelegt werden, weil eine Ablehnung sogar den Tod bedeuten kann!!


    Wie in diesem Fall jetzt eine rechtswidrige BG zu konstruieren, ist in meinen Augen ein Mordversuch!


    Gruß
    Ernie