Beiträge von nuffield

    Aus eigener Erfahrung...


    nach 7 Jahren in England musste ich genau aus diesen wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland zurückkehren, da ich über ein Jahr lang versucht hatte in England wieder Arbeit zu finden und die Reserven irgendwann aufgebraucht waren.
    Zum Glück sorgt dieser Staat hier (ob es einigen missfällt oder nicht) noch für seine (Staats-)Bürger, so dass ich in 2010 zumindest noch problemlos Hartz4 beantragen konnte. Allerdings bringt dies einige Pflichten mit sich, wie natürlich die Arbeitssuche (was bei mir damals erfreulich schnell klappte). Will sagen, als alleinstehende Hausfrau zurückzukommen und dieses im Bezugsfall auch zu bleiben ist praktisch ausgeschlossen...


    Auch die Erstausstattung wurde mir genehmigt, da ich in England in teilmöblierten Häusern wohnte und das wenige Angeschaffte zum Lebensunterhalt verkauft hatte. Kamm also nur mit Schlafsack nach Deutschland zurück. Erstausstattungen sind aber soviel ich weiss Ermessenssache des Bearbeiters (korrigiert mich, wenn ich irre).


    Umzugsbeihilfe hatte ich nicht, da ich ja erst nach meinem Umzug hier überhaupt Hartz4 beantragen konnte. Keine Ahnung, ob man das schlauer hätte regeln können...


    Kindergeld wird sie im Ausland nicht bekommen haben, da dieses nur inländisch gezahlt wird, bzw. wenn man von hier arbeitsmässig ins Ausland verschickt würde...


    Das wie gesagt nur aus eigener Erfahrung. Genau mit Paragraphen untermauern (oder ggfs widerlegen) können andere besser...

    Also den Wunsch für ein Darlehen über 800,- zur Reparatur des Autos könnte ich ja noch irgendwie begründbar nachvollziehen. Aber noch 300,- obendrauf zu schlagen und stattdessen einen neuen Gebrauchten (der im nächsten Jahr Mai bei der TüV-Vorführung potentiell dieselben Kosten verursacht, wie Dein altes Wägelchen jetzt) finanzieren zu lassen, finde ich schon extrem schwierig begründbar...


    Aber da gibt es sicher Experten hier, die besser bescheid wissen. Viel Hoffnung machen würde ich mir persönlich nicht. Einzige Chance, die ich nachvollziehbar fände ist, wenn Du Aufstocker bist und der Wagen zur Ausübung des Jobs von Nöten wäre...

    Soweit ich weiss, gilt die Freizügigkeit innerhalb der EU nur, wenn man eben nicht staatliche Hilfen in Anspruch nehmen muss.
    Soll heissen, einen Anspruch auf Grundsicherung (sofern es das dort gibt) hättest Du wenn, dann in Italien.


    Aus selbigem Grund musste ich vor einigen Jahren aus England nach Deutschland zurückkehren (bin Deutscher). In England waren meine Ansprüche auf Unterstützung irgendwann ausgelaufen, in Deutschland bekam ich aber zumindest das Nötigste zum Überleben, da eben mit deutschem Pass...


    Das ist Halbwissen, das auf meiner eigenen Erfahrung basiert und abgeleitet wurde. Vielleicht kann das noch jemand genauer belegen...

    Wie schon gesagt wurde, geltet ihr dann als Bedarfsgemeinschaft und das bedeutet, dass alles Geld das reinkommt mitgerechnet wird. Ebenso wird dann auch der angemessene Wohnraum (und dessen Kosten) auf die gesamte BG bezogen. Ob man als ALG2 Empfänger in einer Hausfinanzierung stecken kann, bzw wie das gehandhabt wird weiss ich nicht.
    Auch wenn einige hier ständig meinen, dass man als "vom Steuerzahler finanziert" alle Rechte verliert (oder verlieren sollte), ist dem mitnichten so. Man hat einiges an Pflichten, aber eben auch einige Rechte. Der gesamte Gesetzestext ist in verschiedenen Fassungen im Netz abrufbar. Eure lokale Verwaltung hat sicher eine Internetpräsenz, wo die Grundzüge dargestellt sind (zumindest hat Berlin das ganz gut gemacht). Da steht dann auch einiges zur Unterkunft mit drin.


    Fakt ist allerdings, dass nicht deine Freunidn allein mit ihren Kindern weiter Hartz4 bekommen wird, sondern ihr alle gemeinsam veranlagt würdet.
    Ausser natürlich ihr trickst und sie wäre offiziell dein Untermieter. Dann allerdings müsstest Du die Mieteinnahmen versteuern und nebenbei macht ihr euch des Betrugs schuldig. Sowas würde ich also gar nicht erst versuchen.


    Sowieso sollte es ja so sein, dass man in einer Beziehung gegenseitig füreinander einstehen sollte. Heisst, dass man Verantwortung füreinander übernimmt und sich in der Einkommenssituation nicht darauf verlassen kann, dass ALG2 als dauerhaftes Einkommen eines Partners gerechnet werden kann. ALG2 ist in dem Sinne kein Erwerbseinkommen. Also nach dem Motto: "Ich arbeite Vollzeit als was auch immer, während meine Partnerin ihr Geld mit ALG2 verdient"... das geht eben nicht, wenn man einen gemeinsamen Haushalt führen will...

    Du hast ja schon Hinweise bekommen, die in die richtige Richtung weisen könnten...


    Was mich interessiert, hast Du denn mal beim Jobcenter selbst nachgefragt, was es mit der Darlehenskündigung auf sich hat? Die selbst sollten Dir da am besten Auskunft geben können... Sehr wahrscheinlich auch besser, als hier im Forum. Selbiges in Ehren, aber ich habe hier auch widersprüchlichste Ansagen zu einem eigentlich ganz klaren Sachverhalt bekommen.


    Was den Text im Darlehensvertrag angeht ist hier übrigens der richtige Fall eingetreten. In Bezug auf das Jobcenter bist Du nicht mehr bedürftig (da ja eben eine andere Stelle nun zuständig ist). Also am besten JC kontaktieren, Situation erklären und gemeinsam Lösung finden...

    Von Harmoniebedürftigkeit war nicht die Rede, allerdings sehe ich auch den Zusammenhang mit einer eventuellen Trägheit für ziemlich weit hergeholt.


    Zur Threaderstellerin (und jene, die später vielleicht per Suche aufs Thema stoßen):
    Mein Antrag hat gerade nach Einreichen der Unterlagen noch etwa eine Woche gedauert, bis ich unseren Bescheid bekommen habe.
    Hier war es sicher hilfreich, dass ich eine Arbeitsvermittlerin habe, die kurz mal in der Leistungsabteilung anrief, nachdem ich einen Reisekostenvoschuss zu einem Interview beantragt habe. Selbiger wird nur gewährt, wenn bereits ein positiver Bescheid vorliegt... Ergo musste da etwas nachgeholfen werden.


    Also, wenn es schnell gehen soll mit der Bearbeitung und ihr tatsächlich Arbeit sucht, bewerbt euch einfach mal ausserhalb und habt ein leeres Konto... ;)


    Viel Erfolg... (bei der Arbeitssuche, versteht sich)

    Ich wollte eigentlich nur nochmal zur Lösung der ganzen Angelegenheit beitragen, falls Leute mit dem gleichen "Problem" irgendwann mal über diesen Thread in der Suche stolpern sollten...
    Aber auch an all die, die meinten, dass es aussichtslos wäre...


    Wir haben am Freitag unseren Bescheid bekommen und alles wurde in vollem Umfang bewilligt. Wir haben beide jeweils eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, meine mit der Zielsetzung Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt, die meiner Frau, ohne jeglichen Hinweis auf Arbeitsaufnahme (hatte ich ja oben schon erwähnt).


    Damit ist dann jetzt erstmal unsere Situation etwas entschärft und wir können uns wieder aufs Wesentliche konzentrieren.
    Bei mir heisst das, dass ich bereits am Donnerstag zu einem Interview nach England fliegen werde. Das bringt übrigens nebenbei einen tollen Nebeneffekt mit sich. Dadurch, dass Reisekostenzuschuß zur Anbahnung einer Beschäftigung nur gewährt wird, wenn man bereits einen Bescheid erhalten hat, wird hier im besten Fall vom Arbeitsvermittler sanfter Druck gemacht, damit die Leistungsabteilung den Antrag vielleicht etwas vorzieht.
    Ich kann also nur empfehlen, zur Beschleunigung der Antragsbearbeitung sich ein Vorstellungsgespräch zu arrangieren, welches Reisekosten mit sich bringt. Man sollte natürlich Willens sein ggfs auch umzuziehen... ;)
    In unserem Fall verging so zwischen Einreichen der Unterlagen und Bewilligungsbescheid gerade einmal eine Woche.


    Den involvierten Mitarbeitern beim betroffenen Jobcenter in Berlin gebührt hier ein ausdrückliches Lob.
    Sicher hat es auch etwas damit zu tun, dass unser Auftreten deutlich signalisiert hat, dass wir nicht vorhaben uns im ALG2-Bezug grossartig auszuruhen...


    Danke nochmal, für die teils mehr oder weniger hilfreichen Antworten... :)

    Danke Horst. Du führst nochmal in etwas epischer Breite genau das aus, was ich vorher aus eigener Erfahrung knapp zusammengefasst schilderte... ;)
    Frei nach dem Motto: "wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus." oder auch "was Du nicht willst, das man Dir tu, das füg auch keinem Andern zu." Ein Grundsatz, der übrigens, in allen Lebensbereichen beherzigt, das Leben und Miteinander wesentlich angenehmer macht...

    Da ALG1 idR rückwirkend bezahlt wird, und ALG2 im voraus, habe ich meinen Antrag genau an dem Tag gestellt, als das ALG1 auslief. Nun ist unser JC nicht wirklich überlaufen und wenn man die Unterlagen einigermaßen schnell beisammen hat und freundlich mit den SB's umgeht (also Wohlwollen schafft), dann reicht das auch.
    4-6 Wochen sind wohl die Regel, also reicht eine Beantragung zwei Wochen vor Ablauf des ALG1 Bezugs idR aus...
    Wegen der KV ist es natürlich unerlässlich den Antrag als allerspätestes am ersten Tag nach Ablauf des Bezugs zu stellen...


    Wie gesagt stehen die Chancen am Besten, wenn man a) freundlich ist und b) vorher schon im Internet recherchiert, welche Unterlagen benötigt werden.


    Viel Erfolg...

    Horst, das erste Mal, dass ich von Dir einiges an Informationsgehalt bekomme. zumindest Dein erster Absatz liest sich so und hat einige interessante Punkte in sich. Da werden wir mal abwarten müssen, was da noch kommt... Fakt ist, dass der 10er Paragraph von der SB ins Spiel gebracht wurde, nicht mir. Wenn man uns damit eine Falle stellen wollte, dann wird das sicherlich spätestens bei dem Bescheid rauskommen.
    Eine Eingliederungsvereinbarung hat meine Frau auch unterschrieben, allerdings steht da nix von Arbeitsbemühungen drin. Vielleicht auch da eine böse Absicht dahinter...


    Deinen zweiten Absatz lasse ich mal unkommentiert. Da steckt nicht viel Neues drin... ;)


    Lagerarbeiter? Hab ich schon gemacht. 400-Euro Jobs gabs auch schon. Du würdest Dich wundern, welche Jobs ich schon angenommen hab in der Vergangenheit, um über die Runden zu kommen... Also den Unwillen zu Arbeiten, den lasse ich mir ganz sicher nicht andichten, auch wenn Du es noch zwanzig mal wiederholst.

    So. ich geb dann mal ein Update, ohne auf die letzte Einlassung noch grossartig einzugehen, da sie ohnehin im selben Tenor ist, wie bereits vorher Gesagtes...
    Nur als Tipp: Gegen Krätze und Juckreiz gibt es sicher was in der Apotheke... ;) Das dürfte sicherlich die Krankenkassen (und damit die Solidargemeinschaft) nicht allzu sehr belasten...


    Wir hatten unseren Termin heute im Jobcenter, um die berufliche Situation meiner Frau zu besprechen, nachdem ja gestern meiner schon sehr vernünftig gelaufen ist.
    Fakt ist, dass der von mir zitierte Paragraph in unserem Fall AUTOMATISCH greift. Das bedeutet, dass wir keinen extra Antrag stellen müssen, sondern das von Amtsseite bereits in der Akte vermerkt ist. Meiner Frau stehen also Leistungen auf einer gesetzlichen Grundlage zu. Dieses Gesetz gilt übrigens für alle...
    Bedeutet auch, dass meine Frau keine Vermittlungsvorschläge bekommen würde, solange die Betreuung unserer Tochter nicht sichergestellt ist, auch NACH Vollendung des dritten Lebensjahres. Vor Vollendung des dritten Lebensjahres wird eine Vermittlung vom Jobcenter nicht einmal angeboten.


    So... damit wären meine Fragen dann eigentlich beantwortet.
    Und das Tor steht jetzt gerne denen wieder offen, die weiter stänkern mögen, oder ihrem Unverständnis Luft machen wollen.


    Danke an die, die versucht haben zu helfen. :)

    Sorry kitty,
    saublöder Kommentar, der von lauter, in unserem Fall unhaltbaren, Vorurteilen geprägt ist.


    Du nimmst überhaupt keinen Bezug zu dem was ich hier extra auf Dein Nachfragen hin als Erläuterung poste. Stattdessen reimst Du Dir irgendetwas zusammen, das an der Realität sowas von vorbei geht...
    Naja. Perlen vor die Säue...


    Einfach peinlich.

    Kitty121,
    Mal abgesehen davon, dass die Beweggründe völlig irrelevant sind, gehen sie Dich, vorsichtig ausgedrückt, auch nix an. Letzten Endes beziehen sich meine Fragen auf ein existierendes Gesetz und die mögliche Anwendbarkeit desselben... Unabhängig von unseren spezifischen Umständen.


    Trotzdem bringe ich gerne etwas Licht in Dein Dunkel, auch, wenn dies weitere Angriffsfläche bieten wird, um uns was drauf zu interpretieren.
    - Den Haushalt schmeisse ich zu 60-70% selbst. Auch, als ich noch gearbeitet habe.
    - Unsere Tochter sollte idealerweise bis es 3 Jahre alt ist zuhause betreut werden. Sollten die Umstände es nicht zulassen, müssten wir umdenken. Offenbar gibt es aber eben einen Paragraphen, der uns genau das ermöglicht (Dies nebenbei gesagt, der Kernpunkt der Diskussion hier - zumindest sollte er es sein). Eine Diskussion darüber, ob es gut für ein Kind ist, wenn es früh in den Kindergarten geht, will ich hier nicht führen. Dazu kann man sich gerne in einem anderen Forum treffen.
    - Meine Frau spricht nach zwei Jahren kein deutsch, da ich sie zuhause einsperre und sie nur selten mal Tageslicht sieht... Im Ernst: als wir aus dem Ausland (England in diesem Fall) zurückkehrten (bzw, im Falle meiner Frau, hierher kamen), wussten wir nicht, wie lange wir überhaupt bleiben würden, und ob es uns nicht doch wieder ins Ausland zieht. Wir wollten dies von der Entwicklung abhängig machen und mit den neuerlichen Entwicklungen und zukünftigem Potential im Hinterkopf wissen wir noch immer nicht, ob wir dauerhaft bleiben werden. Da meine Frau in der Zeit sich eh um unsere Tochter kümmern wollte, bestand keine Notwendigkeit mit dem Deutsch lernen irgendwie Druck zu machen. Desweiteren stellen die Polen die zweitgrösste ethnische Gruppe in Berlin dar, so dass in unserer Nachbarschaft ausreichend Mütter polnischer Herkunft mit gleichaltrigen Kindern leben, also auch hier bisher keine Notwendigkeit bestand, sich unsere Sprache anzueignen.


    Damit sollten sämtliche Unklarheiten beseitigt und das Verständnis um eine Grundlage bereichert sein. :)


    Kleine Frage am Rande...
    Wenn es eine gesetzliche Grundlage gibt für etwas, dass Du gerne tun würdest, oder dass es Dir ermöglicht es umzusetzen, würdest Du darauf verzichten?
    Oder würdest Du zB auf das Elterngeld verzichten?
    Das sind rhetorische Fragen, die lediglich dazu dienen unsere Beweggründe anschaulich zu machen.
    Wir wollen uns NICHT, wie mir hier mehrfach unterschwellig vorgeworfen wurde, irgendeine Leistung erschleichen...


    Schönen Sonntag...

    Danke Turtle1972,
    Dein erster Absatz klingt nach einer interessanten Variante.


    Dein zweiter Absatz hinterlässt mich zwiegespalten. Ich meine, wir sprechen hier ja über ein Gesetz, nicht irgendeine Richtlinie. Als solches dürfte es bei den SB der JC eigentlich keinen Ermessungsspielraum geben, richtig? Es geht ja hier im Grunde nicht um eine "kann"-Leistung oder so... Naja. Abwarten, was der Dienstag bringt.
    Wenn ich in der Vergangenheit bei den JC persönlich vorsprechen musste, hat sich eigentlich meisst alles gut regeln lassen...

    Danke Kitty121,


    Eine schön erläuternde Antwort. :)


    Einen Termin zur Situationserörterung meiner Frau haben wir ja für nächsten Dienstag. Hoffentlich geraten wir an einen SB, der uns wenigstens etwas wohlgesonnen ist.
    Die "nur Hausfrau und Mutter"-Variante war seinerzeit weniger Luxus, als Notwendigkeit... ;)

    Hallo,


    kurze Frage, weil ich dazu irgendwie nichts wirklich finde.


    Wenn ich als ALGII-Bezieher zB den Kinderwagen unserer Tochter verkaufe, da er nicht mehr benötigt würde, wie wird das mit den Leistungen angerechnet?


    Wenn der Kinderwagen vielleicht 400,- Euro einbringen würde?


    Oder anderer Kleinkram, der vielleicht 50-100,- Euro bringt?


    Gibt es dort irgendwelche Beschränkungen oder Freibeträge?


    Über das bekannte Internet-Auktionshaus lässt sich sicherlich die größte Zielgruppe erreichen, allerdings ist dort eine bargeldlose Zahlung ja kaum bis gar nicht möglich, wenn nicht gerade jemand aus Deinem Ort kauft...


    Bin über hilfreiche Antworten sehr dankbar, am besten mit Link zu der entsprechenden Regelung.
    Danke

    Vielleicht verstehe ich es wirklich nicht? Scheinbar bist Du der Meinung, dass die Regelungen des SGBII auf Leute angewendet werden, welche in Lohn und Brot stehen??


    Schau doch mal nach bitte, woraus ich da zitiere und wo es zur Anwendung kommen soll...
    Schon klar. Wenn beide Eltern in Lohn und Brot stehen, dann kann sich einer von beiden auf die Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme berufen... ;)
    Merkst Du was? Das ergibt keinen Sinn.


    Das sich einer auf die Unzumutbarkeit berufen kann und die damit verbundene Wahlfreiheit ist in dem Gesetz festgeschrieben, wenn Du es mal nachliest. Diese Entscheidung obliegt nicht dem Jobcenter oder sonstirgendeiner Institution...


    Hast Du nun irgendeine Erfahrung mit der Umsetzung dieses Gesetzes, statt eine nicht sachbezogene Äusserung zu tätigen? Dafür wäre ich tatsächlich sehr dankbar.