Unzumutbarkeit - Kinderbetreuung

  • Ich finde das nicht peinlich, sondern das sagt der gesunde Menschenverstand von Leuten, die arbeiten gehen. Als meine Tochter geboren wurde, war mein Mann arbeitslos. Es war sofort klar, dass ich nach meinem damaligen halben Jahr (denn es gab damals noch kein Elterngeld) wieder anfange zu arbeiten. Ich hätte mein Kind auch gern selbst erzogen. Aber ich hatte einen Job und mein Mann eben zu der Zeit nicht. Dass er dann doch noch einen Job fand war pures Glück. Allerdings wurde der so schlecht bezahlt, dass ich trotzdem wieder anfangen musste zu arbeiten. Unsere Tochter wurde tagsüber von der Oma betreut. Es hat ihr nicht geschadet. Wir sind überhaupt nicht auf den Gedanken gekommen, uns vom Staat finanzieren zu lassen. Ich finde, es wird den Menschen heute einfach zu leicht gemacht. Wenn dann auch noch beide Elternteile zu Hause sind und auf ihren Rechtanspruch pochen, dass sie selbst entscheiden können, wer zu Hause bleibt, dann krieg ich echt die Krätze. Kein Wunder dass die Staatskassen leer sind.

  • So. ich geb dann mal ein Update, ohne auf die letzte Einlassung noch grossartig einzugehen, da sie ohnehin im selben Tenor ist, wie bereits vorher Gesagtes...
    Nur als Tipp: Gegen Krätze und Juckreiz gibt es sicher was in der Apotheke... ;) Das dürfte sicherlich die Krankenkassen (und damit die Solidargemeinschaft) nicht allzu sehr belasten...


    Wir hatten unseren Termin heute im Jobcenter, um die berufliche Situation meiner Frau zu besprechen, nachdem ja gestern meiner schon sehr vernünftig gelaufen ist.
    Fakt ist, dass der von mir zitierte Paragraph in unserem Fall AUTOMATISCH greift. Das bedeutet, dass wir keinen extra Antrag stellen müssen, sondern das von Amtsseite bereits in der Akte vermerkt ist. Meiner Frau stehen also Leistungen auf einer gesetzlichen Grundlage zu. Dieses Gesetz gilt übrigens für alle...
    Bedeutet auch, dass meine Frau keine Vermittlungsvorschläge bekommen würde, solange die Betreuung unserer Tochter nicht sichergestellt ist, auch NACH Vollendung des dritten Lebensjahres. Vor Vollendung des dritten Lebensjahres wird eine Vermittlung vom Jobcenter nicht einmal angeboten.


    So... damit wären meine Fragen dann eigentlich beantwortet.
    Und das Tor steht jetzt gerne denen wieder offen, die weiter stänkern mögen, oder ihrem Unverständnis Luft machen wollen.


    Danke an die, die versucht haben zu helfen. :)

  • Ach nuffield, Du versuchst was, was schon viele vor Dir auch versucht haben - berufe Dich auf den Paragraphen und man wird Dir von Amtzswegen zustimmen, klar darfst Du so entscheiden und dann entscheidet das Amt das bei Dir aufgrund dieser Entscheidung aber somit keine Hilfebedürftigkeit besteht, so einfach ist das. Dann hast Du Dein Recht bekommen und von Amtswegen ist keine Notwendigkeit gegeben eine Hilfebedürftigkeit festzustellen weil Ihr euch den Luxus erlaubt das so zu praktizieren wie es euch beliebt, letztlich beqúemer ist und solange ihr mit dieser Situation klar kommt besteht gar keine Notwendigkeit, der Knackpunkt wird doch sein das die Eingliederungsvereinabrung immer mit einer Arbeitsaufnahme verbunden zu unterzeichnen ist. Ich habe es hier vor zwei Tagen schon mal geschrieben, die Reformen hatten eigentlich einen ganz anderen Hintergrund, was Merkel und Co daraus gemacht haben, selbst schon unter Schröder ist ein reines Arbeitszwangsgesetz. All jene die nicht mehr arbeiten wollen und die man damit treffen wollte haben sich früher beim Sozialamt gemeldet und Stütze geholt, die fallen heute einfach durch das System weil eine Argumentation für diese Menschen in der Regel als Weltfremd abgetan wird. Fakt ist aber das es diese Menschen gibt die z.B. auch Ihren Perso abgegeben haben und ganz ohne Hilfe vom Staat klar kommen wollen bzw. müssen, Grundsätzlich muss ja jedem der um Hilfe ersucht nach wie vor geholfen werden damit die Bedürftigkeit so schnell wie möglich beendet wird, und das setzt bei den dafür zuständigen Bürokraten voraus das eine Arbeitsaufnahme erfolgt, wenn dies nicht beabsichtigt ist werden die dennoch eigentlich gerechtfertigten Leistungsansprüche verweigert. Ich brauch Hilfe zum Überleben, will aber nicht dafür arbeiten, dieses Denken findet keine gesellschaftliche Akzeptanz - statt darüber nachzudenken warum das so ist und hier Hilfe zu leisten ist es einfacher für die Verantwortlichen diese Betroffenen zu lügen zu veranlassen, weil dann kann man allen anderen Betroffenen auch gleich alles mögliche unterstellen!


    In Deinem Fall, da magst Du jetzt wieder ausrasten oder auch nicht, sehe ich das genau so! Für mich bist Du von der Arbeitswelt derart gefrustet, das Du auch einfach mal einen Nutzen für Dich und Deine Familie aus der Situation ziehen willst, und diese Denkweise gestehe ich jedem Menschen zu, wie die Gesetzeslage ist wirst Du erkennen wenn Du dieses Ziel effektiv verfolgst! Alles andere würde mich unter von der Leyen und Co eher wundern! Paragraphen hin oder her!



    Denn Du wirst demnächst auch Stellen als Lagerarbeiter oder 400€ Jobber annehmen müssen, wird den Leuten regelmässig erklärt - im Gesetzt steht auch etwas anderes, da ist von Sozialversicherungspflicht und gänzlichem Unabhängig werden vom Leistungsbezug die Rede und als Begründung kommt dann immer der Einstieg und eine mögliche Weiterqualifizierung ! :D

  • Horst, das erste Mal, dass ich von Dir einiges an Informationsgehalt bekomme. zumindest Dein erster Absatz liest sich so und hat einige interessante Punkte in sich. Da werden wir mal abwarten müssen, was da noch kommt... Fakt ist, dass der 10er Paragraph von der SB ins Spiel gebracht wurde, nicht mir. Wenn man uns damit eine Falle stellen wollte, dann wird das sicherlich spätestens bei dem Bescheid rauskommen.
    Eine Eingliederungsvereinbarung hat meine Frau auch unterschrieben, allerdings steht da nix von Arbeitsbemühungen drin. Vielleicht auch da eine böse Absicht dahinter...


    Deinen zweiten Absatz lasse ich mal unkommentiert. Da steckt nicht viel Neues drin... ;)


    Lagerarbeiter? Hab ich schon gemacht. 400-Euro Jobs gabs auch schon. Du würdest Dich wundern, welche Jobs ich schon angenommen hab in der Vergangenheit, um über die Runden zu kommen... Also den Unwillen zu Arbeiten, den lasse ich mir ganz sicher nicht andichten, auch wenn Du es noch zwanzig mal wiederholst.

  • Wenn Du schon alles mögliche an "Jobs" hattest um "über die Runden" zu kommen, wodran scheiterts denn jetzt?
    Ich nehme mal als Beispiel : ich bin in einem mittegroßen Unternehmen beschäftigt, dort werden auch Leute gesucht.
    Aber : Motivation, Fexibilitaet, Zuverlässigkeit und gute Teamarbeit ist gefragt. Es steht nicht in der Zeitung oder
    im Netz, sondern "Buschtrommel". Also einfach blind mal auf Unternehmen zugehen und nicht auf Paragraphen
    rumreiten. Ich kenn keine 38 Stundenwoche aber ich kann mir auch einiges erlauben. Denkanstoß Gruß

  • Ich wollte eigentlich nur nochmal zur Lösung der ganzen Angelegenheit beitragen, falls Leute mit dem gleichen "Problem" irgendwann mal über diesen Thread in der Suche stolpern sollten...
    Aber auch an all die, die meinten, dass es aussichtslos wäre...


    Wir haben am Freitag unseren Bescheid bekommen und alles wurde in vollem Umfang bewilligt. Wir haben beide jeweils eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, meine mit der Zielsetzung Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt, die meiner Frau, ohne jeglichen Hinweis auf Arbeitsaufnahme (hatte ich ja oben schon erwähnt).


    Damit ist dann jetzt erstmal unsere Situation etwas entschärft und wir können uns wieder aufs Wesentliche konzentrieren.
    Bei mir heisst das, dass ich bereits am Donnerstag zu einem Interview nach England fliegen werde. Das bringt übrigens nebenbei einen tollen Nebeneffekt mit sich. Dadurch, dass Reisekostenzuschuß zur Anbahnung einer Beschäftigung nur gewährt wird, wenn man bereits einen Bescheid erhalten hat, wird hier im besten Fall vom Arbeitsvermittler sanfter Druck gemacht, damit die Leistungsabteilung den Antrag vielleicht etwas vorzieht.
    Ich kann also nur empfehlen, zur Beschleunigung der Antragsbearbeitung sich ein Vorstellungsgespräch zu arrangieren, welches Reisekosten mit sich bringt. Man sollte natürlich Willens sein ggfs auch umzuziehen... ;)
    In unserem Fall verging so zwischen Einreichen der Unterlagen und Bewilligungsbescheid gerade einmal eine Woche.


    Den involvierten Mitarbeitern beim betroffenen Jobcenter in Berlin gebührt hier ein ausdrückliches Lob.
    Sicher hat es auch etwas damit zu tun, dass unser Auftreten deutlich signalisiert hat, dass wir nicht vorhaben uns im ALG2-Bezug grossartig auszuruhen...


    Danke nochmal, für die teils mehr oder weniger hilfreichen Antworten... :)